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Eine Gefahr könnte allerdings sein, daß die Verlagerung solcher Debatten auf Bundesebene die - in der Tat kaum vorhandene - politische Auseinandersetzung in den Staaten weiter schwächt.



) konsumieren darf. Nehmen wir nun an, es würde ein Vertretungsgesetz erlassen, daß sich generell um den Jugenschutz kümmert. Dies enthielte dann z.B. auch Passagen, wie lange man sich in welchem Alter in einer Kneipe aufhalten darf, ab welchem Alter man Pornographie erwerben kann, aber eben auch Altersbeschränkungen für den Kauf von Alkohol und Zigaretten. Nun wäre in Freeland letzterer Punkt bereits gesetzlich geregelt, der Rest aber noch nicht. Wie dann mit dem Vertretungsgestz umgehen?
Die Vertretungsgestzgebung kann ja eigentlich nur in Fällen funktionieren, in denen der zu regelnde Umstand 1-1 im Bundes und Landesrecht übereinstimmt. Was passiert, wenn ein Vertretungsgesetz zwar viele Punkte enthält, die tatsächlich im Land nicht geregelt sind, aber eben auch solche, die im Land in anderen Gesetzen abgedeckt werden.








Zitat
Und wenn ein Bundesstaat das trotz aller zum Thema im Kongress wie eventuell begleitend dazu in der bundesweiten Öffentlichkeit diskutierten Gründe ganz einfach nicht will - damit man sich der Dimension dieses Nichtwollens einmal ganz und gar bewusst wird: Wenn kein einziges Mitglied des Parlaments eines Bundesstaates über die Sache auch nur diskutieren will - dann hat der Bund das schlicht so hinzunehmen.


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