Madam President,
die Präsidentin ist ins zur Stunde eine Begründung aus eigenem Munde oder Feder noch schuldig. Den Ausführungen ihres Pressesprechers zufolge gehen ihr die Bestimmungen dieser Vorlage aber zuweit. Sie würde sich eine freiwillige Selbstverpflichtung wünschen. Auch führt er die Unfehlbarkeit des demokratischen Souveräns ins Feld, der ja selbst am besten weiß, wen er in ein Amt wählen will.
Um ehrlich zu sein, ich kann die Präsidentin durchaus verstehen. Auch mir ist es absolut schleierhaft, wieso man zur Regelung dieser Materie überhaupt ein Gesetz bzw. mehrere braucht. Eigentlich sollte das schon der gesunde Menschenverstand gebieten: Man kann seine Aufgaben nur gewissenhaft ausüben, wenn man am Ort ihrer Erledigung wenigstens anwesend ist. Das haben wir bei President Hope gesehen, ebenso bei President Marani oder jüngst bei den Secretaries Colton und Stanliss.
Astor ist ein großes Land mit großen Entfernungen. Die Arbeit der Kongressmitglieder findet hier in AC statt. Wahlkampf im Wahlkreis und Verbindung halten zur Bevölkerung ist zwar ebenfalls wichtig. Doch die Kongressmitglieder machen nun einmal in erster Linie Gesetze und kontrollieren die Exekutive. Und das machen sie nuneinmal hier in AC. Und das geht eben auch nur hier vor Ort und nicht "auf Heimaturlaub", um es flapsig zu formulieren. Und dabei kann man auch die Kongressmitglieder aus Astoria State oder gar aus der Stadt Astoria City selbst nicht ausnehmen, auch wenn diese die kürzesten Wege haben.
Dahingehen ist ein Gouverneur ein "kleiner Präsident": Oberhaupt der Exekutive seines Staates und mit vergleichbaren Aufgaben und Rechten ausgestattet. Auch das Amt eines Gouverneurs ist ein Vollzeitjob. Die zuarbeitenden Stäbe mancher Gouverneure sind kaum geringeren Ausmaßes als jene im Weißen Haus. Und schließlich die Fachministerien in Bund und Staat: Ich würde mich im Wesentlichen wiederholen, denn auch diese Aufgaben erfordern Anwesenheit und viel Engagement.
Wenn man diese Vernunftargumente aber auch nicht zulassen will, dann doch hoffentlich die Verfassung; und man muss nicht einmal viel lesen, denn diese Regelungen stehen sehr weit vorn, nämlich in der 3. Section des I. Artikels.
Art. I Sec. 3 U.S.C.:
Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein.
Da steht nicht, dass dies nur auf der Ebene des Bundes gilt. Dies ist eine allgemeine Bestimmung am Anfang der Verfassung, bevor die spezielleren Dinge kommen. Dies steht quasi vor der Klammer und damit gilt es in der ganzen Nation und auf allen Ebenen aller staatlichen Gebilde. Mehr steht da nicht. Es ist eine eigene Section im ersten Artikel der Verfassung, der nichts anderes sagt, als dass die Gewalten getrennt sein sollen. Ist dies eine zwingende Verfassungsbestimmung oder ein Staatsziel?
Wer nun mit der staatlichen Souveränität nach Art. VI Sec. 1 Ssec. 1 S. 1 argumentiert, dem sei geraten, die Section weiterzulesen, wenigstens den 2. Satz und besser auch noch die 2. Subsection:
Art VI Sec. 1 U.S.C.:
(1) Die Staaten des astorischen Bundes sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch diese Verfassung begrenzt wird. Bundessrecht schlägt immer Staatenrecht, und somit soll keine bundesstaatliche Rechtsnorm zur Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten im Widerspruch stehen.
(2) Alle Staaten des Bundes sollen sich zur republikanischen und demokratischen Staatsform bekennen.
Sowenig wie die Staaten sich Könige geben oder einer Partei, einer kleinen Gruppe oder auch nur einer einzigen Person alle Macht übertragen können, auch wenn es das unfehlbare Staatsvolk mehrheitlich genau so will, sowenig können sich die Staaten über Verfassungsbestimmungen hinwegsetzen, vor allem über jene allgemeinen vor der Klammer ganz am Anfang der Verfassung.
Und genau dort steht, dass niemand Aufgaben in zwei Gewalten wahrnehmen soll. Und dabei ist es völlig belanglos, ob dies Bundes- oder Staatsgewalten sind.
Exekutive ist Exekutive, Legislative ist Legislative und Judikative ist Judikative, ganz gleich, wie groß der Zuständigkeitsbereich auch ist.
Und dass die Bundesexekutive von der Staatsexekutive getrennt ist, ist eigentlich wieder ein Vernunftargument gegründet auf dem Dienstherrn und auf dem Arbeitsaufwand, den man gewissenhaft zu erfüllen hat.
Insofern kann ich nur wiederholen: Ja, dieses Gesetz ist eigentlich überflüssig, weil wir die Verfassung und die Vernunft haben.
Doch der Mensch ist nicht perfekt, nicht immer vernunftgesteuert und seine Meinung zu Rechten und Pflichten ist seine uneinnehmbare Festung.
Und weil die Verfassung in diesem Punkt nicht erfülllt wird, brauch es dieses Gesetz, um den Menschen in diesem Lande die Verfassung noch einmal vor Augen zu führen.
Daher ersuche ich die Mitglieder des Kongresses, dem Gesetz erneut zuzustimmen und das Veto der Präsidentin zu überstimmen.