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ich stimme dem Antragsteller zu, dass diese Frage durch den gesamten Kongress debattiert werden sollte, allerdings würde ich diese dafür komplett aus dem Haushaltsgesetz herauslösen und ein gesondertes Gesetz zu Kreditaufnahmen der Administration erarbeiten wollen.
auch ich lehne ein solches Amendment entschieden ab. Wir haben alternativ, neben den bereits genannten Optionen, die Möglichkeit das Committee on Commerce bzw. deren Chairperson als Verbindungsorgan zwischen Präsident und Kongress fungieren zu lassen.
Die genannte Subsection ist ein Schutzmechanismus, falls aus irgendeinem Grund kein Budget zu Stande kommt - in Anbetracht der fehlenden Sorgfalt früherer Tage was dieses Thema angeht kein unwahrscheinlicher Fall. Ich würde das ganze also gerne beibehalten. Falls es aber dabei hilft eine Mehrheit zu finden, bin ich natürlich kompromissbereit.
auch ich lehne ein Verfassungsamendment bei diesem Thema ab. Meines Erachtens wird sich sicherlich immer ein Repräsentant finden, der einen entsprechenden Entwurf einbringen und wohl auch verteidigen wird.
Zitat
Das Problem daran ist aber, dass dadurch quasi eine Generalermächtigung der Administration erfolgt und die von so vielen geforderte Stärkung des Repräsentantenhauses sofort wieder verpufft. Denn letztlich könnte die Administration eine politisch motivierte Blockade des Haushalts einfach ignorieren und stattdessen über "Notkredite" regieren kann. Das Druckmittel "Haushalt" wird damit quasi ausgehebelt.
Und wenn nicht? Meines Wissens gab es zumindest einen Präsidenten ohne eigene Kongressfraktion.
Das Problem sehe ich nicht. Laut der Subsection dürfen nur Kredite aufgenommen werden, um durch Gesetze oder Verträge festgelegte Ausgabe zu begleichen, also Ausgaben die bereits vom House abgesegnet wurden. Hauptsächlich habe ich beim Verfassen dieser Subsection an die hoffentlich bald in Kraft tretende Salaries Bill gedacht.
Dafür wird aber das Funktionieren des Staates und seiner Institutionen ermöglicht.
ich sehe da also wenig Gefahr, dass sich überhaupt niemand findet.
Zitat
Die meisten, wenn nicht sogar alle, Ausgaben fußen auf bereits verabschiedeten Gesetzen. Die politisch motivierte Blockade eines Haushaltsgesetzes würde dann zu einer Farce verkommen, da die Regierung ja gesetzlich verpflichtet ist, Ausgaben zu treffen, die vielleicht grade bei einer Haushaltsdebatte zur Blockade führen.
Ich möchte dem House keineswegs Rechte oder Druckmittel nehmen, aber was ich noch weniger möchte ist, treuen Staatsdienern, vorallem in den unteren Rängen, ihren hart erarbeiteten Verdienst vorzuenthalten, weil das House auf den Präsidenten Druck ausüben will.
Dem muss ich widersprechen. Im Moment gibt es lediglich 2 Ausgabeposten die auf Gesetzen oder Verträgen fußen. In Zahlen sind das weniger als 1 Promille(!) der aktuell geschätzten monatlichen Steuereinnahmen. Auch die geplante Salaries Bill wird - nach ersten Schätzungen - weniger als 1/3 der Einnahmen beanspruchen.
Ich möchte dem House keineswegs Rechte oder Druckmittel nehmen, aber was ich noch weniger möchte ist, treuen Staatsdienern, vorallem in den unteren Rängen, ihren hart erarbeiteten Verdienst vorzuenthalten, weil das House auf den Präsidenten Druck ausüben will.
Zum Änderungsvorschlag: Warum wird hier eine Limitierung auf nur einen Vorschlag eingeführt?
in Ssec. 1 würde ich noch das "nur" streichen. Danach kann ich mit der geänderten Fassung leben.
Zitat
Da hier gegebenenfalls ein Verständnisproblem meinerseits vorliegt, möchte ich den Gentleman aus Laurentiana bitten, mir - für denn Fall der Verabschiedung der Federal Salaries Bill - einen Fall zu nennen, in dem eine Ausgabe nicht auf Grundlage eines Gesetzes getätigt wird.
Das würde in meinen Augen den Sinn der Regelung untergraben. Ziel ist es, dem Präsidenten in der ersten Hälfte der Legislaturperiode - und nur dem Präsidenten - die Möglichkeit zu geben seinen Budgetentwurf vorzuschlagen. Oder missverstehe ich die Intention?
