Zur ihrer ersten Frage, Senator: Ich hoffe, Sie erwarten von mir keine tiefgehende rechtliche Überprüfung des Urteils - denn das hielte ich für mich hier für unangemessen, denn mir steht es nicht zu Urteile unseres obersten Gerichtes zu bewerten. Schließlich möchte ich das, so ich Chief Justice werde, auch nicht, dass man es mit der Arbeit meines Gerichtes macht. Was den Inhalt angeht, so halte ich das Urteil allerdings für in jedem Falle vertretbar. Es ist ordentlich begründet, folgt einer nachvollziehbaren Argumentationsstruktur und legt die Gedanken des Gerichtes nachvollziehbar dar. Der Inhalt hat in meinen Augen allerdings - und dies sehe ich durchaus als Manko - sehr weitgehende Auswirkungen auf die Staatsorganisation, was ich im Sinne eines Judicial Restraint für nicht unbedingt wünschenswert halte.
Ihre Frage zur Form erschließt sich mit gerade nicht direkt, Senator - ich finde, das Urteil entspricht der der bisherigen Form der Urteile des Supreme Courts, oder habe ich Ihre Frage gerade missverstanden?
Was ich von den rechtlichen Grundlagen halte: Rechtliche Grundlage ist die Verfassung, und von dieser halte ich ungemein viel. Art. IV, Sec. 1 SSec. 5 Co, die Verfassungsnorm, auf die sich das Urteil stützt, ist durchaus sehr unterschiedlich lesbar und auch auslegbar, und naturgemäß haben hier Legislative und Exekutive sicherlich andere Vorstellungen. Diese Regelung kann natürlich anlass zu einem Rechtsstreit geben. Ich denke allerdings, dass in diesem Bereich auch sehr viel (Macht)Politik zwischen Kongress und Präsidentschaft mitspielt, und gerade in solchen Fragen sehe ich den Supreme Court nicht als Schiedsrichter. Legislative und Exekutive haben Mittel und Wege, ihre Positionen zu behaupten. Wenn sie dies auf der Grundlage der Verfassung tun, halte ich einen solchen, fließenden, ringenden Prozess um die bestmögliche Organisation für die beste Lösung, denn sie entspricht dem, was die Verfassung durch die Grundsätze von Separation of Powers und Checks and Balances in meinen Augen beabsichtigt. Natürlich hat der Supreme Court die verfassungsrechtliche Befugnis, auch solche Fälle zu entscheiden, und es gibt Situationen, wo es auch notwendig ist. Aber grundsätzlich halte ich viel von einer zurückhaltenden Judikative - Kongress und Administration sollen sich alleine arrangieren. Der Supreme Court ist dazu da, darauf zu achten, dass der Staat die Rechte der Bürger achtet und nicht unrechtmäßig in diese eingreift. Er ist auch dazu da, die Einhaltung der Verfassung durch den Staat zu überwachen und die anderen Gewalten - im Notfalle, das möchte ich betonen - in die Schranken zu weisen. Aber der Supreme Court sollte weder Ersatzgesetzgeber sein, noch Schiedsrichter für die anderen beiden Gewalten. Er hat extrem weitreichende Kompetenzen, die er so zurückhaltend wie möglich ausüben sollte. Und immer auf die bisherige Linie der Rechtsprechung bedacht.
Was mein Alter angeht, Senator, kann ich Ihnen leider keine Garantien geben. Natürlich kann mich in meinem Alter jederzeit der Schlag treffen, denn 74 Jahre ist tatsächlich nicht mehr sonderlich jugendlich. Allerdings hat dieses Schicksal leider schon verschiedenste Leute, die deutlich jünger sind als ich, ebenfalls ereilt, und ich denke, eine solche Garantie kann niemand erteilen. Aber natürlich mache auch ich mir Gedanken über ein solches Amt, und wenn ich mich dazu nicht in der Lage sähe, hätte ich mich zu einer Kandidatur auch nicht bereit erklärt. Allerdings könnten Sie es als gute Voraussetzung werten, dass ich es trotz meiner unterschiedlichen und allesamt wahrscheinlich eher stressigen Tätigkeiten in mein Alter geschafft habe, noch immer vor Ihnen stehe und ihre Fragen beantworten kann, um ein wichtiges Amt im Staat zu übernehmen. Ich finde, es zeugt von einer recht guten körperlichen Verfassung, die mich zumindest das beste hoffen lässt.