Legislators,
Hintergrund der Überlegungen ist es, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu schaffen: Ist der Gouverneur bzw. First Legislator abwesend oder sonst verhindert, sollte unmittelbar jemand zur Verfügung stehen, der ihn vertritt. (Und im Falle der Vakanz des Gouverneursamtes eine Nachwahl veranlasst.)
Und die wechselseitige Vertretung des Gouverneurs und des First Legislators finde ich dabei eigentlich auch durchaus sinnvoll, denn dass beide Amtsträger zugleich abwesend oder sonst verhindert sind, ist dann doch unwahrscheinlicher, als dass es nur einer von ihnen ist.
Es ist zudem meines Erachtens auch besser, wenn es einen Amtsträger es gibt, zu dessen Pflichten es klar gehört, ggf. den Gouverneur zu vertreten, als wenn im Falle dessen Verhinderung erst eine Liste durchgegangen muss, bis der erste auf dieser sich nicht für nicht verfügbar erklärt.