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Haben Sie auch einmal Article IV, Section 7, Subsection 3 des Citizenship Act angesehen, der in seinem Wortlaut ausschließlich auf Nachwahlen zum Senatorenamt anzuwenden ist?
Weder inhaltlich noch stilistisch vermag ihr Schriftstück als juristisches Gutachten zu überzeugen.
John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State
der von Former Senator Powell zitierte Gesetzestext scheint eindeutig Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Tun Sie Laurentiana einen Gefallen und beantragen Sie die Wahl neu!
Diane Black
Former Represantative
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diane Black« (7. Februar 2014, 21:56)
Holt den entsprechenden Gesetzestext aus der Jackettasche.
(2) Hat eine State-ID ihren Wohnsitz in dem selben Bundesstaat wie die zugehörige Federal-ID , so nimmt sie anstelle der Federal-ID das aktive und passive Wahlrecht in Wahlen nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates wahr.
(3) Subsektion 2 gilt nicht für Nachwahlen zum Senator für den betroffen Bundesstaat.
In der Tat habe ich dieses Gesetz nicht in die Beurteilung mit einfliessen lassen, da es im konkreten Fall nicht relevant ist. Weshalb ist es nun nicht relevant fragen Sie? Nun das elementare ist rot hervorgehoben. Dieser Passus kommt nur zum tragen wenn im selben Bundesstaat sowohl eine Federal- als auch eine State-ID angemeldet sind. In diesem Fall würde also die Federal-ID wählen, obwohl ansonsten die State-ID im General Court sitzt.
Haben Sie auch einmal Article IV, Section 7, Subsection 3 des Citizenship Act angesehen, der in seinem Wortlaut ausschließlich auf Nachwahlen zum Senatorenamt anzuwenden ist?
Allerdings würde das bedeuten, dass die jeweilige Federal-ID außerordentlich Mitglied des Staatsparlaments wird, was wiederum mit den Regelungen der Staatsparlamente nicht zusammenpassen dürfte.
Hinzukommt die Frage, warum die einen State-IDs wahlberechtigt sind, andere aber nicht.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
zunächst einmal kann ich Ihnen übrigens etwas leichte Lektüre empfehlen.
Dann müssen selbst Sie zu dem Schluss kommen, dass schon einmal diejenigen State-IDs, deren zugeordnete Federal-IDs ebenfalls in Laurentiana leben, vom Wahlrecht auszunehmen sind. Diesen Punkt vernachlässigt Ihr "Gutachten" - oder genauer ihre formlose Beurteilung - schonmal völlig.
Ferner möchte ich Ihnen auch Article I, Sec. 4, Ssec. 2 und 3 Citizenship Act in Erinnerung rufen:
(2) Die Federal-ID ist die Hauptidentität eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welcher er seine staatsbürgerlichen Rechte im Bund sowie in seinem Heimatbundesstaat ausübt, sofern er in diesem keine State-ID besitzt.
(3) Staats-IDs sind optionale zusätzliche Identitäten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welchen er staatsbürgerliche Rechte in den Bundesstaaten ausüben kann.
Eine Bundes-ID nimmt also alleinig die staatsbürgerlichen Rechte im Bund wahr. Die Teilnahme an Wahlen, die Organe des Bundes betreffen, werden nach h.M. als solche staatsbürgerlichen Rechte im Bunde gewertet. Schon damit scheint ein Wahlrecht für State-IDs wenig schlüssig.
Nun darf sich das Wahlverfahren - wie Sie richtig aufgeführt haben - auch rein am Recht des einzelnen Staates orientieren. Nicht am Recht des Bundesstaates orientiert sich aber der Bürgerstatus und damit die Gewährung von staatsbürgerlichen Rechten im Bunde und in den Staaten.
Sie sehen also: Auch ganz ohne mir die Zeit für ein ausführliches Gutachten zu nehmen, finde ich zahlreiche Problemstellen in Ihrer Erörterung des Problems.Vielleicht sollten Sie bei einem Juristen mal wirklich ein Gutachten in Auftrag geben, das die Frage erschöpfend behandelt.
John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security Former United States Attorney, Former Senator of Astoria State
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob einem Gouverneur, der nicht Federal-ID ist, das Recht übertragen werden kann, das Senatsmandat ohne Beteiligung von Federal-IDs nachzubesetzen. Vielleicht möchte jemand ein Gutachten erstellen?
Davon abgesehen: Wir sind zwar in JurAstor, das heißt aber nicht, dass jeder den (übrigens "deutschen", nicht "amerikanischen"!) Gutachtenstil kennen und anwenden muss. Solch künstliche Hürden für virtuell tätige Juristen einziehen finde ich nun etwas "over the top".
C. C. Cavenagh
////////////////////////
Former (40th) Vice President of the United States
Former U. S. Attorney General
Warum wählen wir, unter der Voraussetzung das nur Federal ID's wahlberechtigt sind, nicht einfach nochmal neu. Besetzen so den vakanten Senatorensitz und lassen die Frage anschließend durch den Supreme Court beantworten? Uns die Gutachten um die Ohren zu hauen bringt uns jedenfalls keinen Schritt weiter.
