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Arjun Narayan

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1

Sonntag, 20. November 2011, 17:56

H.R. 2011-132 Election of the House of Representatives Reform Bill




Honorable Members of Congress:

Der Congressman, Mr. Foot, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 72 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



President of Congress


ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM BILL

Section 1. Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
(2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.

Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES

    Sec. 1. Composition.
    (1) Jeder astorische Bundesstaat bildet einen Wahlkreis wobei jeder Wahlkreis einen Vertreter ins Repräsentantenhaus entsendet.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger Kandidaten, als Mitglieder des Repräsentantenhauses zu wählen sind, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.

    Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Ein gültiger Wahlvorschlag muss mindestens einen nach Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten umfassen.
    (3) Niemand darf sich auf mehr als einem Wahlvorschlag zugleich zur Wahl stellen.

    Sec. 3. Procedure of Election.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
    (3) Die im Heimatwahlkreis abgegebene Stimme wird mit dem Faktor, der gleich der Anzahl der Wahlkreise ist, gewichtet. Jede der in einem der übrigen Wahlkreise abgegebenen Stimmen wird mit dem Faktor eins gewichtet.
    (4) Als Heimatwahlkreis gilt gemäß Art. I, SSec. 5 derjenige Wahlkreis, für den sich der Wähler ins Wählerverzeichnis einträgt.
    (5) Gewählt ist der Kandidat, der in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der gewichteten Stimmen auf sich vereinigt.
    (6) Erhalten in einem Wahlkreis zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl der gewichteten Stimmen, so findet in diesem Wahlkreis eine Nachwahl gemäß Art. III, SSec. 6 statt.
    (7) Es ist zulässig, weniger als die Maximalanzahl an Stimmen zu verteilen.

    Sec. 4. Substitution of Representatives.
    Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so gilt das betreffende Mandat als vakant.

    Sec. 5. Vacancies.
    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
    (3) Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren analog zu der in Art. III, SSec. 3 beschriebenen Vorgehensweise abzuhalten.

    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.

XXXIV. President of the United States
Former Governor of Serena



Solomon Foot

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2

Sonntag, 20. November 2011, 18:45

Mister Speaker,

der von mir eingebrachte Entwurf soll das System zur Wahl unseres Repräsentantenhauses hoffentlich zum letzten mal von Grund auf reformieren. Die wichtigsten Änderungen sind die Umstellung auf ein reines Mehrheitswahlrecht und die Einteilung Astors in verschiedene Wahlkreise, wobei jeder Bundesstaat einen eigenen Wahlkreis bildet.

Die unterschiedliche Gewichtung der Wählerstimmen in Hinsicht auf den Heimatwahlkreis etc. ist ein System welches bei unseren Freunden in Albernia bereits seit vielen Jahren kontinurirliche Anwendung findet. Ich erhoffe mir durch Zustimmung für diesen Entwurf eine ähnliche Kontinuität.
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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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3

Sonntag, 20. November 2011, 22:12

Mister Speaker,

soweit ich das verstehe, wird das zukünftige Repräsentantenhaus nun also wie der Senat gewählt, nur eben in einer Wahl?
Salute
Bastian Vergnon


Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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4

Sonntag, 20. November 2011, 22:53

Madam President,

ich bin ebenfalls verwundert, dass Congressman Foot ein albernisches Beispiel heranzieht, wenn es ein astorisches gibt: den Senat der Vereinigten Staaten. Ich bitte ihn auch zu begründen, wozu Astor zwei Kammern nach dem Mehrheitswahlrecht besetzen sollte und warum er der Auffassung ist, dass eine parlamentarische Repräsentation des nationalen Elektorates nicht mehr nowendig sei.

