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vom 04. Januar, 00:00 Uhr ab für vorerst 96 Stunden steht der folgende Entwurf von Commoner Wells zur Diskussion. Der Antragssteller hat das erste Wort.
dieser Entwurf soll eine grundlegende staatliche Krankenversicherung schaffen, die die wichtigsten medizinischen Bedürfnisse abdeckt. Auch alternative Heilmethoden werden berücksichtigt, jedoch nicht wie beispielsweise von Commoner Varga in seiner Drogengesetzgebung angeregt der Schulmedizin vorgezogen. Die Versicherung soll grundsätzlich für jeden verpflichtend sein, der sich nicht für einen Austritt entschließt, ihr Solidarprinzip soll zu einer guten Gesundheitsversorgung in ganz Astoria State führen.
Die Grundsätzliche Idee einer öffentlichen Krankenversicherung findet meine Zustimmung. Für meine Zustimmung ist jedoch die Streichung des letzten Satzes in Art. III, Ssec. 3 Bedingung.
Zudem habe ich noch die eine oder andere Unklarheit den Text betreffend.
(1) Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt grundsätzlich jeden medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt.
Also sollen die Kosten zu 100% übernommen werden, ohne Selbstbehalt oder Franchise? In diesem Fall wird die Höhe der Prämien nicht ausreichen. Wer definiert "medizinisch notwendig"? Soll hier das Urteil des behandelnden Arztes alleine zählen oder wird ein Behandlungskatalog erstellt? Werden die effektiven Kosten vergütet oder Fallpauschalen? Solle eine Liste mit Ärzten und Kliniken erstellt werden deren Leistung übernommen wird?
eine Streichung der Übernahme von Kosten für Medikamente wird definitiv nicht erfolgen. Der Entwurf ist in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft der Ärzte und Medizinberufe in Astoria State entstanden, auch hier wurde darauf bestanden dass auch die Übernahme der Kosten für die Medikamente aufgenommen wird.
Die medizinische Notwendigkeit legt der behandelnde Arzt fest. Fallpauschalen gehen meilenweit an der Realität vorbei, es sollen bei tatsächlich notwendigen Behandlungen sämtliche Kosten übernommen werden, notfalls eben mit weiteren Mitteln aus der Staatskasse. Der Beitragssatz wurde gezielt so gewählt, dass jedem eine Teilnahme an diesem Programm möglich ist, ohne dass er oder sie dadurch zu starke EInschnitte im Privatleben zu fürchten hat.
Vom Arzt empfohlene, nicht aber medizinisch notwendige Behandlungen können wie korrekt angemerkt beispielsweise kosmetische Eingriffe sein, wobei diese auch als medizinisch notwendig eingestuft werden können. Hier kommt es eben wieder auf die Einschätzung des behandelnden Arztes an.
Zahnbehandlungen werden wie jede andere medizinische Behandlung behandelt.
Bei psychologischen Störungen greifen die oben bereits genannten Grundsätze auch weiterhin bezüglich der medizinischen Notwendigkeit oder Empfehlung der Behandlung.
Auch ich begrüsse im Prinzip die Schaffung einer öffentlichen Krankenversicherung. Dem vorliegenden Entwurf kann ich jedoch nicht viel abgewinnen da er mir zu wenig durchdacht scheint.
Solange nicht entweder mindestens ein Selbstbehalt oder eine Franchise, besser aber beides, in den Entwurf aufgenommen und die Übernahme von Ersatzstoffen gestrichen wird, kann ich diesem Entwurf nicht zustimmen.
Mein Pochen auf einen Selbstbehalt bzw. ein Franchise hat rein wirtschaftliche Gründe, denn mit dem derzeitigen Vorschlag liessen sich die Gesundheitskosten nicht decken. Zudem stärkt eine Selbstbeteiligung auch die ansonsten von Governor Wells so hochgelobte Eigenverantwortung. Meine Ablehnung von Ersatzdrogen indes ist eine ethisch-moralische Frage, jedoch weise ich hier noch einmal deutlich darauf hin dass solche sogenannten Therapien auch in der Fachwelt umstritten sind.
