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Montag, 22. Februar 2010, 18:47

2010/02/012 Protection of Minors Bill

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 22nd, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

zur Aussprache steht die Protection of Minors Bill, eingebracht von dem ehrenwerten Mr. John Salazar.

Die Aussprache dauert nach den Standing Orders zunächst 96 Stunden und endet am 26. Februar 2010, 18:45 h.

Signed,

Governor of Hybertina


PROTECTION OF MINORS BILL



Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

Section 1 [Publicly Accessible Locations]
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und ist Minderjährigen ohne Einschränkungen erlaubt.

Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

Section 1 [Sexual intercourse]
[1] Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn
a] die Beteiligten mindestens 12 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht;
b] die Beteiligten mindestens 15 Jahre alt sind und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
[2] Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Section 2 [Prostitution and Pornography]
[1] Prostitution und Pornografie dürfen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Minderjährigen nicht zugänglich sind.
[2] Anbieter von pornographischen Medien haben deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass ihr Angebot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet ist.

Article IV – Sexual offenders

Section 1 [Sex offenders file]
[1] Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
[2] Die Warndatei umfasst Name, Photo, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen zugänglich zu machen:
a] den lokalen Polizeibehörden;
b] Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c] kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.

Section 2 [Restricted areas]
[1] Sexualtäter dürfen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Minderjährige sowie Kinder- und Jugendspielplätze nicht betreten.
[2] Verstößt ein Sexualtäter gegen das Zugangsverbot, so sind die Polizeibehörden berechtigt, ihn durch GPS oder andere geeignete Maßnahmen elektronisch zu überwachen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sienna Jefferson« (22. Februar 2010, 18:47)


John Salazar

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2

Montag, 22. Februar 2010, 19:33

Honorable Members of the Popular Assembly,

Kinder und Jugendliche bedürfen unseren besonderen Schutz. Diese Bill definiert ein gesetzliches Schutzalter, das sich an Entwicklung und Reife, nicht jedoch an überholten Sittlichkeitsvorstellungen orientiert. Ausdrücklich vermieden wird die Kriminalisierung von "Romeos und Julias". Der Entwurf berücksichtigt die Verantwortung der Erziehungsberechtigten, gibt jedoch auch dem Staat geeignete Instrumente, um Minderjährige zu schützen.

Bei der im Entwurf vorgesehenen Warndatei geht es nicht um einen öffentlichen Pranger, sondern darum, dass Einrichtungen für Minderjährige Kenntnis darüber haben, ob eine Person eine Gefährdung darstellt. Insbesondere bei Erziehern und Lehrern ist dies von großer Bedeutung.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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3

Mittwoch, 24. Februar 2010, 21:57

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich begrüße diesen Gesetzentwurf und unterstütze die in diesem getroffenen Regelungen insgesamt, habe jedoch folgende Anmerkungen:

Die Themen Pornografie und Prostitution würde ich gerne aus diesem Gesetz ausklammern, da die Commonwealth Administration derzeit sowohl ein Gesetz betreffend die Prostitution als Wirtschaftszweig, als auch ein Gesetz betreffend die Verbreitung von Medien, welches pronografische Medien einschließen soll, vorbereitet. Wann genau diese werden eingebracht werden können, steht noch nicht genau fest, die Entwürfe sollen der Popular Assembly aber zeitnah zugänglich gemacht werden.

Betreffend die Warndatei sollte bestimmt werden, dass die Stellen, denen deren Daten zugänglich sind, diese vertraulich zu behandeln haben und wie Verstöße dagegen zu sanktionieren sind. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständige Stellen vor Sexualstraftätern zu warnen ist das eine und sicherlich sinnvoll, doch dürfen Täter nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Endlich frage ich mich, wie genau die elektronische Überwachung ablaufen soll?
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

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4

Mittwoch, 24. Februar 2010, 22:50

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Die Themen Pornografie und Prostitution würde ich gerne aus diesem Gesetz ausklammern, da die Commonwealth Administration derzeit sowohl ein Gesetz betreffend die Prostitution als Wirtschaftszweig, als auch ein Gesetz betreffend die Verbreitung von Medien, welches pronografische Medien einschließen soll, vorbereitet. Wann genau diese werden eingebracht werden können, steht noch nicht genau fest, die Entwürfe sollen der Popular Assembly aber zeitnah zugänglich gemacht werden.