Seine Begründung geht des Weiteren in keiner Weise auf die Bundesverfassung ein. Diese bestimmt erstens, dass das Repräsentantenhaus "die Vertretung des gesamten Volkes der Vereinigten Staaten" ist (im Gegensatz zum Senat als "Vertretung der einzelnen Staaten des Bundes") und seine Mandatsträger "von allen stimmberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von vier Monaten gewählt" werden sollen (im Gegensatz zum Senat, dessen Mitglieder "grundsätzlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von sechs Monaten von den stimmberechtigten Bürgern eines Staates gewählt" werden). Inwiefern eine Gewichtung der Stimmen nach Wahlkreis mit den Bestimmungen über eine gleiche Wahl vereinbar ist - eine Bestimmung, die es in Albernia nicht gibt -, halte ich zumindest für erläuterungswürdig. Gleiches gilt für die Wahl in Wahlkreisen, aus der eine Pflicht zur Repräsentation des Wahlkreises erfolgt, er (a) mit einem Bundesstaat identisch ist und (b) kaum vereinbar mit der Aufgabe des Repräsentantenhauses als Gesamtvolksvertretung vereinbar scheint.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
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Taylor Kay Roberts

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5

Montag, 21. November 2011, 12:02

Mister Speaker,

ich begrüße den Entwurf von Congressman Foot, aus mehreren Gründen.

Zum einen haben wir zwar, wie bereits erwähnt, ein - auf andere Weise - nach Wahlkreisen gewähltes Organ, den Senat, das ist richtig, allerdings würde das neue Repräsentantenhaus ja nicht in "geschlossenen Wahlkreisen", wo also nur die Bewohner wählen können, sondern in offenen Wahlkreisen, in denen alle Bürgerinnen und Bürger der USA wählen können, gewählt werden. Eine derartige, direkt erfolgte demokratische Legitimation der Repräsentanten halte ich für wünschenswert und eigentlich durch unsere Verfassung geboten. Die Bedenken der Kollegen, wonach "eine parlamentarische Repräsentation des nationalen Elektorates" nicht mehr erfolgen würde, halte ich für falsch. Jeder Bürger kann bei jedem Congressman mitbestimmen und hat einen nennenswerten Einfluss. Außerdem halte ich den bei der Kollegin durchschimmernden Subtext, wonach nur eine Verhältniswahl eine "Repräsentation des nationalen Elektorates" darstellen würde, für nicht durchgreifend. Nichts in dieser Verfassung schreibt eine Verhältniswahl vor - Mehrheitswahlen, wie wir sie bereits schon hatten, und nicht nur in einem single-constituency-System, schließt unsere Verfassung in meinen Augen nicht aus.

Ich vertrete außerdem die Ansicht - das mögen mir die Congressmen nun bitte nicht persönlich nehmen -, dass wir derzeit eine Kammer im Kongress haben, die in ihrer Wahl nicht den Ansprüchen der Verfassung genügt: Das Repräsentantenhaus, in seinem derzeitigen unastorischen Wahlverfahren gewählt, ist keinesfalls eine Verkörperung unseres Verfassungsgrundsatzes, wonach "das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes" herrschen soll. Bei dem derzeitigen Wahlsystem herrschen das Volk durch die Parteien - und ob das immer zum Besten des Volkes ist, das mag man gelegendlich in Frage stellen können. Die einzigen Mitglieder des Repräsentantenhaus, die wirklich und eindeutig in einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und freien Wahl ins Amt gehoben werden, sind die in den Nachwahlen gewählten Mitglieder. Bei den regulären Wahlen gewählte Mitglieder sind nicht persönlich gewählt, sie sind durch die Willkür einer Parteiorganisation auf der Liste gelandet, auf die der Wähler keinen direkten einfluss hat, und bei seiner Wahl kann der Wähler auch nicht mehr mitbestimmen, wer von diesen Kandidaten nun in das House einziehen soll, und wer nicht. Er muss die Katze im Sack kaufen. Das ist weder demokratisch noch dient es der Repräsentation des Volkes, es dient alleine dem Machterhalt der Parteien. Und Systeme, die der Regierung des Volkes entgegen stehen, hat dieses Land noch nie toleriert. Das sollten wir auch jetzt nicht. Ich sage es ganz deutlich: Die Wahl von Congressmen durch eine Verhältniswahl mit geschlossenen Listen ist die größte Perversion, die ich mir bei einem noch mit viel gutem Willen als demokratisch zu bezeichnenden Wahlverfahren vorstellen kann. Sie ist unastorisch. Ich denke nicht, dass wir Angst davor haben müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, welche Personen - und nicht welche Parteien - im Repräsentantenhaus vertreten sind. Das würde das Repräsentantenhaus beleben, so wie die in der Verfassung vorgeschriebene Wahl der Senatoren durch die Bundesstaaten seit jeder den Senat zu einem aktiven, konfliktfreudigen und die Interessen seiner Wähler vertretenden Gremium macht. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir durch dieses System, wie wir es derzeit haben, im Repräsentantenhaus viel verlieren, aber nichts gewissen, und dass dieses System, wenn man es noch nach den Buchstaben der Verfassung als verfassungsmäßig bezeichnen will (was ich arg in Zweifel ziehen möchte, aber das kann man sicher anders sehen), eines nicht tut: Es atmet nicht den Geist unserer Verfassung. Es hat nicht mit freier Entscheidung mündiger Bürger über ihre Vertretung zu tun.
Und deswegen spreche ich mich in jedem Falle für eine Änderung aus. Es muss vielleicht nicht unbedingt das Wahlkreisverfahren sein - aber wir müssen wegkommen von dieser sinnentleerten Wahl liniengetreuer Parteirepräsentanten, die wir das Volk repräsentieren lassen. Wir brauchen eine Reastorisierung unseres Wahlsystems in dieser Hinsicht, mit Blick auf den Grundsatz der Herrschaft des Volkes alleine durch das Volk zum Besten des Volkes. Parteien, die hier die Freiheit der Wähler einschränken, können für mich keinen Platz in diesem System haben.

