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Der Präsident wird zudem noch diese Woche in der Governorskonferenz vorstellig werden, um über das Thema der Vertretungsgesetzgebung zu debattieren. Nach den Vorstellungen des Präsidenten soll diese Debatte im Ziel zu einem Vertragswerk zwischen den Bundesstaaten und der Bundesregierung führen, mittels dem die Staaten eine konsensfähige Vertretungsgesetzgebung an die Organe des Bundes abtreten.
Warum sollte das Kongresspräsidium mit eingebunden werden?
Weil sonst die Regierungen der Staaten (Exekutive) und die Regierung des Bundes (Exekutive) vereinbaren, wie die Legislative von statten gehen soll.
Es liegt nicht an mir, verehrter Mr. Hope, Ihre Positionen zu interpretieren. Sie haben eine Forderung aufgestellt und ich wollte nachfragen, ob substanz dahinter ist. Offenbar nicht, wenn Sie mir jetzt mit Gegenfragen kommen um vom eigentlichen Punkt abzulenken.
Der Präsident will in Governorskonferenz anregen bestimmte Gesetze, ich weiß nicht welche, auf den Bund zu übertragen, damit dieser das regelt. Da ist der Kongress als Organ des Bundes eher nicht betroffen. Oder?
Wenn Ihre Forderung Sinn haben würde müsste man vom Präsidenten verlangen auf jede internationalen Konferenz, G4 oder CoN oder sonstwas, den Kongresspräsidenten mitzunehmen. Irgendwas bringen Sie scheinbar mit den Gewalten doch durcheinander. Merken Sie es?
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