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ich beantrage eine Aussprache und Abstimmung über die folgenden beiden Gesetze. Ich hielte es für sinnvoll, die beiden Gesetze in einer einzigen Kongressdebatte zu behandeln.
ich bitte die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten vetierte 2nd Presidential Election Act Amendment Bill nunmehr Zwecks der erneuten Behandlung gemäß Art. III, Sec. 7, Ssec 4 der Bundesverfassung zur Aussprache zu stellen.
Robert 'Bob' O'Neill (R) Former 19th and 39th Presidentof the United States
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (8. April 2010, 21:14)
ich bitte Sie darum, Anträge auf Aussprachen und Abstimmungen, wie der Ihre einer ist, künftig gemäß der Tradition des Hauses gesondert zu beantragen. Vielen Dank.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
Daraus ergibt sich meines Erachtens, dass eine (erneute) Antragstellung nicht erforderlich ist, sondern eine erneute Behandlung durch den Kongress durch die Verfassung gleichwohl verbindlich vorgeschrieben ist.
Robert 'Bob' O'Neill (R) Former 19th and 39th Presidentof the United States
für Ihre Meinung danke ich Ihnen. Ich teile Ihre Sichtweise allerdings leider nicht, spricht die Verfassung im Wortlaut doch nur davon, dass der Kongress sich erneut mit der Angelegenheit befassen solle, macht jedoch keine Vorschriften für die Art der Befassung, insofern greifen aus meiner Sicht die üblichen Regelungen für die Art, wie der Kongress sich mit Angelegenheiten aller Sorten befasst.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (8. April 2010, 23:15)
da mein erster Verweis auf das entsprechende Gutachten des Supreme Court offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg hatte, bitte ich nochmals um Kenntnisnahme.
Robert 'Bob' O'Neill (R) Former 19th and 39th Presidentof the United States
ich habe die Meinung des Obersten Bundesrichters sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich halte jedoch an meiner Argumentation fest, ist doch eine Nichtbehandlung aus freien Stücken ebenso eine vom Gericht angemahnte Kenntnisnahme der Begründung des Präsidenten wie eine, wenn auch nicht sonderlich freundliche, Form der "inhaltlichen Auseinandersetzung". Ich verweise ergänzend darauf, dass die zwischen uns diskutierte Frage nicht Gegenstand der Advisory Opinion war, sondern nur am Rand thematisiert und inhaltlich nicht erschöpfend thematisiert wurde.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA
solange der Kongress das zurückgewiesene Gesetz nicht behandelt, besteht ein rechtlicher Schwebezustand. Der Auseinandersetzung ggf. auch mit Hinblick auf ein einst erfolgreiches verfassungsamendment zuzuwarten halte ich für höchst gefährlich, wenn nichts sogar für verfassungsrechtlich problematisch.
[Edit: Obsoleten Teil gestrichen.]
Robert 'Bob' O'Neill (R) Former 19th and 39th Presidentof the United States
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (9. April 2010, 00:11)
sofern Sie verfassungsrechtliche Probleme vermuten, kennen Sie (oder Ihre Hauskanzlei) Mittel und Wege zur Klärung derselben. Mit der Kenntnis von Sec. IV Art. 7(3) Standing Orders of Congress, aus der eindeutig hervorgeht, dass das "Kongresspräsidium [...] die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen" festlegt, sehe ich diese Probleme nicht.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA