Mr. Speaker,
ich glaube kaum, dass es im Sinne der Gewaltenteilung ist, wenn der Kongress sich über laufende Ermittlungsverfahren der staatsanwaltschaftlich tätigen Behörden informieren lassen kann. Vielmehr noch: Sollte ein Amtsträger über seine Befugnisse hinaus agieren, wäre das eine Straftat, für deren Verfolgung der Kongress nicht zuständig ist, sondern eben die Strafverfolgungsbehörden.
Warum sollte der Kongress sich über die aktuelle Arbeit von " Behörden, deren Arbeitsgebiet die Infratruktur der Vereinigten Staaten betrifft" informieren lassen können? Ich sehe den Anlass dafür nicht. Auch sind die Regelungen dort nicht verfassungskonform, da er einen gewissen Verwaltungsaufbau ("Behördenleiter", "Minister") unterstellt, den der Kongress allerdings nicht zu enstcheiden hat.
Warum eine schwammige Berichtspflicht eingeführt werden soll, wenn während der Amtsübergabe zwischen Regierungen bereits abgeschlossene Tätigkeiten nicht weitergegeben werden, muss der Antragsteller einmal erklären. Warum sogar eine Pflicht zur Vorstellung von künftigen Planungen eingeführt werden soll, ist absolut nicht nachvollziehbar. Er sieht hier eine Regelung vor, die bei unserem Staatsaufbau objektiv unmöglich umzusetzen ist. Er, der Antragsteller, sieht zudem eine Regelung vor, der Präsidenten, die im Frühjahr amtieren, unverhältnismäßig bevorzugt. Eine Regelung, die geradezu dazu einlädt, die Berichtspflicht möglichst so weit hinauszuschieben, dass der Präsident, der im Dezember amtiert, damit belastet werden wird. Und definitiv keinen vollständigen Bericht wird geben können, wie ich bereits ausgeführt habe. Es sei denn, wir führen gleichzeitig ein bürokratisches Monstrum einer "Vorratsdatenspeicherung" mit ein.
Ich halte das gesamte Gesetz für nicht durchdacht und kann ihm daher in dieser, auch in der überarbeiteten Form, meine Zustimmung nicht geben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (18. Januar 2011, 22:27)