Gehen wir davon aus, dass das House beschließt große Investitionen zu tätigen. Es werden Kredite aufgenommen. Die Staatskasse geht in den negativen Bereich. Die Subsection soll in so einem Fall dafür sorgen, dass bestehende Verpflichtungen wie etwas die Löhne trotzdem erfüllt werden können - durch die automatische Authorisierung zur Aufnahme von Krediten.
tatsächlich handelt es sich bei der Streichung des "nur" um eine stilistische Änderung, da mir die Satzstruktur nicht zusagt und das "nur" sozusagen beim lesen im Weg stand. Um hier für Klarheit zu sorgen, sollte vielleicht das Subjekt des Satzes geändert werden, und zwar weg vom HoR-Mitglied hin zum Präsidenten, also:
Zitat
Nun komme ich leider gar nicht mehr mit. Jedes Gesetz, das Aufgaben der Regierung definiert oder Regierungsbehörden einrichtet, schafft eine finanzielle Verpflichtung der Regierung. Mein Punkt ist, dass eine Blockade ja grade gegen ein Gesetz gerichtet sein kann, zum Beispiel bei Demokraten die Todesstrafe, bei Republikanern die Einrichtung von Sozialversicherungen. Versuchen also nun die Demokraten die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Todesstrafe, oder die Republikaner die Füllung von Sozialkassen zu streichen, kommt ggf. kein Haushalt zu stande. Dennoch kann aber eine republikanische Administration sagen, dass sie zur Ausführung der Todesstrafe verpflichtet ist oder eine demokratische Administration, dass die Füllung der Sozialkassen gesetzlich vorgesehen ist, und nimmt dann für den betreffenden Bereich Kredite auf, ohne dass das Repräsentantenhaus etwas dagegen tun kann.
Das wiederum führt den Kontrollmechanismus "Haushaltsrecht" ad absurdum, da die Administration in letzter Konsequenz Notkredite aufnimmt, um die betroffenen Bereiche zu finanzieren, da sie per Gesetz dazu verpflichtet ist, sie zu finanzieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dominic Stone« (19. März 2014, 16:23)
Ich muss zugeben, an so "kleine" Dinge habe ich dabei gar nicht gedacht. Ich ging hier eigentlich von Gesetzen aus, die konkrete Summen beinhalten. Dinge wie Geld für Hinrichtungen war in meinen Gedanken eher im Budget unter einem Haushaltsposten wie etwa "Vollzug" zu finden.
Grundsätzlich halte ich die hier angebrachten Beispiele aber für genauso verwerflich, wie die stumpfe Ablehnung der Zustimmung des Senats für einen Amtsträger "aus Gründen". Ich hoffe aufrichtig, dass dies kein Blick in die Zukunft der Haushaltsdebatten war.
Die Formulierung will wiederum mir nicht so recht gefallen. Der Präsident kann keinen Repräsentanten beauftragen. Er kann um etwas bitten. Wenn wir wieder darauf zurück kommen, könnte er gleich den Speaker beauftragen.
Zitat
genau auf solche Dinge kommt es aber meines Erachtens bei Haushaltsdebatten an. Repräsentant A sperrt sich gegen Ausgabe B und verweigert dem Haushalt daher seine Zustimmung. Finden sich genug Repräsentanten, die die Ausgabe B ebenfalls ablehnen, kommt kein Haushalt zustande. Nun ist die Umsetzung von Ausgabe B aber keinesfalls verhindert. Denn sie ist irgendwo in einem Gesetz definiert, sodass sich die Administration auf die hier diskutierte Klausel berufen und Kredite aufnehmen kann, um Ausgabe B zu finanzieren.
(...)
Die Formulierung will wiederum mir nicht so recht gefallen. Der Präsident kann keinen Repräsentanten beauftragen. Er kann um etwas bitten. Wenn wir wieder darauf zurück kommen, könnte er gleich den Speaker beauftragen.
Einigen wir uns darauf, dass wir uns hier nicht einig werden. Ich würde gerne hören was die restlichen Abgeordneten dazu meinen. Sollte sich eine Mehrheit gegen die Notfall-Klausel bilden, würde ich sie - unter Protest - aus dem Antrag entfernen.
Dann schlage ich folgende Formulierung vor:
wie gesagt könnte ich mir noch vorstellen, die Auszahlung von Gehältern von der Haushaltssperre auszunehmen.
Zitat
Diese Formulierung findet meine Zustimmung.
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