Sofern der Entwurf zur Pornografie nicht Netzsperrenentwürfen bestimmter anderer Nationen nachempfunden ist, kann ich damit leben. ;)

Zitat

Betreffend die Warndatei sollte bestimmt werden, dass die Stellen, denen deren Daten zugänglich sind, diese vertraulich zu behandeln haben und wie Verstöße dagegen zu sanktionieren sind. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständige Stellen vor Sexualstraftätern zu warnen ist das eine und sicherlich sinnvoll, doch dürfen Täter nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Einverstanden, ich werde das ergänzen.

Zitat

Endlich frage ich mich, wie genau die elektronische Überwachung ablaufen soll?

So oder so.
Sen. John Salazar (Rep)
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Governor of Hybertina


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Salazar« (24. Februar 2010, 22:51)


John Salazar

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5

Mittwoch, 24. Februar 2010, 22:55

RE: 2010/02/012 Protection of Minors Bill

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich habe den Entwurf wiefolgt überarbeitet:

PROTECTION OF MINORS BILL



Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

Section 1 [Publicly Accessible Locations]
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und ist Minderjährigen ohne Einschränkungen erlaubt.

Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

[1] Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn
a] die Beteiligten mindestens 12 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht;
b] die Beteiligten mindestens 15 Jahre alt sind und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
[2] Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Article IV – Sexual offenders

Section 1 [Sex offenders file]
[1] Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
[2] Die Warndatei umfasst Name, Photo, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen zugänglich zu machen:
a] den lokalen Polizeibehörden;
b] Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c] kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.
[3] Die in der Warndatei erfassten Daten sind vertraulich zu behandeln und nur den befugten Stellen mitzuteilen.

Section 2 [Restricted areas]
[1] Sexualtäter dürfen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Minderjährige sowie Kinder- und Jugendspielplätze nicht betreten.
[2] Verstößt ein Sexualtäter gegen das Zugangsverbot, so sind die Polizeibehörden berechtigt, ihn durch GPS oder andere geeignete Maßnahmen elektronisch zu überwachen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.


Eine bestimmte Sanktion für Verstöße gegen den Datenschutz habe ich nicht im Entwurf, da ich ein eigenes Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz mit entsprechenden Bestimmungen für sinnvoller halte.
Sen. John Salazar (Rep)
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Mittwoch, 24. Februar 2010, 22:59

Zitat

Original von John Salazar
Sofern der Entwurf zur Pornografie nicht Netzsperrenentwürfen bestimmter anderer Nationen nachempfunden ist, kann ich damit leben. ;)


Sie sollten meine Einstellungen eigentlich gut genung kennen, mir derartiges nicht ernsthaft zuzutrauen ;)

Zitat

Einverstanden, ich werde das ergänzen.


Sehr schön :)

Zitat

Endlich frage ich mich, wie genau die elektronische Überwachung ablaufen soll?


Ganz ehrlich? Das bereitet mir erhebliches Kopfzerbrechen... Menschen mit elektronischen Fußfesseln orten? Auch Menschen, die auf Grund einer psychologischen Erkrankung potenziell gefährlich sind, sind immer noch Menschen, und als solche würdig zu behandeln. Unser letzter Maßstab muss immer Humanität sein, vollständige Sicherheit ist so oder so nicht zu erreichen. Eine entsprechende Person hätte immer noch "genug" Möglichkeit, sich eines Opfers zu bemächtigen. Ich sehe hier eine erniedrigende Behandlung, für die noch nicht einmal durch Effektivität sprechen könnte, wenn man sie denn überhaupt für zulässig hielte.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Mittwoch, 24. Februar 2010, 23:09

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Ganz ehrlich? Das bereitet mir erhebliches Kopfzerbrechen... Menschen mit elektronischen Fußfesseln orten? Auch Menschen, die auf Grund einer psychologischen Erkrankung potenziell gefährlich sind, sind immer noch Menschen, und als solche würdig zu behandeln. Unser letzter Maßstab muss immer Humanität sein, vollständige Sicherheit ist so oder so nicht zu erreichen. Eine entsprechende Person hätte immer noch "genug" Möglichkeit, sich eines Opfers zu bemächtigen. Ich sehe hier eine erniedrigende Behandlung, für die noch nicht einmal durch Effektivität sprechen könnte, wenn man sie denn überhaupt für zulässig hielte.

