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Original von Desiderio V. Adelmar
Wer sagt denn, dass eine Wahlbeschwerde das Wahlverfahren im Kongress ausschließen würde?
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Original von Merkin D. Muffley
Nicht dass in drei Monaten noch irgendjemand damit daherkommt.
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Original von Merkin D. Muffley
Na ja, so eine Verfahrensdauer hängt von vielen Umständen ab. Bei der letzten Wahl war es in erster Linie Sachverhaltsaufklärung, also Ermittlung von Tatsachen, die das alles hinausgezögert hat. Dieses Mal herrscht, so scheint es, Einigkeit über die Tatsachen: Einige Personen, die nach Auffassung des Registration Office keine Staatsbürger sind, wurden vom Electoral Office in das Wählerverzeichnis eingetragen, und das Ergebnis in einigen Staaten wurde vorab festgestellt und veröffentlicht. Es geht um die rechtliche Würdigung dieser Tatsachen. Das könnte durchaus deutlich schneller gehen als die umfassende Beweisaufnahme vom letzten Mal.
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Original von Merkin D. Muffley
Man könnte natürlich argumentieren, dass eine rechtswidrig abgelaufene Wahl keine Wahl im Sinne der Verfassung, sondern eben eine Nichtwahl ohne rechtliche Relevanz ist. Dann hätten wir nicht die Situation, dass eine Wahl ohne feststellbares Ergebnis stattgefunden hätte, sondern es wäre erst gar nicht gewählt worden.
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Original von Alricio Scriptatore
Man könnte fast meinen, Sie wollen hier auf ein Verfahren drängen, in dem das Urteil schon feststeht
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Original von Alan Stanliss
Ist es nicht aber so, dass man meistens nur klagt, weil man eben von einer solchen Voraussetzung ausgeht? Egal, ob der Richter dazu schon vorher kluge Ausführungen gemacht hat oder nicht.
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Original von Alricio Scriptatore
Nein, hier klagen einige Leute, weil Sie keine anderen Hobbys haben
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