Was die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlages angeht, sehe ich keine größeren Probleme als derzeit: Die Gleichheit der Wahl halte ich für gewährleistet - ich glaube nicht, dass unsere Verfassung hier eindeutig vorschreibt, dass jede Stimme mit dem Wert "1" zu gewichten ist, sondern dass am Ende kein Bürger weniger Stimmgewicht erhalten darf, als ein anderer Bürger. Das Problem haben wir hier aber nicht: Jeder Bürger hat das gleiche Stimmgewicht, nämlich in seinem Heimatwahlkreis den Stimmfaktor 13, in allen anderen Wahlkreisen den Stimmfaktor 3. Damit wird kein Bürger ungleich behandelt, und kein Bürger wird diskriminiert. Die Gleichheit der Wahl sehe ich hier also nicht als gefährdet - zumindest nicht mehr gefährdet als im derzeitigen Verfahren das Prinzip der "Unmittelbarkeit" und der "Freiheit", die ja im derzeitigen Verfahren noch mehr zu reinen Worthülsen mit Grundsatzbedeutung verkommen. Auch was die "Vertretung des gesamten Volkes" angeht, hege ich keine Zweifel: Das gesamte Volk wählt weiterhin, was noch niht mal zwingen notwendig ist: Denn auch wenn jeder Abgeordnete seinen Wahlkreis vertritt, ist ebenfalls das gesamte Volk im Repräsententantenhaus vertreten. Die Verfassung schreibt nicht vor, dass jeder Congressmen jeden Bürger vertreten muss, sie schreibt nur vor, dass jeder Bürger vertreten sein muss. Zumal sich in meinen Augen die "Vertretung des ganze Volks" nicht durch das Wahlverfahren ergibt, sondern durch den verfassungsmäßigen Auftrag, wie es ausdrücklich in die Verfassung geschrieben ist. Es ist völlig egal, wie gewählt wird, daran bemisst sich der Auftrag des Repräsentantenhauses nicht.

Ich kann mich also nur nochmal für diesen Entwurf aussprechen. Er mag vielleicht Probleme mit sich bringen, aber diese Nation hat Probleme noch nie gescheut, so lange sie ein größeres Maß an Freiheit mit sich bringen. Und Astor von seinem derzeitigen Wahlsystem zu befreien, sollte definitiv dieses Wagnis, einmal etwas neues zu probieren, Wert sein.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Solomon Foot

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6

Montag, 21. November 2011, 14:13

Mister Speaker,

Zitat

...soweit ich das verstehe, wird das zukünftige Repräsentantenhaus nun also wie der Senat gewählt, nur eben in einer Wahl?


nein, da liegen Sie falsch Senator. Der Senat wird ausschließlich durch die Wählerinnen und Wähler eines Bundesstaats gewählt. Das System welches ich vorschlage beinhaltet die Wahl eines Repräsentanten durch alle Wählerinnen und Wähler - wenn auch mit einer unterschiedlichen Stimmgewichtung. Diesen Unterschied hätte man jedoch, bei etwas mehr Sorgfalt im Umgang mit diesem Entwurf, von selbst erkennen können.