Es geht nicht darum, dieses Mittel grundsätzlich anzuwenden, sondern nur dann, wenn der Betroffene uneinsichtig ist. Es heißt ausdrücklich: "Verstößt ein Sexualtäter gegen das Zugangsverbot..."

Eine elektronische Fußfessel kann die Gefährdung nur minimieren, nicht völlig vermeiden. Sie ist in dieser Hinsicht aber humaner als "Wegsperren", wo der Betroffene möglicherweise Kontakt mit schwereren Verbrechern hat. Diese Menschen sollen auch nicht ständig überwacht werden, es soll jedoch vermieden werden, dass sie sich bestimmten "Zielortten" nähern.
Sen. John Salazar (Rep)
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Donnerstag, 25. Februar 2010, 11:23

Ich bin vom Nutzen dieser Bestimmung nach wie vor alles andere als überzeugt.

Ein Pädophiler kann sich überall an Kindern vergreifen, nicht nur an Orten, an denen diese sich verstärkt und in größerer Zahl aufhalten. Tatsächlich denke ich, dass die in dem Gesetz genannten Orte für Pädophile "auf der Lauer" eher weniger interessant sind, da an diesen ja vielfach Eltern oder Betreuer präsent sind, denen verdächtig wirkende Fremde, die erkennbar keine anwesenden Kinder begleiten, sofort auffallen. Weit gefährlicher für Kinder sind z. B. deren Schulwege, öffentliche Straßen, Plätze und Wege, Parks und Wälder, Geschäfte u. ä. - Orte also, an denen sie sich vielfach unbeaufsichtigt aufhalten, und für couragierte Erwachsene nicht so leicht erkennbar ist, ob ein Erwachsener nun ein fremdes oder ihm bekanntes Kind anspricht.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme mag sicherlich einen guten Eindruck erwecken, im Ergebnis bewirken dürfte sie aber eher wenig bis nichts.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Donnerstag, 25. Februar 2010, 18:54

Honorable Members of the Popular Assembly,

ich halte die Bestimmung nach wie vor für sinnvoll. Selbst wenn nur das Gefühl des potenziellen Wiederholungstäters, nicht unentdeckt einen weiteren Verstoß begehen zu können, ihn von selbigen abhält, so hat die Maßnahme ihren Zweck erfüllt.

Da ich aber ohnehin die eine oder andere Änderung und Ergänzung des US Penalty Code für sinnvoll halte, kann man zu gegebener Zeit im Kongress noch einmal über das Thema elektronische Überwachung (z.B. auch als deutlich günstigere und humanere Alternative zur einer Haftstrafe) diskutieren. Insofern würde ich diesen strittigen Punkt erst einmal ausklammern und den Entwurf wiefolgt ändern:

PROTECTION OF MINORS BILL



Article I – General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

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Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

[1] Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn
a] die Beteiligten mindestens 12 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht;
b] die Beteiligten mindestens 15 Jahre alt sind und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
[2] Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Article IV – Sexual offenders

[1] Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
[2] Die Warndatei umfasst Name, Photo, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen zugänglich zu machen:
a] den lokalen Polizeibehörden;
b] Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c] kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.
[3] Die in der Warndatei erfassten Daten sind vertraulich zu behandeln und nur den befugten Stellen mitzuteilen.

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Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.
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Donnerstag, 25. Februar 2010, 18:59

Honorable Members of the Popular Assembly,

in dieser Fassung kann ich dem Gesetzentwurf bedenkenlos zustimmen :)
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samstag, 27. Februar 2010, 12:54

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 27th, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

die Aussprache wird beendet, da der für diese angesetzte Zeitraum abgelaufen ist. Die Abstimmung wird eingeleitet.

Signed,

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