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Wichtig wäre es aber endlich Klarheit zu schaffen wer wahlberechtigt ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diane Black« (19. Februar 2014, 17:57)
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Mr. Goldberg
Beruf: Lecturer in international Relations
Wohnort: Springfield, Laurentiana
Bundesstaat: Laurentiana
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diane Black« (19. Februar 2014, 14:51)
Zudem finde ich es, sagen wir, merkwürdig, dass es einigen Mitgliedern des General Court scheinbar nur darum geht den Senatssitz so schnell wie möglich zu besetzen.
Der Entwurf ist unnötig
Der Governor soll, wenn eine Vakanz für das Amt des Senators der Vereinigten Staaten für Laurentiana eintrifft und von der Amtszeit des Senators bereits mehr als zwei Drittel verstrichen sind, einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit benennen.
Sind von der Amtszeit nicht bereits mehr als zwei Drittel verstrichen, wählt die bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas einen neuen Senator für den Rest der Amtszeit.
1. Der Gouverneur ist meist State-ID , was bedeutete dass eine State-ID den Senator wählt. Dies ist gemäss der Auslegung welcher einige folgen nicht zulässig. Hier erwarte ich also konsequenterweise Opposition, denn ansonsten entlarvt sich die Opposition als heuchlerisch.
2. Wann beginnt der Zeitraum "Zweidrittel"? Mit Bekanntgabe des Rücktritts, also der absehbaren Vakanz? Mit der faktischen Vakanz? Was wenn wir zwar im ersten Drittel liegen aber wir zum Beginn der Wahl ins zweite Drittel rutschen?
Zitat
(1) Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat durch:
1. öffentlich erklärten unwiderruflichen Verzicht der Übernahme des Mandates,
2. öffentlich erklärten unwiderruflichen Rücktritt vom Mandat,
3. den Antritt eines nach der Bundesverfassung oder den Bundesgesetzen mit der Mitgliedschaft im Kongress unvereinbaren Amtes,
4. Tod,
5. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft,
6. gerichtlich erklärten Verlust des Mandates.
(2) Ein Kongressmitglied verliert sein Mandat ebenfalls durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist von vierzeh Tagen vollendet war. Wortmeldungen, die nach Vollendung der Frist im Kongress geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug des Mandats.
diesen Antrag kann ich so nicht unterstützen, da dieser mehr als ungenau ist. Wer sind denn die "wahlberechtigte Bevölkerung Laurentianas".
Zudem finde ich es, sagen wir, merkwürdig, dass es einigen Mitgliedern des General Court scheinbar nur darum geht den Senatssitz so schnell wie möglich zu besetzen.
ich bedanke mich für den Hinweis. Daran sehen sie aber das der Entwurf nicht sehr genau defeniert ist und leicht missverstanden werden kann.
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