Zitat

Ich bitte ihn auch zu begründen, wozu Astor zwei Kammern nach dem Mehrheitswahlrecht besetzen sollte und warum er der Auffassung ist, dass eine parlamentarische Repräsentation des nationalen Elektorates nicht mehr nowendig sei.


Senatorin Roberts hat die passenden Argumente dafür bereits geliefert: das bisherige System ist unastorisch und abhängig von der "Willkür unserer Parteiorganisation". Der Kandidat/Repräsentant kommt dabei in seiner Individualität leider oft zu kurz. Mit einem Systemwechsel steht der Kandidat und sein Programm und nicht mehr nur die Wahlliste im Vordergrund. Ich bin der festen Überzeugung das ein RH mit direkt gewählten Volksvertretern ein stärkeres und besseres Repräsentantenhaus ist.

Zitat

Inwiefern eine Gewichtung der Stimmen nach Wahlkreis mit den Bestimmungen über eine gleiche Wahl vereinbar ist - eine Bestimmung, die es in Albernia nicht gibt -, halte ich zumindest für erläuterungswürdig.


Ich verstehe Ihre Frage und bin bereit bei diesem Punkt gern einen anderen Weg zu gehen. Denkbar wäre auch ein Verfahren welches vor jeder Wahl (oder zumindest in regelmäßigen Abständen) anhand des Ergebnisses der letzten Volkszählung Wahllreise so einrichtet das dadurch eine optimalere Verteilung erreicht wird.

Zitat

...kaum vereinbar mit der Aufgabe des Repräsentantenhauses als Gesamtvolksvertretung vereinbar scheint.


Ich sehe das anders. Ein Repräsentant wird auch in meinem Vorschlag durch das ganze Volk gewählt. Also vertritt er dieses auch weiterhin.

Zitat

Jeder Bürger hat das gleiche Stimmgewicht, nämlich in seinem Heimatwahlkreis den Stimmfaktor 13, in allen anderen Wahlkreisen den Stimmfaktor 3.


Nicht ganz. Mein Entwurf spricht eigentlich von einer anderen Gewichtung. Ich bin aber auch da gerne zu einem Kompromiss bereit.
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Taylor Kay Roberts

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7

Montag, 21. November 2011, 15:05

Mister Speaker,

hier war ich wohl im Kopf zu sehr in meinem Vergleich mit dem albernischen System, man verzeihe mir diesen Lapsus. Aber ansonsten ändert das ja nichts.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Frankie Carbone

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8

Montag, 21. November 2011, 16:21

Madam President,

Ich teile die Meinung, dass man als Wähler die Möglichkeit haben sollte zuerst eine Person und erst dann eine Partei wählen zu können. Vor allem die unabhängigen Wählerinnen und Wähler suchen sich ihre Präferenzen auf den Wahllisten nach individuellen Kriterien aus, haben dann jedoch keine Möglichkeit diesen Präferenzen ihre Stimme zu geben. Sie sind gezwungen die gesamte Parteiliste ebendieser Präferenzen zu wählen. Diese Umstellung findet daher meine grundsätzliche Zustimmung. Ich habe jedoch noch zwei Verständnisfragen an den Antragssteller.
Sec. 3. Procedure of Election.
[…]
(2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
[…]
(7) Es ist zulässig, weniger als die Maximalanzahl an Stimmen zu verteilen.

Macht die Bestimmung in Ssec. 2 jene in SSec. 7 nicht überflüssig? "Weniger als die Maximalanzahl an Stimmen" abzugeben wäre in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Fernbleiben von der Wahl, was in diesem Land sowieso zulässig ist.

Sec. 5. Vacancies.
(1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.