Was anscheinend fast alle hier vergessen ist, dass unser Sitz im Senat vakant ist. Als Bürger Laurentianas lege ich wert auf eine Vertretung unserer Interessen im U.S. Senat.
Deshalb habe ich wenig Verständnis dafür, dass die Neuwahl durch rechtliche Streitereien scheinbar endlos nach hinten verschoben wird.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob einem Gouverneur, der nicht Federal-ID ist, das Recht übertragen werden kann, das Senatsmandat ohne Beteiligung von Federal-IDs nachzubesetzen. Vielleicht möchte jemand ein Gutachten erstellen?
Da hier implizit auf Freeland Bezug genommen wird und die Vice President auch dort das Wort ergriffen hat, möchte ich mich zu ihrem obigen Statement auch hier kurz äußern.
Meine Rechtsberater haben mich bei der Erarbeitung der Senatorial Succession Bill dass bei allen Nachbesetzungsregelungen stets auf Art. III, Sec, 4, Ssec 5 der Verfassung verwiesen wird. Das konnte ich mir auch aufgrund der Ziffernfolge gut merken. Dort heißt es, wie bereits im Gutachten von Mr. Nagy erwähnt. Den für die Senatorennachfolgevorlage entscheiden Satzteil habe ich dabei hervorgehoben.
Zitat
Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.
Das eröffnet quasi alle Möglichkeiten neben der Wahl, sei es durch Executive Decree des Gouverneurs, der seine Kompetenz dazu dann nicht wie bei einer Wahl - aus dem Status seiner Staatsbürgerschaft, sondern einerseits aus der Ermächtigung durch das Staatsparlaments, und andererseits aus seinem Amt herleitet. Denkbar wären hierbei aber auch andere Regelungen wie zum Beispiel ein Losentscheid, wenn sie entsprechend von den Staatsparlamenten vorgesehen werden.
Wenn es jedoch zu einer Wahl kommt, muss immer die Frage der Wahlberechtigung gestellt werden. Und diese ist, wie man auch hier wieder sehen kann, äußerst umstritten.
Mr. Powell, der Stil meines Gutachtens oder von mir aus können Sie es auch Beurteilung nennen, mag Ihnen vielleicht nicht gefallen, aber trotzdem täten Sie gut daran es etwas genauer zu lesen und auch den anschliessenden Ausführungen zu lauschen. Auf diese Art hätten Sie sich nämlich den einen oder anderen Kommentar sparen können.
Dann müssen selbst Sie zu dem Schluss kommen, dass schon einmal diejenigen State-IDs, deren zugeordnete Federal-IDs ebenfalls in Laurentiana leben, vom Wahlrecht auszunehmen sind. Diesen Punkt vernachlässigt Ihr "Gutachten" - oder genauer ihre formlose Beurteilung - schonmal völlig.
Holt den entsprechenden Gesetzestext aus der Jackettasche.
(2) Hat eine State-ID ihren Wohnsitz in dem selben Bundesstaat wie die zugehörige Federal-ID, so nimmt sie anstelle der Federal-ID das aktive und passive Wahlrecht in Wahlen nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates wahr.
(3) Subsektion 2 gilt nicht für Nachwahlen zum Senator für den betroffen Bundesstaat.
In der Tat habe ich dieses Gesetz nicht in die Beurteilung mit einfliessen lassen, da es im konkreten Fall nicht relevant ist. Weshalb ist es nun nicht relevant fragen Sie? Nun das elementare ist rot hervorgehoben. Dieser Passus kommt nur zum tragen wenn im selben Bundesstaat sowohl eine Federal- als auch eine State-ID angemeldet sind.
Ein Blick ins Bürgerverzeichnis zeigt uns sofort warum es nicht relevant ist. Derzeit hat niemand in Laurentiana eine Federal- und eine State-ID angemeldet.
Zitat
Sie sehen also: Auch ganz ohne mir die Zeit für ein ausführliches Gutachten zu nehmen, finde ich zahlreiche Problemstellen in Ihrer Erörterung des Problems.
Eigentlich zwei, wobei die erste einzig auf Ihrer Unaufmerksamkeit beruht. Bei zweiterem teile ich Ihre Lesart nicht, da die Ersatzwahl eine Sonderwahl mit offensichtlich abweichenden Regeln darstellt.
Sie begründen das Ausbleiben eines Nachwahlantrags für das Senatorenamt damit, dass Sie klare Entscheidungen wollen. Auf die Frage, ob das Rechtsgutachten für Sie nicht klar genug ist, eine Neuwahl zu beantragen, verneinten Sie, da sie die Einschätzung des Gutachters teilen. Natürlich ist bekannt, dass es hierzu verschiedene Rechtsauslegungen gibt. Sie haben sich auf Grundlage eines Gutachtens für eine Auslegung entschieden. Vice President Cavenagh hat, wie sie bereits erwähnt hat, eine andere Rechtsauffassung. Wenn Ihre Einschätzung aber so klar ist: Worauf warten Sie noch?
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service