Der Gedanke hinter
diesem Gesetzentwurf ist als solches nicht von der Hand zu weisen. Nur die Umsetzung verursacht bei mir arge verfassungsrechtliche Bauchschmerzen. Ich muss Vice President Mullenberry Recht geben, wenn er die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Ämter in den Bundesstaaten oder kommunalen Gebietskörperschaften anzweifelt.
Mein Vorschlag, das Problem Staatsbürger <-> Einwohner und höhere Bundesbeamte <-> sonstige Beamte und öffentliche Angestellte zu regeln wäre ein anderer. Wenn man einfach nur das aktive und passive Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft koppelt, könnte man mit der Festlegung, welche Ämter zu wählen und welche anderweitig zu bestimmen sind, eine klare und einfache Abgrenzung schaffen.
Wer wird derzeit gewählt? Der Präsident, der Vizepräsident und die Kongressmitglieder. Alle diese Ämter sollten auch zukünftig den Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Alle anderen Posten, welche vom Präsidenten ernannt werden, egal ob mit oder ohne Zustimmung des Kongresses, sollten den Staatsbürgern und allen anderen Einwohnern offen stehen. Wenn man also ein Amt stets nur mit einem Staatsbürger besetzt wissen will, sollte es nach meinen Vorstellungen ein Wahlamt werden. Bei den zu ernennenden Amtsträgern könnten ja dann immer noch Präsident und Senat von Fall zu Fall entscheiden.
Damit wäre ich wieder bei einem meiner Lieblingsthemen, der personellen Besetzung der Justiz. Auch wenn eine Direktwahl des oder der Richter von den entscheidenden Politikern bisher abgelehnt wir, könnte man sich vielleicht trotzdem nochmal darüber Gedanken machen. Wer will uns daran hindern, z.B. den Chief Justice zu einem Wahlamt zu machen und die Associated Justices zu "Ernennungsämtern". So hätten mehr Einwohner die Möglichkeit, sich aktiv an der Rechtsprechung zu beteiligen und trotzdem bliebe das Amt des Obersten Bundesrichters einem Staatsbürger vorbehalten.
Konkret könnte ich mir folgende Änderung der Bundesverfassung vorstellen:
Der Artikel II der Bundesverfassung erhält einen neuen Absatz
Section 8 [Citizenship and Voting rights]
Bürger der Vereinigten Staaten im Sinne dieser Verfassung ist, wem die Staatsbürgerschaft entsprechend den gültigen Gesetzen erteilt wurde. Den Verlust der Staatsbürgerschaft regelt ein Bundesgesetz. Nur Bürger der Vereinigten Staaten haben das Recht, nach dieser Verfassung und den Bundesgesetzen zu wählen oder gewählt zu werden.