Madam President,
zu diesem Entwurf hat mich das kürzlich erschienene
Gutachten des Justice Libertas bewogen.
Allseits bekannt ist, dass gemäß der Bundesverfassung die Mitgliedschaft in einer Kammer des Kongresses mit der in der anderen Kammer sowie mit den Ämtern des Präsidenten, des Vizepräsidenten und eines Richter unvereinbar ist.
Aus dem Gutachten geht hervor, dass ein Kongressmitglied aber nicht die Mitgliedschaft im Kongress verliert, wenn es eines dieser Ämter antritt. Vielmehr ist der Amtsantritt in dem neuen Amt wie auch Amtshandlungen rechtswidrig und nichtig, solange der Betroffene weiterhin Kongressmitglied ist.
Die Kongressmitgliedschaft erlischt nicht automatisch durch den Eintritt in ein unvereinbares Amt, weil nach dem Gutachten das Kongressmitglied nicht dem Verbot unterliegt, ein unvereinbares Amt innezuhaben, weil ein solches Verbot nicht von der Verfassung oder einem anderen Bundesgesetz an das Kongressmitglied gerichtet ist, wohl aber umgekehrt an den Präsident, Vizepräsidenten und die Richter.
Wie ein Kongressmitglied seinen Status verlieren kann, steht abschließend in Art. V FEA. Und da dort fehlt die Nr. 3 nach dem Entwurf, die keine große Änderung bringt, die lediglich die lange geübte Praxis des Rücktritts beim Wechsel meist ins Weiße Haus überflüssig macht. Somit wird der Wechselnde auch entlastet, weil er nicht mehr zurücktreten muss.