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To the President of the United States
Der Senat hat der Nominierung von
Adm. Timothy Jeremiah Kelvin als
Chief of Naval Operations zugestimmt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Senat hat der Nominierung von
Sec. Doug Hayward als
Vice President of the United States zugestimmt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of the Senate
Jury Box Amendment
Section 1
Article IV Sec. 5 des Code of Criminal Procedure Act wird wie folgt geändert:
"(1) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich.
(2) Vor einem Prozess werden fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
(3) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
2. eine der Auswahlen auf den Angeklagten fällt,
3. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
4. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
5. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
(4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
(5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
(6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
(7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
(8) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden." Section 2
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Senat hat die Nominierung von
Gen. Antony West als
Chief of Staff of the Army abgelehnt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Senat hat der Nominierung von
Mr. Aspen Campbell Lockerby als
Associate Justice of the U.S. Supreme Court zugestimmt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of the Senate
Supreme Court Term Extension Act
Section 1
Art. II Sec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert:
"Section 2: Nomination
(1) Die Supreme Court Justices werden gemäß den Vorschriften der Verfassung durch den Präsidenten für eine Amtszeit von einem Jahr ernannt. Sie bedürfen der Billigung durch den Senat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Die Amtszeit endet außerdem an dem Tag, an dem der Präsident mit Zustimmung des Senates feststellt, dass ein Richter seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.
(4) Der Präsident hat das Recht, dem Senat bereits vor Ende der Amtszeit des jeweiligen Supreme Court Justice einen Nachfolger für den frei werdenden Sitz vorzuschlagen, welcher durch den Senat auch bereits vor Ende der Amtszeit des amtierenden Justice bestätigt werden kann.
(5) Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf in einem solchen Falle jedoch erst nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen Justice erfolgen." Section 2
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat Ihrem Erscheinen für eine Rede zur Lage der Nation zugestimmt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat der Nominierung von Gaius Libertas als Associate Justice of the United States Supreme Court zugestimmt.
President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of the Senate
Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act
Sec. 1 Amendments to Supreme Court of the United States Act
(1) Art. I Sec. 3 wird wie folgt neugefasst:Section 3: Competences
(1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
(2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht. (2) Art. I Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:Section 5: Lower Courts
(1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
(2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
(3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz. (3) Art. II Sec. 2 SSec. 1 wird wie folgt um einen weiteren Satz ergänzt:
Das Amt des Chief Justice of the United States und des Associate Justice of the United States Supreme Court können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.
(4) Art. II Sec. 2 SSec. 3 wird wie folgt um zwei weitere Sätze ergänzt: Die Amtszeit endet außerdem an dem Tag, an dem einem Richter die Staatsbürgerschaft entzogen wird oder, sofern er eine Neben-ID ist, an dem Tag, an dem der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID.
(5) Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:(2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus der Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihr kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen. (6) Art. IV wird wie folgt neugefasst:Article IV: Original Jurisdiction
Section 1: Initiation
(1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
(2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
1. den Namen des Antragstellers
2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
(3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.
Section 2: Granting the Writ of Mandamus
(1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
(2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amts wegen.
(3) Vor Erteilung des Writ of Mandamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
(4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 2 dieses Artikels ablehnen wird.
(5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
(6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
(7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.
Section 3: The Trial
(1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
(2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
(3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
(4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.
Section 4: Trial by Special Master
(1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
(2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
(3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
(4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
(5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.
Section 5: Contempt of Court
(1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
(2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
(3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.
Section 6: Right to be heard
(1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.
Section 7: Evidence
(1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
(2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
(3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
(4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
(5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
(6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.
Section 8: Judgement
(1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
(2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt. (7) Art. V wird wie folgt neugefasst:Article V: Appellate Procedure
Section 1: Initialization of the Trial
(1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
(2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
1. den Namen des Antragstellers,
2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens,
4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird,
5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
(3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.
Section 2: Petitions for Writ of Certiorari
(1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
(2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.
Section 3: Granting the Writ of Certiorari
(1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
(2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
(3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
(4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
(5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
(6) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.
Section 4: Review of the case
(1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
(2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.
Section 5: Decision
(1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
(2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt zeitgleich mit dem Constitution of Courts Act gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of the Senate
Introduction of the Constitution of Courts Bill
Sec. 1
Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:
Constitution of Courts Act
Article I - General Provision
Sec. 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
(2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.
Sec. 2 Competence
(1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
(2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
(3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.
Article II - Levels of Jurisdiction
Sec. 1 Nominations
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
(2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
(3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.
(4) Das Amt des Bundesrichters ausüben können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.