In letzter Zeit scheint sich die Fluktuation im Repräsentantenhaus in Grenzen zu halten. Das war jedoch nicht immer so. Falls in Zukunft der schlimmste Fall eintreten würde und monatlich ein Congressman seinen Sitz abgeben oder verlieren würde, würde das den Bürgerinnen und Bürger der United States einen monatlichen Gang an die Urne bescheren. Sieht der Antragssteller hier ein Bedürfnis und eine Möglichkeit um dies zu umgehen? Wäre ein Nachrück-System wie bis anhin denkbar?
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Solomon Foot

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9

Montag, 21. November 2011, 16:42

Mister Speaker,

Zitat

Macht die Bestimmung in Ssec. 2 jene in SSec. 7 nicht überflüssig? "Weniger als die Maximalanzahl an Stimmen" abzugeben wäre in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Fernbleiben von der Wahl, was in diesem Land sowieso zulässig ist.


SSec. 7 bezieht sich nicht auf die wahlberechtigte Stimme an sich sondern auf die Gewichtung. Hat ein Wähler beispielsweise die Gewichtung von sechs (Anzahl der Wahlkreise), so muss er nicht all diese sechs Stimmen verteilen. Es besteht aus meiner Sicht sogar die Möglichkeit seine Gewichtung auf verschiedene Kandidaten eines Wahlkreises zu verteilen (z.B. 3:3).

Vielleicht sollten wir im Zuge Ihrer Frage über eine andere Gewichtung nachdenken. Eine Stimme kann man schwer aufteilen. Ich schlage vor das wir die Stimmen eines Heimatwahlkreises deshalb mit 12 und die Stimmen in jedem anderen Wahlkreis mit 3 gewichten:

Sec. 3. Procedure of Election.
(1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
(3) Die im Heimatwahlkreis abgegebene Stimme wird mit dem Faktor zwölf gewichtet. Jede der in einem der übrigen Wahlkreise abgegebenen Stimmen wird mit dem Faktor drei gewichtet.


Zitat

Falls in Zukunft der schlimmste Fall eintreten würde und monatlich ein Congressman seinen Sitz abgeben oder verlieren würde, würde das den Bürgerinnen und Bürger der United States einen monatlichen Gang an die Urne bescheren.


Nein, diese Möglichkeit sehe ich nicht. Nichts ist für mich undemokratischer als ein Nachrückverfahren. Im negativsten Fall, diese Angst kann ich Ihnen leider nicht nehmen, haben wir dann eine Situation bei der unsere Wählerinnen und Wähler öfters zur Urne gebeten werden. Ich hoffe natürlich das uns dieses Szenario erspart bleibt.
Freedom from Government!

10

Montag, 21. November 2011, 17:00

Mister Speaker,

ich unterstütze die Reform des Wahlverfahrens für das Haus aus den von der Senatorin von Laurentiana umfangreich dargelegten Gründen. Der Beitrag von Senator Carbone hat mich jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der vorliegende Entwurf noch einige kleinere Fehler enthält bzw. an einigen Stellen noch der Präzisierung bedarf. Ich war so frei, den Entwurf zu überarbeiten:

ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM BILL

Section 1. Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
(2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.

Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES

    Sec. 1. Composition.
    (1) Jeder astorische Bundesstaat bildet einen Wahlkreis, wobei jeder Wahlkreis einen Vertreter ins Repräsentantenhaus entsendet.
    (2) Es bestehen folgende Wahlkreise:
    - 1st Congressional District: Freeland;
    - 2nd Congressional District: Astoria State;
    - 3rd Congressional District: Laurentiana;
    - 4th Congressional District: Assentia;
    - 5th Congressional District: New Alcantara;
    - 6th Congressional District: Serena.

    (3) Bewerben sich in einer Wahl zum Repräsentantenhaus in einem oder mehreren Wahlkreisen keine Kandidaten, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.

    Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Ein gültiger Wahlvorschlag muss einen nach Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten sowie die Angabe des Wahlkreises, in dem er zu kandidieren wünscht, umfassen.
    (3) Niemand darf in mehr als einem Wahlkreis zugleich kandidieren.

