Das Urteil kann leider nicht herangezogen werden. Bzw. zeigen Sie mir die Stelle des Urteils, die die Fristberechnung vorgibt?
Ich glaube, Sie verstehen das von Mr. Witfield eingeführte Argument falsch, Mr. Jameson.
Es geht in diesem nicht darum, dass dem zitierten Urteil eine bestimmte Zählweise zur Bestimmung des Ablaufs der Frist nach dem Federal Election Act zu entnehmen sei. Sondern vielmehr um den Sinn, also die Zielbestimmung dieser Norm.
Sie sucht den Ausgleich zwischen dem Interesse des Volkes an einer intakten Demokratie durch aktive Volksvertreter und des Kongresses an seiner Funktionstüchtigkeit durch aktive Mitglieder einer-, sowie dem Bedürfnis der Kongressmitglieder nach Unabhängigkeit von einer disziplinarischen Aufsicht und notwendiger persönlicher Flexibilität bei der Ausübung ihres Mandates andererseits.
Bereits Mr. Wells' Duktus bei seinem Protest gegen das Verfahren des Kongresspräsidiums hat gezeigt, dass er die Norm missbräuchlich anzuwenden verlangt: sein Interesse ist das Ausscheiden einer ihm persönlich missliebigen Senatorin aus dem Kongress, vorgeblich gestützt auf deren angebliche persönliche Unzuverlässigkeit.
Über diese hat aber der Wähler zu richten, nicht das Kongresspräsidium. Der Mandatsverlust wegen unentschuldigtem Fernbleiben von den Geschäften des Kongresses ist keine "Qualitätskontrolle" der Arbeit der gewählten Volksvertreter, sondern eine
Ultima Ratio zur Sicherung der bloßen Funktionsfähigkeit des Kongresses.
Als minimale an diesen Zustand zu knüpfende Bedingung bestimmt das Gesetz nur, dass ein Kongressmitglied den Geschäften des Kongresses nicht länger als 14 Tage ununterbrochen fernbleiben darf. Es besagt nicht, dass der Kongress zufriedenstellend arbeitet, wenn jedes Mitglied sich wenigstens einmal alle 14 Tage zu Wort meldet. Es regelt nur, dass seine Funktionsfähigkeit als beeinträchtigt zu gelten hat und Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn eines seiner Mitglieder länger als 14 Tage unentschuldigt seinen Geschäften fernbleibt.
In diesem Sinne ist die 14-Tages-Frist als eine Schutzvorschrift zu Gunsten der Kongressmitglieder zu verstehen: man kann keinem von ihnen vorwerfen, durch sein Verhalten das notwendige Mindestmaß der Funktionsfähigkeit des Kongresses zu beeinträchtigen und es gestützt darauf mit Sanktionen belegen, wenn es sich wenigstens einmal binnen jeweils 14 Tagen an den Geschäften des Kongresses beteiligt.
Die Norm schützt nicht den Kongress, sondern seine Mitglieder. Daraus folgt, dass sie im Zweifel auch zu deren Gunsten auszulegen ist. Also nicht im Sinne von "14 Tage = 14 * 24 Stunden", sondern eben im Sinne von "14 Tage = 14 volle Kalendertage".
Mr. Wells versucht diese Norm hier zu missbrauchen und sozusagen Sen. Fox "über die Bande" zu treffen, indem er öffentlich das Verfahren des Kongresspräsidiums kritisiert. Aufhänger seiner Kritik ist nicht: "Der Kongress wird handlungsunfähig, wenn seine Mitglieder sich zu selten an dessen Geschäften beteiligen", sondern: "Sen. Fox ist inkompetent und für öffentliche Ämter ungeeignet, das sieht man ja daran, dass sie einmal länger als 14 * 24 Stunden nicht im Kongress tätig geworden ist".
Genau diese Wertung nimmt das Gesetz aber gerade
nicht vor. Es interessiert sich nicht für die an den Kategorien von Gut und Schlecht ausgerichtete Bewertung der Arbeit der Kongressmitglieder. Es interessiert sich nur dafür, dass der Kongress handlungsfähig ist und bleibt.