Madam President,
ich wollte keineswegs sagen, dass ich dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form kategorisch ablehnend gegenüberstehe. Vielmehr befinde ich mich noch in der Phase, ihn zu verstehen zu versuchen und mir eine Meinung zu diesem zu bilden.
Der Antragsteller hat es eigentlich selbst absolut treffend formuliert:
"Für die die Politik spielen Parteien und kollegiale Listen aber nach der Verfassung keine Rolle.
Dieses Land ist auf Individualismus gegründet. Zwar schließen sich Menschen mit gemeinsamen Interessen zusammen, um ihre gemeinsame Stimme lauter werden zu lassen, doch stets bilden viele ein Ganzes und niemals leiten sich die Einzelnen von dem Ganzen ab.
Daher sollte auch das Repräsentantenhaus individuell gewählt werden."
Ungeachtet der politischen Realität, in der sie ein häufiges Ärgernis sind, sollten wir Nachrückverfahren nach dem Gesetz dennoch als das behandeln, was sie eigentlich sein sollten: eine manchmal notwendige Ausnahme.
Das Mehrheitswahlrecht, bei dem Listen für Zusammensetzung des Repräsentantenhauses gar keine Rolle spielen, soll meines Erachtens auch jedem einzelnen Abgeordneten deutlich bewusst machen: Es ist
sein persönliches Mandat, nicht das einer Partei oder anderen politischen Gruppierung.
Er ist gewählt, und zwar für eine Amtszeit von vier Monaten.
Warum soll, wenn er es dennoch vorzeitig aufgibt, irgendein Listenkandidat nachrücken, und nicht ein anderer, individuell gewählter Kandidat?