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Paul Cunningham

Former President of the United States

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1

Mittwoch, 23. März 2011, 14:00

Vertretungsgesetzgebung - Debatte zwischen Bund und Bundesstaaten

Ladies and Gentlemen,

ich möchte diese ständig tagende Konferenz der Gouverneure gerne nutzen, um mit Ihnen über ein Thema zu sprechen, welches schon seit langer Zeit immer wieder in der Öffentlichkeit und darüber hinaus auch des Öfteren innerhalb des Kongresses in Anfängen diskutiert wurde: Die s.g. Vertretungsgesetzgebung.

Die Verfassung der Vereinigten Staaten billigt den Bundesstaaten mannigfaltige, politische und gesellschaftliche Betätigungsfelder zu, für die die Zuständigkeit allein in Händen der Bundesstaaten und ihrer Organe liegen.
Wie wir alle aus Erfahrung und Beobachtung wissen, gibt es in unserer stolzen Nation solche Bundesländer, deren Landespolitiker, Gouverneure und Parlamentarier ihre ganze Kraft für die Ausgestaltung ihrer Heimat aufbringen. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der Gesetzeslandschaft.
Nun gibt es auf der anderen Seite jedoch auch jene Bundesstaaten, in denen entweder eine zu geringe Bürgerzahl vorherrscht oder aber der Wille zur Wahrnehmung der o.g. mannigfaltigen Betätigungsfelder gering oder als gar nicht vorhanden anzusehen ist. Oder der Fokus der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger auf der Bundespolitik liegt.
Dabei besteht jedoch stets die Gefahr, dass den Bürgerinnen und Bürgern dieser Staaten eine nicht zumutbare Rechtsunsicherheit in allen Bereichen der bundesstaatlichen Gesetzgebung entsteht, denen Bürgerinnen und Bürger in anderen Bundesstaaten nicht unterliegen müssen, weil dort die Ausgestaltung der Gesetze die notwendige Rechtssicherheit schafft.

Es steht daher nun zur Debatte, ob sich die Vertreter der Bundesstaaten, also Sie, verehrte Gouverneure und der Bund, also zunächst meine Person als Moderator dieses Gesprächs und zuletzt der Kongress, als handelndes Legislativorgan auf Bundesebene, auf eine Vertretungsgesetzgebung einigen können, wenn diese grundsätzlich gewünscht wird.

Diesbezüglich möchte ich folgenden Vorschlag in den Raum stellen: Sollten wir hier in dieser Debatte zu dem Konsens gelangen, dass eine Vertretungsgesetzgebung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Staaten ist, werden wir diesen Willen mittels eines Vertragstextes zwischen den Gouverneuren auf der einen und der Bundesexekutive und der Bundeslegislative in Persona des Präsidenten und des Kongresspräsidiums festhalten und die notwendigen Regelungen aufstellen.

Ich würde Sie nun um Ihre Stellungnahmen bitten.

Herzlichen Dank.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



2

Donnerstag, 24. März 2011, 18:56

Grundsätzlich sehe ich keinen Bedarf an einem solchen Einfluss in die Autonomie der Bundesstaaten. Die Intention des Vorhabens kann ich grob verstehen. Ich halte es immer noch für sinnvoller, wenn die Bundesstaaten eigene Lösungen finden.

Governor of the State of Savannah

Edgar Wilson

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3

Freitag, 25. März 2011, 01:52

Sehe ich genauso. Ich würde sogar gegenteilig sagen, dass den Bundesstaaten noch mehr Rechte zugesprochen werden sollten. Vor allem im Bereich der Justiz.

Former Governor of New Alcantara


Frankie Carbone

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4

Freitag, 25. März 2011, 11:02

Mr. President,

mich würde das genaue Vorgehen einer etwaigen Vertretungsgesetzgebung interessieren.

Schritt 1: Der Kongress verfasst ein Gesetz.
Schritt 2: Die Staatsversammlungen der einzelnen Bundesstaaten stimmen über eine Übernahme dieses Gesetzes ab.

Ist das korrekt oder stellen Sie sich das ganz anders vor?
Frankie Carbone
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Charles Ross

Constitutional Republican

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5

Freitag, 25. März 2011, 17:04

Mr. President,

mich würde das genaue Vorgehen einer etwaigen Vertretungsgesetzgebung interessieren.

Schritt 1: Der Kongress verfasst ein Gesetz.
Schritt 2: Die Staatsversammlungen der einzelnen Bundesstaaten stimmen über eine Übernahme dieses Gesetzes ab.

Ist das korrekt oder stellen Sie sich das ganz anders vor?

Genau das sollte zunächst verdeutlicht werden, bevor wir aneinander vorbei reden. :)

Ganz allgemein sehe ich die Gefahr, dass einige etwas trägere Bundesstaaten sich noch weniger Mühe bei der Gesetzgebung machen, weil der Kongress das ja schon regelt. Es müsste erst einmal konkretisiert werden, wo denn überhaupt eine Rechtsunsicherheit besteht, die durch eine Vertretungsgesetzgebung behoben werden muss.

Sinnvoller wäre eine korrigierte Kompetenzzuordnung. Ich teile die Ansicht von Mr. Wilson, dass im Bereich der Justiz die Bundesstaaten mehr zu sagen haben sollten. Im Gegenzug sollte der Bereich Handel stärker dem Bund zugeordnet werden.

Alexander Huang

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6

Montag, 28. März 2011, 20:39

Mr President,

ich pflichte den Kollegen Laval und Ross zu und bitte um eine Konkretesierung Ihres Vorhabens auch gern an Beispielen.
An welchen Regelungen bzw. Gesetzen mangelt es in einigen Bundesstaaten genau?
Chan Sen möchte hier gerne diese Lücken schließen - aber eben das "Zepter" in der Hand behalten, außer es sollte ein konkreter Vorschlag seitens der Bundesregierung die chansenesische Administration restlos überzeugen.
Alexander Thomas Huang
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Georges Laval

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7

Montag, 28. März 2011, 23:58

Handlung:Stupst ihn an und flüstert.


Carbone...;)

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Alexander Huang

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8

Donnerstag, 31. März 2011, 18:44

Oh!... natürlich...!

Ich bitte um Entschuldigung. War wohl mit den Gedanken gerade wo anders :)
Alexander Thomas Huang
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Edgar Wilson

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9

Donnerstag, 9. Juni 2011, 11:48

Ich bin nach wie für dafür, dass wir die grundlegenden Kompetenzen mal neu regeln. Mir scheint, der Bund greift zu sehr nach den Staaten. Denken sie daran das der astorische Föderalismus von unten nach oben und nicht von oben nach unten geht.

Former Governor of New Alcantara


Georges Laval

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10

Donnerstag, 9. Juni 2011, 12:28

Handlung:Ist kein Governor mehr und hält deswegen den Mund

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Luciano Marani

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11

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 15:35

Lady and Gentlemen,

ich wurde von einem emsigen Beamten darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren noch keinen Abschluss hat.
Soll die Vertretungsgesetzgebung weiterhin erarbeitet werden oder ist das Interesse an der Materie gänzlich erloschen?
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States