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Original von Bob O'Neill
Nun, dann wissen wir jetzt zumindest, wer den Präsidenten in Ermangelung eines Attorney General in dieser Frage beraten hat.
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Original von Bob O'Neill
Er sollte ihn schnellstens entlassen.
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Original von Norman Howard Hodges
Sie sind Counsel der Republican Party und nicht des Präsidenten, Mr. O'Neill.
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Original von Bob O'Neill
Ganz genau. Deswegen weiß ich auch, dass sich der Präsident ungern wie sein Amtsvorgänger der Gefahr eines Amtsenthebungsverfahrens aussetzen will, weil er entgegen der Verfassung Amtsträger ohne Zustimmung des Senats in Eigenregie ernennt.
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Original von Bob O'Neill
Sie haben die Verfassung offensichtlich nicht gelesen.
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Original von Bob O'Neill
Im Federal Prosecutors Act ist dazu rein gar nichts gerelegt.
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Ich weise an dieser Stelle übrigens gerne darauf hin, dass sämtliche Gesetze, die einem anderen als dem Präsidenten das Recht einräumen, Amtsträger in Eigenregie zu ernennen, verfassungswidrig sind.
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Original von Norman Howard Hodges
Genau das sehe ich eben anders.
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Das ist schlichtweg falsch, denn Article IV, Sec. 1, Ssec. 6 der Verfassung bestimmt:
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Original von Bob O'Neill
Dann haben Sie Halluzinationen.
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Es ist nicht schlichtweg falsch, es ist nur eine der vielen Passagen der Verfassung, die anderen Passagen widerspricht.
Ich interpretiere diese Passage eher so, dass der Präsident nicht jeden Amtsträger zu ernennen hat, da z.B. die Inamtsetzung eines Speaker oder eines Vizepräsidenten nicht vom diesen Akt oder einer Ernennungsurkunde abhängig ist. Die Regelung des Art. III, Sec. 6/2 wäre ansonsten durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln, was ich wiederum für nicht verfassungskonform halten würde.
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