    Sec. 3. Procedure of Election.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus in jedem Wahlkreis eine Stimme.
    (3) Die im Heimatwahlkreis abgegebene Stimme wird mit dem Faktor, der gleich der Anzahl der Wahlkreise ist, gewichtet. Jede der in einem der übrigen Wahlkreise abgegebenen Stimmen wird mit dem Faktor eins gewichtet.
    (4) Als Heimatwahlkreis gilt gemäß Art. I, SSec. 5 derjenige Wahlkreis, für den sich der Wähler ins Wählerverzeichnis einträgt.
    (5) Gewählt ist der Kandidat, der in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der gewichteten Stimmen auf sich vereinigt.
    (6) Erhalten in einem Wahlkreis zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl der gewichteten Stimmen, so findet in diesem Wahlkreis eine Nachwahl gemäß Art. III, Sec. 5 statt.
    (7) Es ist zulässig, weniger als die Maximalanzahl an Stimmen zu verteilen.

    Sec. 4. Substitution of Representatives.
    Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so gilt das betreffende Mandat als vakant.

    Sec. 5. Vacancies.
    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
    (3) Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren analog zu der in Art. III, Sec. 3 beschriebenen Vorgehensweise abzuhalten.

    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.


Wie man jetzt wohl deutlicher erkennen kann, ist Sec. 3 Ssec. 7 nicht überflüssig, da sie letztlich besagt, dass man nicht in jedem Wahlkreis seine Stimme abgeben muss, damit die Stimmabgabe insgesamt gültig ist. Man vollzieht die Wahl ja bundesweit auf einem einzigen Stimmzettel, und nicht, wie bei der Präsidentenwahl, in einzelnen Teilwahlen nach Staaten getrennt.

PS: Die Nummerierung der Wahlkreise in Sec. 1 Ssec. 2 habe ich nur hinzugefügt, um auch der Terminologie nach zu verdeutlichen, dass es sich um eine bundesweite Wahl und nicht, wie die Senatorin von New Alcantara andeutete, um eine verkappte, zweite Senatorenwahl handelt, die allein staatsintern entschieden wird.

Congressman (R-LA)



11

Montag, 21. November 2011, 17:13

Mr. Speaker,

mir ist weiterer Ergänzungsbedarf aufgefallen: Es sollte spezifiziert werden, dass die vorgeschlagene Neuregelung erst bei den nächsten allgemeinen Haus-Wahlen im März 2012 Anwendung findet, da die neuen Representatives für die Legislativperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März ja bereits nach Verhältniswahlrecht gewählt wurden und eine Nachbesetzung eventueller Vakanzen nach dem neuen System nicht sinnvoll ist, da nachträglich schlecht festgelegt werden kann, welchen Wahlkreisen die designierten Congressmen zuzuordnen sind.

Congressman (R-LA)



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12

Montag, 21. November 2011, 17:28

Madam President,

ich danke dem Antragssteller, Congressman Foot, sowie Congressman Salazar für Ihre Präzisierungen. Die Verständlichkeit wurde meiner Meinung nach mit den Korrekturen von Congressman Salazar deutlich erhöht.

Zur Thematik des - im schlimmsten Falle - monatlichen Urnenganges möchte ich folgendes zu Protokoll geben: ich möchte den Wählerinnen und Wählern, welche ich hier vertrete, grundsätzlich ein solches Szenario ersparen. Da die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios jedoch gering ist, werde ich die Reform des Wahlverfahrens nicht an dieser Thematik aufhängen.

Ich erlaube mir an dieser Stelle die Meinung des Antragsstellers, sowie die Meinungen der ehrenwerten Mitglieder des Kongresses zu sondieren, bezüglich einer Kürzung der Wahlkreise von sechs zu drei, wobei jeder Wahlkreis zwei Vertreter ins Repräsentantenhaus entsenden würde. Mein Gedanke dahinter ist folgender; mit sechs Wahlkreisen sind mindestens zwölf Kandidaten nötig um in jedem einzelnen Wahlkreis eine "echte" Wahl gewährleisten zu können. Nun möge man mir wieder Schwarzmalerei vorwerfen, doch es ist in Astor nicht selbstverständlich, dass die Parteien sowie die unabhängigen Listen total zwölf Kandidaten vorschlagen können und falls doch, würde dass mehr Konkurrenz in den verschiedenen Wahlkreisen bedeuten. Das würde die Repräsentantenhauswahlen meiner Meinung nach demokratischer, oder um den Begriff der Kollegin aus Laurentiana wieder aufzugreifen, "astorischer" machen.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

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13

Montag, 21. November 2011, 19:09




Mr. Foot:

Übernehmen Sie als Antragsteller die Änderungen, die Congressman Salazar vorgelegt hat, in Ihren Entwurf?