Sec. 2 Oath
Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
"Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Sec. 3 Loss of Seat
(1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
(2) Ein Richter verliert sein Amt außerdem mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft oder, sofern er eine Neben-ID ist, wenn der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID
(3) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.
Sec. 4 District Courts
(1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
(2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
(3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.
Sec. 5 Selection of the Judge
(1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
(2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
2. wenn er in der Sache befangen ist.
(3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
(5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.
Sec. 6 Court of Appeal
(1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
(2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
(3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.
Sec. 7 Appellate Competence
(1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
(2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.
Article III - Elementary Proceedings
Sec. 1 Plaint
(1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
(2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.
Sec. 2 Discovery
(1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
(2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.
Section 3 Contempt of Court
(1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
(2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.
Sec. 4 Commencement
(1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
(2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
(3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.
Sec. 5 Matter of Law
(1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
(2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
(3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.
Sec. 6 Selection of the Jury
(1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
(2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
(3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
(4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
(5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
(6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
Sec. 7 Voir Dire
(1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
(2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
(3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
(4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.
Sec. 8 Case in Chief
Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.
Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
(1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
(2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
(3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
(4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.
Sec. 10 Documents
(1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
(2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.
Sec. 11 Objection
(1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
(2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
(3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.
Sec. 12 Verdict and Jugdement
(1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
(2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
(3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.
Sec. 13 Special Proceedings
Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.
Article IV - Appellate Proceedings
Sec. 1 Motion
(1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
(2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
(3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
(4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.
Sec. 2 Evocation
(1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
(2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.
Sec. 3 Hearings
Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.
Sec. 4 Decision
Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
(1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
(2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:
Sec. 3 Defendant's Lawyer
(1) Jeder Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
(2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
(3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
(4) Die Auswahl als Pflichtverteidiger trifft das Gericht in eigenem Ermessen. Es hat zuvor den Angeklagten anzuhören.
(5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen, sofern die Einwände des Angeklagten berechtigt sind.
Sec. 4 Penalty
(1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Pflichtverteidiger seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt oder seine Pflichten als Pflichtverteidiger vorsätzlich vernachlässigt.
Sec. 3 Abrogation of Acts
(1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
(2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
(3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.
Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
To the President of the United States
Der Senat hat der Ernennung von
Mr. Luciano Marani zum
Attorney General zugestimmt.
President of Congress
Congressman (R-LA)
To the President of the United States
Der Senat hat der Ernennung von
Mr. Fredrik Stenerud zum
Secretary of Commerce zugestimmt.
President of Congress
Congressman (R-LA)
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of Congress
Serena Act
Sec. 1: Creation of a New State
Es wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein neuer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor geschaffen, welcher den Namen "Serena" trägt.
Sec. 2: Dissolution of States
(1) Die Bundesstaaten "Peninsula" und "Chan Sen" sind im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze aufgelöst.
(2) Rechte und Pflichten dieser Staaten im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze übernimmt der Staat Serena.
(3) Die Senatoren beider Bundesstaaten verlieren ihre Ämter, mit Ausnahme des Senators, der gemäß Sec. 7 dieses Gesetzes als Senator für den Staat Serena bis zum Abschluss der Senatorenwahl gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, den Staat Serena im Senat vertritt.
Sec. 3: Citizenship
Im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze werden die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger der Staaten Chan Sen und Peninsula als Bürger von Serena nahtlos fortgeführt.
Sec. 4: State Territorry
Das Gebiet des Staates Serena besteht aus den ehemaligen Gebieten der Staaten Chan Sen und Peninsula.
Sec. 5: Providing for a Provisional State Government
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bürger Serenas aufgerufen, eine Constitutional Convention zu bilden, deren Aufgabe die Erarbeitung und Verabschiedung einer Staatsverfassung ist. Die Constitutional Convention beschließt die Verfassung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
(2) Die Constitutional Convention soll weitere Beschlüsse für den Staat nur fällen, wenn diese unaufschiebbar sind. Sie legt zu Beginn fest, wie sie andere Entscheidungen trifft und welche Bedingungen sie dafür vorsieht; die entsprechende Entscheidung fällt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
(3) Der Constitutional Convention gehören alle Bürger Serenas an. Die Convention kann auf eigenen Beschluss hin von dieser Regel abweichen und anderes vereinbaren.
(4) Die Delegierten der Constitutional Convention bestimmen aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter, der zugleich Acting Governor von Serena ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet ein Los, das vom Delegierten gezogen wird, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen.
