Mr. Speaker,
da nur für Schusswaffen eine Genehmigungspflicht vorliegt, ist der einzige Effekt daraus, Dinge die als Waffe verwendet werden auch so zu titulieren dass dann aus einem einfachen Angriff ein bewaffneter Angriff wird. Von einem illegalen Waffenbesitz kann hier also keine Rede sein. Nochmals: Lesen Sie das Gesetz, verstehen Sie es, dann diskutieren Sie es. Oder lassen Sie sich von einem Ihrer Berater helfen, wie Sie möchten, aber werfen Sie nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum, den das Gesetz SO gar nicht vorsieht.
Sollte sich herausstellen, dass 200 Kugeln nicht ausreichen, bestünde beispielsweise die Möglichkeit, staatliche Schulen für den Umgang mit Schusswaffen einzurichten, welche so viel Munition besitzen dürften wie benötigt wird. Es gibt übrigens ganz kampfsportfrei verwendbare Waffen, die eben nicht die enorme Gefährdung darstellen wie die hier unter Auflagen zu stellenden: Pfefferspray, Tränengas, Schrillalarme, sogenannte "Kubotane" - um nur einige zu nennen.
Im Übrigen können Sie jetzt hier weiter versuchen, einen Weg für Anarchie zu ebnen, indem Sie jedes Gesetz, welches Begrenzungen beinhaltet, anfechten - oder lernen dass der Staat auch eine Schutzfunktion hat. Wenn Sie Gesetze generell für sinnlos erachten, sind Sie hier vielleicht falsch.