Ich nehme an, Sie meinen einen Ausschluss von Wählern, Congressman.
Das löst aber letztlich nicht das Problem: Zu einem zweiten Wahlgang kommt es ja nur, wenn es im ersten keine Mehrheitsentscheidung meist zwischen zwei Kandidaten gibt ... also wenn keiner von beiden mehr Stimmen hat, als der andere, also ein Patt. Drittkandidaturen vernachlässige ich hier, da sie praktisch fast nie vorkommen).
Warum im zweiten Wahlgang mehr Wähler zur Teilnahme berechtigt sein sollten als im ersten, erschließt sich mir nicht. Diejenigen, die nicht zur Wahl gegangen sind, hatten doch ihre Chance. Gänzlich neu hinzukommende Wähler verdienen diese Wahl gar nicht.
Wenn also nur jene, die bereits im ersten Wahlgang keine Mehrheit herbeiführen konnten, erneut wählen sollen, funktioniert das nur, wenn sich manche umentscheiden, was ebenso unwahrscheinlich ist, da im zweiten Wahlgang eine Jetzt-erst-recht-Stimmung vorherrscht. Das Ergebnis wäre also wieder ein Patt ... was sich ja durch Tatsachen jüngst genau so bestätigt hat.
Es ist der damaligen Sernatorin und späteren Präsidentin Stackhouse zu verdanken, dass die erneute Auslegung der Wählerverzeichnisse im zweiten Wahlgang im Zuge der großen Staatsbürgerschaftsreform (Einrichtung der State-IDs) wieder den Weg ins Gesetz gefunden hat. Denn ich weiß, dass ich als Attorney General diese einst beseitigen ließ, wegen der bereits genannten Argumente, sodass es bei den einmalig registrierten Wählern bliebt, bei einer zweiten Chance zur Stimmänderung und bei der finalen Ergebnisherbeiführung durch Los, sofern beide Wahlgänge kein Ergebnis herbeiführten.