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Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard Grey« (7. August 2010, 17:06)
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Original von Richard Grey
Artikel d, Abs. 1 ist über Artikel 2, Section 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt und wird meiner festen Überzeugung nach von keinem ernstzunehmenden Politiker in unserem Land in Frage gestellt. Hier eine Heraushebung für die katholische Kirche über einen Vertragstext zu machen, halte ich für im Kongress nicht durchsetzbar.
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Artikel d, Abs. 2 besagt
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Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Welchen Bereich werden diese Dekrete und Anordnungen abdecken? Zu welchen Themen werden solche Dekrete und Anordnungen verfasst?
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Zudem wird sich wohl eine Einrichtung eines Religionsunterrichts im astorischen Kongress ebenfalls nicht durchsetzen lassen, da Schulen in der Regel staatliche Institutionen sind und man den Religionsunterricht in der von den Religionsgemeinschaften ausgeübten Form auch an die Religionsgemeinschaften überträgt. Es steht also den Geistlichen der katholischen Kirche frei, in ihren Kirchen und Gemeindezentren Religionsunterricht anzubieten.
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Die übrigen Artikel können durchaus auch vor dem Kongress verteidigt werden, sodass ich ansonsten keine Anmerkungen habe.
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Original von Pius XIV.
Wenn es durch Eure Verfassung abgedeckt ist, würde durch Unterzeichnung dieser Konvention mit diesem Artikel kein anderes Recht für die Heilige Katholische und Apostolische Kirche in Kraft treten, als nicht ohnehin in Kraft getreten ist. Die Vereinigten Staaten würden im Gegenteil sogar ihre eigen Verfassung in diesem Artikel bestätigen und die Umsetzung zusichern.
Zitat
Original von Pius XIV.
Sie betreffen einzig und allein die inneren Belange der Kirche. Zum Beispiel die Einstellungskriterien für Priester, Ernennungen von Kirchenämtern und so weiter.
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Original von Pius XIV.
Der Artikel wird keinen Religionsunterricht schaffen. Er soll nur den Regierungen der Bundesstaatenn, die laut Ihrer Verfassung für den Schulunterricht zuständig sind, erlauben, mit dem Heiligen Stuhl Verträge bzgl. des Religionsunterrichts schließen zu können. Denn Verträge mit ausländischen Völkerrechtsobjekten darf sonst nur der Präsident abschließen. Es handelt sich also lediglich um eine Kompetenzverschiebung im Sinne des Vertragsrechts zum Thema des Religionsunterrichts.
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