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Aznar Sandoval Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland
Aznar Sandoval Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland
Sec. 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändern den Senate Hearings Procedure Act.
Sec. 2 - Amendment
(1) In Art. III, Sec. 2 wird eine neue Ssec 3 eingefügt:
(3) Leistet ein Kandidat seinen Eid innerhalb von 96 Stunden nicht, ist das Hearing ohne folgende Abstimmung zu beenden, sofern der Kandidat nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.
Sec. 3 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Peter J. Walsh, Jr., aus Assentia, für das Amt des Chief of Naval Operationbestätigt hat.
President of the Senate
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
Aznar Sandoval
President of Congress
Electoral Roll Amendment
Section 1 Amendment to Art. I Sec. 4 Federal Election Act
Art. I Sec. 4 des Federal Election Act wird um folgende Subsection 5 ergänzt:
"Die zuständige Behörde überprüft jede Kandidatur auf ihre Wählbarkeit und streicht Kandidaturen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung soll öffentlich und mit Begründung bekannt gegeben werden."
Section 2 Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird unter gleichem Titel wie folgt neugefasst:
"(1) Vor einer Wahl zum Präsidenten und zum Repräsentantenhaus ist durch die zuständige Behörde ein Wählerverzeichnis anzulegen.
(2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
(3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen.
(4) Wer sich in das Wählerverzeichnis einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl.
(5) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."
Section 3 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Aznar Sandoval Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland
der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
Aznar Sandoval
President of Congress
Council of Nations Dissolution Act
Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz löst die in Astor bestehenden Regelungen auf, die sich auf das Bestehen des Council of Nations stützen.
Section 2 - Repeal of the Charter of the Council of Nations Ratification Act
Der Charter of the Council of Nations Ratification Act wird außer Kraft gesetzt.
Section 3 - Amendment to the United States Diplomacy Act
Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:
Sec. 1 - Recognition of Foreign States
Der Präsident der Vereinigten Staaten kann mit ausländischen Regierungen Abkommen oder Verträge über die gegenseitige staatliche Anerkennung abschließen.
Section 4 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Aznar Sandoval Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland
der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
Aznar Sandoval
President of Congress
Instruments of Foreign Relations Amendment
Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.
Section 2 - Amendment
Art. III, Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:
Sec. 1 - Recognition of Foreign States
(1) Die ausdrückliche oder implizite Anerkennung ausländischer Staaten ist Angelegenheit der Regierung der Vereinigten Staaten und bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Kongresses.
(2) Zum Zweck der gegenseitigen Anerkennung und zur Vereinbarung eines Botschafteraustauschs, jedoch nicht zur Begründung weitergehender Rechte und Pflichten, kann die Regierung der Vereinigten Staaten Exekutivabkommen mit ausländischen Regierungen schließen, die nicht der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
(3) Die Anerkennung eines ausländischen Staates, durch dessen Anerkennung sich das Hoheitsgebiet eines anderen von den Vereinigten Staaten anerkannten Staates ändert, bedarf eines völkerrechtlichen Vertrages.
Section 3 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.
Aznar Sandoval Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland
der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
Solomon Foot President of Congress
Territorial Waters Treaty Ratification Act
Sec. 1 - Purpose
Durch dieses Gesetz wird der Vertrag über die Hoheitsgewässer ratifiziert.
Sec. 2 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundlagen in Kraft.
Territorial Waters Treaty
1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.
2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.
3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.
4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.
5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.
6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.
7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.
ich teile Ihnen mit, dass beide Häuser des Kongresses ihrem Ersuchen, zur Abgabe einer Rede zur Lage der Nation vor den Kongress zu treten, zugestimmt haben.
Die Mitglieder des Kongresses freuen sich, Sie dazu im Capitol begrüßen zu dürfen.
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Mrs. Lindsey McIlroy, aus Freeland, für das Amt der Federal Administrator for Freelandbestätigt hat.
President of the Senate
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Mr. Gaius Libertas, aus Astoria State, für das Amt der Associate Justice to the U.S. Supreme Courtbestätigt hat.
President of the Senate
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
ich teile Ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2012-059 die Nominierung von Mr. Frankie Carbone, aus Assentia, für das Amt des Secretary of Commercebestätigt hat.
Frankie Carbone President pro tempore of the Senate
Astoria State, October 11th, 2012
To the President of the United States
Dear Mr. President,
ich teile Ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2012-060 die Nominierung von Ms. Sookie Stackhouse, aus Laurentiana, für das Amt des Attorney Generalbestätigt hat.
Frankie Carbone President pro tempore of the Senate
Astoria State, October 11th, 2012
To the President of the United States
Dear Mr. President,
ich teile Ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2012-061 die Nominierung von Mr. Lucas Magnus, aus Astoria State, für das Amt des Secretary of Statebestätigt hat.
Frankie Carbone President pro tempore of the Senate
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Mr. Oliver McDymand, aus Serena, für das Amt des Chief of Staff of the Armybestätigt hat.
President of the Senate
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
Office of the Speaker Astoria City, 11th of November 2012
To the President of the United States:
Mr President,
ich erinnere Sie, dass Rep. O'Neil eine Anfrage an Ihre Regierung richtet: [Questioning]H.R. 2012-065: Questioning of the Administration (Rep. O'Neill). Eine Beantwortung ist Seitens der Regierung bisher ausgeblieben. Ich fordere Sie daher auf, für eine zügige Erledigung der Angelegenheit zu sorgen.
Clark
President of Congress
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Ulysses S. Finnegan, aus New Alcantara, für das Amt des Chief Justice of the United States Supreme Court bestätigt hat.
President of the Senate
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal