Mr. Wilson, Sie bringen mich noch zum Platzen!
Als erstes zu dem Theater der getrennten Beratungen. Ein Blick in die Verfassung zeigt vieles, vor allem in Art. III Sec. 2 Ssec. 2 und 3:
Section 2 [Sittings, Consultations and Decisions of Congress]
(1) Der Kongress und seine Kammern verhandeln öffentlich, außer es werden Angelegenheiten behandelt, die nach dem Ermessen der Mitglieder Geheimhaltung erfordern.
(2) Das Repräsentantenhaus und der Senat beraten über eingebrachte Anträge in der Regel in gemeinsamer Sitzung, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten, die gemäß der Verfassung oder den Gesetzen oder von der Natur ihrer Sache her nur eine der beiden Kammern des Kongresses betreffen.
(3) Die Abstimmung erfolgt in beiden Kammern separat.
(4) Zur Beschlussfassung einer der Kammern soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich sein, sofern die Verfassung, das Gesetz oder sonstige Rechtsnormen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Regelungen über die notwendige Anzahl anwesender Mitglieder für die Beschlussfähigkeit der Kammern treffen diese jeweils in Eigenregie.
Gehen wir weiter für die Bibel des Kongresspräsidiums, die Standing Orders:
Sec. 1 – Provision of Standing Orders
(1) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor diese Geschäftsordnung zur Regelung seines Geschäftsganges.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten diese Bestimmungen für den Kongress ebenso für seine sonstigen Organe, insbesondere das Repräsentantenhaus, den Senat und Ausschüsse.
Damit kann die Geschäftsordnung des Kongresses auch nur durch den Kongress geändert werden, selbst wenn es Bestimmung zu nur einer Kammer betrifft.
Weiter: Für Die Anrede im Kongress gilt für Sie Sec. 11 Ssec. 2 und Ssec. 4, ich habe das einmal markiert:
Sec. 11 – Forms of Address
(1) Das Präsidium wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Members of Congress" an die Kongressmitglieder in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Representatives" oder mit "Honorable Senators" an die Mitglieder der einzelnen Kammern.
(2) Kongressmitglieder richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Speaker" oder "Mister President" an ein Mitglied des Präsidiums, bei weiblichen Amtsinhabern wird "Mister" durch "Madam" ersetzt. Ist das Präsidium abwesend, wenden sich die Kongressmitglieder mit der zutreffenden Anrede (Mr/Madam Speaker/President pro tempore) an den Sitzungsleiter.
(3) Die Präsidumsmitglieder wenden sich in ihrer Eigenschaft als Kongressmitglieder an, sofern vorhanden, das andere Präsidiumsmitglied, ansonsten an die Gesamtheit der Mitglieder des Kongresses oder der jeweiligen Kammer.
(4) Kongressmitglieder wenden sich untereinander mit "Senator" an Senatoren und mit "Congressman" oder "Congresswoman" an Repräsentanten. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
(5) Bei Anhörungen des Kongresses oder eines Hauses können sich die Mitglieder des Kongresses oder des Hauses bei ihren Fragen direkt an den Befragten wenden. Die Befragten können sich bei der Beantwortung direkt an das fragende Mitglied wenden, ebenfalls können sie sich allgemein an die Gesamtheit der Mitglieder des Kongresses oder des Hauses richten.
(6) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Präsidium sanktioniert werden.