(5) Ist der Acting Governor verhindert, mehr als sieben Tage abwesend, verliert das Leben oder die astorische Staatsbürgerschaft, tritt zurück oder verzieht in einen anderen Bundesstaat, übernimmt der Delegierte der Constitutional Convention, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat, die Sitzungsleitung bis zur Bestimmung eines neuen Acting Governor. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen. Die Constitutional Convention kann hiervon abweichende Regelungen beschließen.
(6) Die Verfassung von Serena enthält Übergangsbestimmungen für die Amtszeit des Acting Governor.
Sec. 6: Providing for a Senatorial Special Election
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schreibt das Bundeswahlamt Wahlen für das Amt des Senators von Serena aus. Dabei hat es folgende Fristen einzuhalten:
a) Ausschreibung der Wahl, Beginn der Kandidaturenfrist und Auslegung des Wählerverzeichnisses sollen am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
b) Die Kandidaturenfrist und die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sollen zweiundsiebzig Stunden nach Ausschreibung der Wahl enden.
c) Die Wahl soll nach dem Ende der Kandidaturenfrist unverzüglich beginnen und sechsundneunzig Stunden dauern.
(2) Der so gewählte Senator amtiert für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl für das Amt des Senators von Serena.
(3) Die nächste reguläre Wahl für das Amt des Senators von Serena richtet sich nach Art. I Sec. 6 SSec. 3 des Federal Election Act.
Sec. 7: Acting Senator
(1) Bis zur Wahl des Senatoren von Serena, gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, soll der Staat Serena durch einen Senator vertreten werden, der durch das Los bestimmt wird, welches unter den beiden Senatoren der ehemaligen Staaten Chan Sen und Peninsula gezogen wird.
(2) Um zu bestimmen, welcher Senator den Staat Serena in der Übergangszeit vertritt, sollen beide Senatoren öffentlich vor der Constitutional Convention eine Zahl zwischen 1 und 9 festlegen. Wer mit seiner Zahl der Superzahl der nächsten Lottoziehung am nächsten kommt, auf den soll das Los fallen. Legt einer der beiden Senatoren seine Zahl bis zur nächsten Ziehung nicht fest, so wird automatisch der andere zum Übergangssenator bestimmt, so er selbst vorher eine Zahl festgelegt hat.
(3) Das Verfahren gemäß Sec. 7 soll obsolet sein und nicht durchgeführt werden, wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einer der beiden Senatoren öffentlich seinen Verzicht auf das Amt erklärt oder er das Amt unter anderen Umständen abtritt oder verliert.
Sec. 8: Amending the Federal Election Act
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird in Art. I Sec. 6 SSec. 3a des Federal Election Act das Wort "Chan Sen" ersatzlos gestrichen. In Art.I Sec. 6 SSec. 3c des Federal Election Act wird das Wort "Peninsula" durch das Wort "Serena" ersetzt.
Sec. 9: Plebiscite about the fusion
(1) Mit dem verfassungsmäßigen Inkrafttreten dieses Gesetzes, soll das Bundeswahlamt unverzüglich in den Staaten Chan Sen und Peninsula eine Volksabstimmung über die Zustimmung zum Zusammenschluss der beiden Bundesstaaten zum Staat Serena einleiten.
(2) Die Volksabstimmungen werden nach den Grundsätzen einer allgemeinen und geheimen Abstimmung durchgeführt.
(3) Sie beginnen am Tage des Inkrafttreten dieses Gesetzes und dauern zweiundsiebzig Stunden.
(4) Stimmberechtigt ist, wer im jeweiligen Bundesstaat seinen Wohnsitz hat und die astorische Staatsbürgerschaft gemäß dem Citizenship Act inne hat.
Sec. 10: Entry into force
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Die Bestimmungen der Sections 1 bis 8 werden erst wirksam, wenn durch die Bürger der Staaten Chan Sen und Peninsula die Zustimmung zur Fusion jeweils durch eine gemäß Section 9 durchzuführende Volksabstimmungen erteilt wurde.
Congressman (R-LA)
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of Congress
Federal Administration Act
Section 1 - Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.
(2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.
Section 2 - The Federal Departments
(1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:
a) das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
b) das Department of Justice (Justizministerium)
c) das Department of Commerce (Handelsministerium)
d) das Department of State (Außenministerium)
(2) Weitere Departments bestehen nicht.
(3) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.
Section 3 - Appointments, Dismisals and Hierarchy
(1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.
(2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.