Vice-President of Congress
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Solomon Foot

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14

Montag, 21. November 2011, 19:54

Mister Speaker, Madam President,

ja, das tue ich.
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Solomon Foot

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15

Montag, 21. November 2011, 20:15

Mister Speaker,

ich ändere den Entwurf wie folgt:

ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM BILL

Section 1. Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
(2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.

Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES

    Sec. 1. Composition.
    (1) Jeder astorische Bundesstaat bildet einen Wahlkreis, wobei jeder Wahlkreis einen Vertreter ins Repräsentantenhaus entsendet.
    (2) Es bestehen folgende Wahlkreise:
    - 1st Congressional District: Freeland;
    - 2nd Congressional District: Astoria State;
    - 3rd Congressional District: Laurentiana;
    - 4th Congressional District: Assentia;
    - 5th Congressional District: New Alcantara;
    - 6th Congressional District: Serena.[/color]
    (3) Bewerben sich in einer Wahl zum Repräsentantenhaus in einem oder mehreren Wahlkreisen keine Kandidaten[/color], so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.

    Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Ein gültiger Wahlvorschlag muss einen nach Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten sowie die Angabe des Wahlkreises, in dem er zu kandidieren wünscht, umfassen.
    (3) Niemand darf in mehr als einem Wahlkreis zugleich kandidieren.

    Sec. 3. Procedure of Election.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus in jedem Wahlkreis eine Stimme.
    (3) Die im Heimatwahlkreis abgegebene Stimme wird mit dem Faktor, der gleich der Anzahl der Wahlkreise ist, gewichtet. Jede der in einem der übrigen Wahlkreise abgegebenen Stimmen wird mit dem Faktor eins gewichtet.
    (4) Als Heimatwahlkreis gilt gemäß Art. I, SSec. 5 derjenige Wahlkreis, für den sich der Wähler ins Wählerverzeichnis einträgt.
    (5) Gewählt ist der Kandidat, der in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der gewichteten Stimmen auf sich vereinigt.
    (6) Erhalten in einem Wahlkreis zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl der gewichteten Stimmen, so findet in diesem Wahlkreis eine Nachwahl gemäß Art. III, Sec. 5 statt.
    (7) Es ist zulässig, weniger als die Maximalanzahl an Stimmen zu verteilen.

    Sec. 4. Substitution of Representatives.
    Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so gilt das betreffende Mandat als vakant.

    Sec. 5. Vacancies.
    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
    (3) Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren analog zu der in Art. III, Sec. 3 beschriebenen Vorgehensweise abzuhalten.

    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.

Section 3. Coming-into-force
Dieses Gesetz tritt mit den nächsten ordentlichen Wahlen zum Repräsentantenhaus in Kraft.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

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16

Montag, 21. November 2011, 20:22

Mister Speaker,

ich begrüße die Änderungen des Entwurfes.
Ich wüsste von Congressman Foot als Antragsteller gerne noch, wie er zu dem Vorschlag des Senators von Assentia, wegen der Kandidatenproblematik die Zahl der Wahlkreise zu halbieren und in jedem Wahlkreis zwei Repräsentanten zu wählen, steht?
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Solomon Foot

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17

Montag, 21. November 2011, 21:11

Mister Speaker,

ich kann finde den Vorschlag des Senators aus Assentia sehr interessant, erbitte mir jedoch eine kurze Bedenkzeit dazu.
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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18

Dienstag, 22. November 2011, 00:41

Madam President,

ich halte die Frage, wie oft die Wähler an die Urne gehen, für weitaus schwerwiegender als der Kollege aus Assentia. Monatliche Wahlen hatten wir in der Vergangenheit bereits, weswegen es den Versuch der Konsolidierung gegeben hat: Irgendwann war überhaupt nicht mehr klar, wer wann wo warum für wen gewählt wurde. Diese Unklarheit hat übrigens auch die Kongressarbeit massiv behindert. Es mag sein, dass die jüngeren Kollegen sich daran nicht mehr erinnern, aber das derzeitige Wahlsystem wurde schließlich nicht aus purer Bösheit oder Spaß an der Freude zu dem, was es heute (leider) ist. Wahlen sind für unsere Form von Nation ein Highlight des politischen Geschehens; wenn sie Alltag werden, verlieren wir dieses Highlight (und allzu viele haben wir von denen nicht zu bieten).