In der derzeitigen Fassung wird diese Bill daher meine Zustimmung nicht erhalten.
Joseph T. Darlington Director of the Central Intelligence Service CIS
Director of the National Intelligence Council NIC
ich habe mit durchaus zahlreichen Ärzten gesprochen und jeder davon ist der Ansicht, dass eine Übernahme von Behandlungskosten kaum einen Sinn hat, wenn dringend nötige Medikamente nicht gedeckt sind. Der Entwurf regelt ausdrücklich, dass auch alternative Heilmethoden abgedeckt sind - die Schulmedizin aber komplett zu streichen, halte ich für den völlig falschen Schritt.
Was eine Selbstbeteiligung, meinetwegen auch Selbstbehalt oder Franchise genannt, angeht, so bin ich hier folgendermaßen etwas skeptisch:
Bei nicht notwendigen Behandlungen zahlt der Versicherte schon 40 % der Kosten selbst. Lebenserhaltende Maßnahmen aber vom Geldbeutel des Patienten abhängig zu machen, ist absolut menschenverachtend und grausam, und nichts Anderes.
Was die Frage des Drogenentzuges angeht, so dürfte es offenkundig sein, dass der Gouverneur und ich fundamental gegensätzliche Positionen vertreten. Diese Diskussionen hatten wir bereits, daher werde ich vorerst auf diesen Punkt nicht näher eingehen.
Zur Thematik Franchise/ Selbstbehalt: Beides ist in der Tat eine Selbstbeteiligung, der Unterschied liegt jedoch darin dass eine Franchise einen fixen Betrag darstellt, wohingegen der Selbstbehalt ein prozentualer Anteil ist. Beides kann für sich alleine stehen oder lässt sich kombinieren.
Ein Beispiel:
Eine Versicherung hat eine Franchise von 1000 USD pro Jahr, der jährliche Selbstbehalt beträgt 10% ist aber ebenfalls auf einen Maximalwert von sagen wir, 1000 USD gedeckelt.
Es steht nun eine Behandlung an welche 100 Dollar kostet. Diese 100 Dollar werden vollumfänglich durch den Patienten beglichen, die 1000 Dollar werden aber der Franchise angerechnet. Somit verleiben noch 900 USD.
Eine weitere Behandlung steht an. Diese Kostet nun 2000 US-Dollar. 900 Dollar sind durch den Patienten aufgrund der Franchise zu bezahlen, es bleiben also noch 1100 Dollar. Von diesen 1100 Dollar hat der Patient 10% also 110 Dollar selbst zu tragen, der Rest läuft über die Versicherung. Die Franchise ist nun ausgeschöpft, vom Selbstbehalt bleiben noch 890 Dollar übrig. Von nun an werden für alle Behandlungskosten noch 10% durch den Patienten beglichen bis der Betrag ebenfalls aufgebraucht ist. Von da an kommt die Versicherung voll auf.
Eine Kostenübernahme aller Behandlungen ohne eine Form der Selbstbeteiligung, noch dazu alleine im Ermessen eines einzigen Arztes und ohne Kostendeckelung, ist schlicht nicht finanzierbar.
Es sollen nicht alle Kosten aller Behandlungen übernommen werden. Bitte lesen Sie dazu mal den Entwurf. Ausschließlich notwendige Behandlungen sollen voll übernommen werden. Das wäre beispielsweise die Behandlung nach einem Herzinfarkt.
Wer außer einem Arzt sollte die Entscheidung treffen? Eine Möglichkeit wäre vielleicht die Einrichtung eines medizinischen Dienstes, der im Nachhinein - basierend auf dem Arztbericht - einstuft. Aber nur, sofern es nicht um lebensnotwendige Behandlungen geht.