(3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(4) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Bundesbehörde soll bis zur seiner Entlassung, dem Ende seiner Amtszeit, soweit eine solche vorgesehen ist, oder der Auflösung der ihm unterstellten Behörde gelten. Sofern es sich um den Leiter einer obersten Bundesbehörde handelt, soll die Ernennung spätestens mit dem Ablauf des letzten Tag des Monats, in dem die nächste Präsidentschaftswahl erfolgt ist, enden. Sie wird durch einen Wechsel im Amt des Präsidenten zu einem anderen Zeitpunkt nicht unterbrochen.
(5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise. Dies gilt nicht für nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden, wenn kein Leiter der betroffenen Obersten Bundesbehörde im Amt ist. In diesem Fall ist vor der Ernennung eines nachgeordneten Amtsträgers in einer Obersten Bundesbehörde die Billigung des Senats einzuholen; eine solche ohne Billigung des Senats erfolgte Ernennung ist nichtig.
(6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
(7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten Ämtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.
Section 4 - The Department of Defense (DoD)
(1) Das Department of Defense ist zuständig für
- die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;
- die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;
- die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;
- die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;
- die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.
Section 5 - The Department of Justice (DoJ)
(1) Das Department of Justice ist zuständig für
- die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über den Solicitor General und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes;
- die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Behörde zukommt;
- die Sicherstellung einer angemessenen Rechtsberatung für den Präsidenten, die anderen obersten Bundesbehörden und weiteren Behörden der Exekutive;
- die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;
- die Oberaufsicht über den United States Secret Service;
- das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
- das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
- die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Attorney General.
Section 6 -The Department of Commerce (DoC)
(1) Das Department of Commerce ist zuständig für
- das Bank- und Kartellwesen;
- die Wirtschaftspolitik;
- die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
- die Auszahlungen von Besoldungen des Öffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
- die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of Commerce.
Section 7 - The Department of State (DoS)
(1) Das Department of State ist zuständig für
- die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;
- die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;
- die Oberaufsicht über das und die Leitung des Diplomatische Corps;
- alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
(2) Behördenleiter ist der Secretary of State.
Section 8 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Der "Federal Administration and Authority Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.
(3) Nach den Bestimmungen des "Federal Administration and Authority Act" bestehende Writs of Organisations gelten als dieses Gesetz konkretisierende Executive Orders des Präsidenten fort, sofern sie mit diesem Gesetz nicht in Konflikt stehen.
(4) In allen Gesetzen ist die Bezeichnung "Department of Trade and Treasury" durch "Department of Commerce" und "Secretary of Trade and Treasury" durch "Secretary of Commerce" zu ersetzen.
Congressman (R-LA)
To the President of the United States
Dear Mr. President,
ich teile ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2011-103 der Ernennung von
Mr. Luciano Marani , aus Astoria State, für das Amt des
Secretary of the Interior nicht zugestimmt hat.
President of the Senate
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana
former United States Senator for Laurentiana
To the President of the United States
Der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.
President of Congress
Laurentiana Act
Sec. 1: Creation of a New State
Es wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein neuer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor geschaffen, welcher den Namen "Laurentiana" trägt.
Sec. 2: Dissolution of States
(1) Die Bundesstaaten "Hybertina" und "Savanna" sind im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze aufgelöst.
(2) Rechte und Pflichten dieser Staaten im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze übernimmt der Staat Laurentiana.
(3) Die Senatoren beider Bundesstaaten verlieren ihre Ämter, mit Ausnahme des Senators, der gemäß Sec. 7 dieses Gesetzes als Senator für den Staat Laurentiana bis zum Abschluss der Senatorenwahl gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, den Staat Laurentiana im Senat vertritt.
Sec. 3: Citizenship
Im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze werden die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger der Staaten Hybertina und Savannah als Bürger von Laurentiana nahtlos fortgeführt.
Sec. 4: State Territorry
Das Gebiet des Staates Laurentiana besteht aus den Gebieten der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah.
Sec. 5: Providing for a Provisional State Government
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bürger Laurentianas aufgerufen, eine Constitutional Convention zu bilden, deren Aufgabe die Erarbeitung und Verabschiedung einer Staatsverfassung ist. Die Constitutional Convention beschließt die Verfassung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
(2) Die Constitutional Convention soll weitere Beschlüsse für den Staat nur fällen, wenn diese unaufschiebbar sind. Sie legt zu Beginn fest, wie sie andere Entscheidungen trifft und welche Bedingungen sie dafür vorsieht; die entsprechende Entscheidung fällt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
(3) Der Constitutional Convention gehören alle Bürger Laurentianas an. Die Convention kann auf eigenen Beschluss hin von dieser Regel abweichen und anderes vereinbaren.
