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ich halte den Antrag für selbsterklärend, mag mich aber täuschen. Derzeit gibt es kein Mindestalter für die Teilnahme an Wahlen in den Vereinigten Staaten. Ich halte das für falsch, weil die mannigfaltigen politischen Erwägungen einer Stimmabgabe für Kinder und Jugendliche in vielen Fällen nicht greifbar sind und auch nicht sein können. Kein Geschäftsmann würde mir einem Dreijährigen einen Vertrag abschließen; ein Präsident könnte mit dessen Stimme allerdings gewählt werden. Das Alter von 18 Jahren scheint mir geeignet, um die Jugend am politischen Leben mit allen Rechten teilhaben zu lassen: In diesem Alter werden sie nicht frei von äußeren Einflüssen, die ihre Wahlentscheidung beeinflussen, sein, aber wer ist das schon jemals ganz?
Ich bitte jedenfalls um Ihre Zustimmung.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
Es mag sein, dass in antiken Zeiten Personen mit 18 Jahren bereits Ämter innehatten, die sie nach damaligen Recht erst mit 43 Jahren hätten innehaben dürfen.
In heutigen Zeiten ist dies jedoch anders.
Gehen wir davon aus, dass sowohl ein Kongressmitglied als auch ein Wähler über ein wenig Lebenserfahrung verfügen sollte, dann wird dies bei 18 Jahren schon schwierig.
Bedenkt man, dass man die Senior Hing School durchschnittlich erst mit 18 Jahren verlässt und sich dann eine Berufsausbildung oder ein Studium von min. 3 Jahren anschließt, dann halte ich doch auch ein Wahlalter von 21 Jahren für geeigneter.
Meine Intention ist dabei jene, dass man fertig ausgebildet sein sollte, bevor man sich politisch betätigt ... sowohl als Kongressmitglied als auch als Präsident/Vizepräsident natürlich.
Gregory Jameson M.D. I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (26. Mai 2010, 09:23)
ich möchte versuchen die Positionen der ehrenwerten Senatorin aus meinem Heimatstaat New Alcantara und von Congressman Jameson zusammenbringen. Eine einfache Lösung wäre in diesem Fall die Unterschedung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht.
Es wäre also möglich, das aktive Wahlrecht - also das Wählenkönnen - bereits mit dem 18. Lebensjahr einsetzen zu lassen, was ich durchaus für vertretbar halte, da spätestens mit dem Abschluss der Junior High School eine gewisse politische Grundbildung vorhanden ist und in vielen Fällen bereits Verständnis und Meinungen zu politischen Sachthemen ausgebildet werden konnte, und dann das passive Wahlrecht - also das Gewählt-werden-können - mit 21 anzusetzen, eben aus den Gründen, die Congressman Jameson genannt hat.
Vielen Dank.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids
Former (XXVII.) President of the United States of Astor
für die Übernahme eines Mandates sollte - insofern teile ich die Bedenken von Mr. Jaemeson - eine gewisse Lebens- und berufliche Erfahrung vorhanden sein. Ich halte jedoch nichts davon, vermeintlich "unreife" Bürger von Wahlen auszuschließen. Denn sonst müssten wir konsequenterweise auch Bürgern mit geringer Bildung das Wahlrecht enziehen. Keinesfalls sollte die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht höher als bei 18 Jahren liegen. Den Vorschlag von Mr. Grey finde ich daher akzeptabel.
Sen. John Salazar (Rep) Port Caroline Governor of Hybertina
Ich schliesse mich Representative Grey an. Auch wenn ich die das aktive Wahlrecht auf 17 und das passive auf 25 setzen würde, bin ich mir einer Differenzierung einverstanden.
ich würde ebenfalls für den Vorschlag von Representative Grey votieren.
sig.
Jenson Wakaby Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
- Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009 Owner of the "Three Lions" in Shenghei
nachdem ich darüber nachgedacht habe, kann ich den Einwänden zustimmen und dem Vorschlag von Representative Grey folgen:
Das Gesetz sieht jetzt schlimmer aus, als es ist. Deswegen ein paar kurze Erläuterungen: Sec. 1 ist nun so angelegt, dass die betreffenden Bestimmungen zum aktiven Wahlrecht im Election of Congress und im Presidential Election Act gerafft werden, wodurch jeweils ein Absatz eingespart wird. Die Änderungen in Sec. 2 enthalten notwendige Anpassungen, die sich daraus ergeben - mit einer Ausnahme: In Art. II Sec. 1 (5) (e) ist derzeit fehlerhaft von "Absatz e" die Rede, wo eindeutig "Absatz d" gemeint ist. Diese Änderung ist also in jedem Falle notwendig.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (28. Mai 2010, 22:39)
ich lehne eine Erweiterung meines Antrages aus formalen Gründen ab: Mein Entwurf hat das klare Ziel, ein Mindestwahlalter einzuführen. Der Antrag von Representative O'Neill hat mit dieser Intention meines Antrags inhaltlich keine Verwandtschaft. Ich empfehle dem Antragsteller, eine gesonderte Aussprache zu beantragen, und bedanke mich für sein Verständnis.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
aus opportunistischen Gründen müsste ich momentan heilfroh sein, dass die gegenwärtige Regelung besteht, denn meine Fraktion stellt momentan die Mehrheit im House of Representatives. So sich die Senatorin von New Alcantara meinen Ergänzungsvorschlag nicht zu eigen machen möchte, werde ich den (zeitlich längeren) Weg über einen separaten Antrag nehmen.
Robert 'Bob' O'Neill (R) Former 19th and 39th Presidentof the United States