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Zitat
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist die Mehrheit der Mitglieder des Staatsparlamentes erforderlich.
Honorable Commoners,
Commoner Thyssen sollte den gegenwärtigen Wortlaut der Verfassung nochmals lesen, dann würde ihm klar, dass es keineswegs um eine Erhöhung des Quorums, sondern um eine Änderung der Bemessung des Quorums geht.
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