(4) Die Delegierten der Constitutional Convention bestimmen aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter, der zugleich Acting Governor von Laurentiana ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet ein Los, das vom Delegierten gezogen wird, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen.
(5) Ist der Acting Governor verhindert, mehr als sieben Tage abwesend, verliert das Leben oder die astorische Staatsbürgerschaft, tritt zurück oder verzieht in einen anderen Bundesstaat, übernimmt der Delegierte der Constitutional Convention, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat, die Sitzungsleitung bis zur Bestimmung eines neuen Acting Governor. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen. Die Constitutional Convention kann hiervon abweichende Regelungen beschließen.
(6) Die Verfassung von Laurentiana enthält Übergangsbestimmungen für die Amtszeit des Acting Governor.
Sec. 6: Providing for a Senatorial Special Election
(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schreibt das Bundeswahlamt Wahlen für das Amt des Senators von LAurentiana aus. Dabei hat es folgende Fristen einzuhalten:
a) Ausschreibung der Wahl, Beginn der Kandidaturenfrist und Auslegung des Wählerverzeichnisses sollen am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
b) Die Kandidaturenfrist und die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sollen zweiundsiebzig Stunden nach Ausschreibung der Wahl enden.
c) Die Wahl soll nach dem Ende der Kandidaturenfrist unverzüglich beginnen und sechsundneunzig Stunden dauern.
(2) Der so gewählte Senator amtiert für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana.
(3) Die nächste reguläre Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana richtet sich nach Art. I Sec. 6 SSec. 3 des Federal Election Act.
Sec. 7: Acting Senator
(1) Bis zur Wahl des Senatoren für Laurentiana, gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, soll der Staat Laurentiana durch einen Senator vertreten werden, der durch das Los bestimmt wird, welches unter den beiden Senatoren der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah gezogen wird.
(2) Um zu bestimmen, welcher Senator den Staat Laurentiana in der Übergangszeit vertritt, sollen beide Senatoren öffentlich vor der Constitutional Convention eine Zahl zwischen 1 und 9 festlegen. Wer mit seiner Zahl der Superzahl der nächsten Lottoziehung am nächsten kommt, auf den soll das Los fallen. Legt einer der beiden Senatoren seine Zahl bis zur nächsten Ziehung nicht fest, so wird automatisch der andere zum Übergangssenator bestimmt, so er selbst vorher eine Zahl festgelegt hat.
(3) Das Verfahren gemäß Sec. 7 soll obsolet sein und nicht durchgeführt werden, wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einer der beiden Senatoren öffentlich seinen Verzicht auf das Amt erklärt oder er das Amt unter anderen Umständen abtritt oder verliert.
Sec. 8: Amending the Federal Election Act
In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. c) des Federal Election Act das Wort "Savannah" ersatzlos gestrichen. In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. b) des Federal Election Act wird das Wort "Hybertina" durch das Wort "Laurentiana" ersetzt.
Sec. 9: Plebiscite about the fusion
(1) Mit dem verfassungsmäßigen Inkrafttreten dieses Gesetzes, soll das Bundeswahlamt unverzüglich in den Staaten Hybertina und Savannah eine Volksabstimmung über die Zustimmung zum Zusammenschluss der beiden Bundesstaaten zum Staat Laurentiana einleiten.
(2) Die Volksabstimmungen werden nach den Grundsätzen einer allgemeinen und geheimen Abstimmung durchgeführt.
(3) Sie beginnen am Tage des Inkrafttreten dieses Gesetzes und dauern zweiundsiebzig Stunden.
(4) Stimmberechtigt ist, wer im jeweiligen Bundesstaat seinen Wohnsitz hat und die astorische Staatsbürgerschaft gemäß dem Citizenship Act inne hat.
Sec. 10: Entry into force
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Die Bestimmungen der Sections 1 bis 8 werden erst wirksam, wenn durch die Bürger der Staaten Hybertina und Savannah die Zustimmung zur Fusion jeweils durch eine gemäß Section 9 durchzuführende Volksabstimmungen erteilt wurde.
Congressman (R-LA)
To the President of the United States
Dear Mr. President,
ich teile Ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2011-114 die Ernennung von
Mr. Julian Atapakans , aus Assentia, für das Amt des
Director of the Electoral Office bestätigt hat.
President of the Senate
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana
former United States Senator for Laurentiana
To the President of the United States
Dear Mr. President,
ich teile Ihnen mit, dass der Senat in der Sache P. 2011-115 die Ernennung von
Mr. Andrew Baldner , aus Astoria State, für das Amt des
Director of the United States Registration Office bestätigt hat.
President of the Senate
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana
former United States Senator for Laurentiana