Der Punkt ist genau jener das ein Arzt etwas als notwendig einstufen kann auch wenn es eben nicht lebensnotwendig ist. Ein anderer Arzt fände die Behandlung vielleicht nicht notwendig. Bei wirklich lebensnotwendigen Behandlungen ist das Ganze auch unproblematisch, bei allen anderen Behandlungen ist ein Kontrollorgan jedoch zwingend. Der Antrag spricht hier aber leider nur von "notwendig" und nicht von "lebensnotwendig". Nicht ausser acht zu lassen sind hier auch die Kosten welche durch unnötige Behandlungen entstehen. Entweder muss hier also ein effektives Kontrollorgan installiert werden, welches auch Sanktionen aussprechen kann, oder man greift auf marktwirtschaftliche Instrumente, wie eben eine Selbstbeteiligung zurück.
In der jetzigen Form würden die Kosten völlig aus dem Ruder laufen.
Von unnötigen Behandlungen ist deshalb keine Rede, weil da keine Kostenübernahme vorgesehen ist. Was aber hielten Sie denn von der Einstufung durch einen fachkundigen medizinischen Dienst, auch wenn dieser sinnigerweise auch durch Ärzte besetzt sein müsste.
sehe ich es richtig, dass sich der Gesetzentwurf - außer bei psychischen Behandlungen und Entzugsprogrammen - ausschließlich auf stationäre Leistungen bezieht? Der Wortlaut suggeriert es, die Diskussion weniger. Ich bitte hier um Klarstellung.
Ich wüsste darüber hinaus noch gerne, wie der Eintritt in die Versicherung mit Vorerkrankung gereglt ist. Kann ich nach Opt-Out und Feststellung von Krebs noch schnell hineinschlüpfen in das System? Das wäre natürlich wenig sinnvoll, scheint mir aber - erneut nach dem Wortlaut - möglich.
folgender neuer Entwurf baut weiterhin auf dem Solidaritätsprinzip auf, berücksichtigt jedoch wichtige hier angesprochene Punkte. Der medizinische Dienst soll nun die Notwendigkeit, und damit die Einstufung zwischen 60%- und 100%-Übernahme bestimmen, auch wurden die Modalitäten der Zahlung sowie besondere Sätze für beim Eintritt chronisch Kranke festgelegt. BEsonderen Wert habe ich darauf gelegt, dass Personen die AKutbehandlung nach einem Rettungsdiensteinsatz nicht selbst zu tragen haben - derartiges wäre ein unmenschlicher Schachzug.
Ich beantrage überdies, die Aussprache zu verlängern.
drei Änderungswünsche hätte ich noch an den Antragsteller:
1) ich wünsche mir den Ausschluss von zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits ausgebrochenen nicht-chronischen Krankheiten. Ich wünsche das natürlich niemandem, aber eine Versicherung funktioniert nur, wenn die Menschen Einzahlen, solange sie gesund sind und herausnehmen, wenn sie erkrankt sind. Wenn sie erst beitreten wenn sie erkranken, ist es keine Versicherung, sondern ein Fürsorgesysxtem.
2) ich würde die alternativen Heilmehtoden gerne ausschließen, zumindest insoweit es sich um "notwendige" medizinische Behandlungen handelt. Denn in diesem Fall ist es nach wisssenschaftlichen kriterien schlichtweg nicht sinnvoll, alternative Mehtoden zu wählen. Anders ist es im Fall von nicht-notwendigen Behandlungen.
3) bitte ich um die ausdrückliche Regelung, dass die Finanzierungslücke durch den Staat Astoria State aus steuermitteln getragen wird.
Ich denke dies alles sind eher technische Korrekturen am Entwurf und hoffe auf Umsetzung. Dann werde ich dieser guten Vorlage meine Stimme geben.
ich denke, dieser Entwurf sollte die Vorschläge von Commoner Hashkey aufgreifen. Bei den alternativen Heilmethoden habe ich intensive Rücksprache mit Ärzten gehalten und halte es für falsch, Personen einen einzelnen Weg der Behandlung vorzuschreiben. Nicht-medikamentöse Behandlung kann oft auch zum Erfolg führen. Daher halte ich einen Ausschluss hier für wenig förderlich, habe allerdings eine andere Brücke eingebaut.