Ich kann die Bedenken meiner geschätzten Freundin aus Laurentiana, was die Verhältniswahl angeht, nachvollziehen. Ob eine Kopie des Senatswahlverfahrens die geeignete Lösung ist, daran habe ich meine Zweifel. Nichts anderes wird aber praktisch vorgeschlagen, denn wie das albernische Beispiel zeigt, spielen die Stimmen aus anderen Wahlkreisen in der Regel eine untergeordnete Rolle. Im Prinzip ist das astorischste aller Wahlverfahren die Personalisierung - und insofern frage ich den Antragsteller, warum er die Repräsentation des Gesamtvolkes nicht personalisiert, sondern überhaupt in Wahlkreise aufteilt.

Ich bitte den Antragsteller noch zu erläutern, wie er potenzielle Patt-Situationen vermeidet und inwiefern seine Gewichtungen dafür geeignet sind. Die albernische 13-3-Gewichtung wurde schließlich nicht zufällig gewählt; in diese Diskussion scheint sich bezüglich des Zahlenwertes jedoch eine gewisse Beliebigkeit eingeschlichen zu haben. Mit Blick auf meine Eingangsbemerkungen sind Nachwahlen für Einzelwahlkreise in jedem Falle zu minimieren.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Solomon Foot

Old School Conservative

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19

Dienstag, 22. November 2011, 22:57

Mister Speaker,

Zitat

...und insofern frage ich den Antragsteller, warum er die Repräsentation des Gesamtvolkes nicht personalisiert, sondern überhaupt in Wahlkreise aufteilt.


Natürlich ist es auch ein Anliegen dieses Entwurfs einen regionalen Bezug des Abgeordneten mit dem Ort bzw. dem Wählerkreis den er vertritt herzustellen bzw. diesen zu verstärken. Dieses Verfahren schafft nach meiner Sicht eine stärkeres Abbild des individuellen Wählerwunsches. Aus diesem Grund besteht mein Entwurf ja auch auf eine unterschiedliche Stimmengewichtung.

Zitat

Ich bitte den Antragsteller noch zu erläutern, wie er potenzielle Patt-Situationen vermeidet und inwiefern seine Gewichtungen dafür geeignet sind. Die albernische 13-3-Gewichtung wurde schließlich nicht zufällig gewählt; in diese Diskussion scheint sich bezüglich des Zahlenwertes jedoch eine gewisse Beliebigkeit eingeschlichen zu haben.


Da stimme ich Ihnen ohne Zweifel zu Madam Senator. Bei einer Gewichtung von 13:3 besteht weniger die Gefahr das ein Patt am Ende entsteht. Ich bin bereit diese Gewichtung in meinen Entwurf zu übernehmen.
Freedom from Government!

Frankie Carbone

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20

Dienstag, 22. November 2011, 23:13

Madam President,

aufgrund Ihrer letzten Aussage möchte ich der geschätzten Kollegin aus New Alcantara noch einmal versichern, dass auch ich einen - im schlimmsten Falle - monatlichen Urnengang für unhaltbar finde. Wie Sie richtig zu Protokoll gegeben hat, ging in der Vergangenheit aufgrund solcher Nach- und Neuwahlen hin und wieder die Übersicht verloren. Dieser Misstand wurde damals unter anderem mit dem Nachrück-Verfahren bekämpft.

Trotzdem habe ich mich entschieden, nicht die Reform des Wahlverfahrens als Ganzes an dieser Thematik aufzuhängen. Ich versichere Ihnen, Madam Senator, dass ich im hoffentlich nie eintretenden, schlimmsten Falle, eine sofortige Kurskorrektur unterstützen werde.

Desweiteren begrüsse ich die angepasste Gewichtung, welche Patt-Situationen und somit Nachwahlen unwahrscheinlicher macht.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)