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Samstag, 13. Februar 2010, 17:03

2010/02/001 Police and Public Safety Bill

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 13th, 2010

Honorable Members of the Popular Assemby,

zur Abstimmung steht die Police and Public Safety Bill, eingebracht von dem ehrenwerten Mr. John Salazar.

Stimmen Sie der Verabschiedung dieser Vorlage zu?

Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden, bis zum 17. Februar 2010, 17:00 h, oder bis alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, oder bis eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf erreicht ist.

Signed,

Governor of Hybertina


Police and Public Safety Bill



Article I – General

Dieses Gesetz regelt den Aufbau und die Zuständigkeiten der Polizei und der übrigen Strafverfolgungsbehörden im Commonwealth of Hybertina.


Article II – State agencies

Section 1 [Department of Safety and Law Enforcement]
[1] Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf Staatsebene werden durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) geleitet und koordiniert.
[2] Das DSLE untersteht einem Commissioner, welcher vom Governor ernannt wird und der Fachaufsicht des Attorney General unterliegt.
[3] Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf Staatsebene sind:
a] State Patrol;
b] Marine Patrol;
c] Park Patrol;
d] Division of Criminal Investigations (DCI);
e] Division of Corrections (DOC).

Section 2 [State Patrol]
Der State Patrol obliegt der Schutz der staatlichen Infrastruktur, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden.

Section 3 [Marine Patrol]
Der Marine Patrol obliegt die Hilfeleistung und Gefahrenabwehr auf den Binnengewässern und dem Küstenmeer sowie den Häfen, die Überwachung der Einhaltung von Schifffahrts- und Umweltvorschriften, die Bekämpfung der unerlaubten Einwanderung und des Schmuggels.

Section 4 [Park Patrol]
Der Park Patrol obliegt der Schutz staatlicher Ländereien, Parks, Gedenkstätten, Erholungs- und Naturschutzgebieten, die Erhaltung der Natur und ihrer Artenvielfalt, die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen sowie die Prävention, Meldung und Bekämpfung von Waldbränden.

Section 5 [Division of Criminal Investigations]
Der Division of Criminal Investigations (DCI) obliegt die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, die Fahndung nach Personen und Sachen sowie die Bekämpfung von Korruption, unerlaubtem Drogenhandel und organisierter Kriminalität, soweit nicht Organe des Bundes hierfür zuständig sind.

Section 6 [Division of Corrections]
Der Division of Corrections (DOC) obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Straf- und Vollzugsanstalten.

Section 7 [Jurisdiction]
Soweit kein Kapitalverbrechen oder ein Verstoß gegen Staatsgesetze vorliegt, werden die staatlichen Sicherheitsbehörden nur tätig, wenn das Delikt den Zuständigkeitsbereich einer lokalen Polizeibehörde überschreitet. Darüber hinaus leisten sie auf Anforderung Unterstützung und Vollzugshilfe für andere Sicherheitsbehörden.


Article III - Local agencies

Section 1 [Sheriff's Office]
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Counties obliegt, soweit nicht in den Städten eigene Polizeibehörden bestehen, jeweils dem County Sheriff's Office. Über dessen Organisation, Besetzung und Ausrüstung entscheidet der County Commissioner in Übereinstimmung mit den im County geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Section 2 [Police Department]
Jede Stadt hat das Recht, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Stadtgebiet eine Polizei zu unterhalten. Verantwortlich für ihre Organisation, Besetzung und Ausrüstung ist die jeweilige Stadt. Benachbarte Städte können gemeinsam eine Polizei unterhalten.

Section 3 [Tribal Police]
In selbst verwalteten Reservaten der Ureinwohner sind die Bewohner berechtigt, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Reservatsgebiet eine Polizei zu unterhalten, welche der Stammesregierung untersteht.


Article IV - Powers and authority

Section 1 [Competence]
Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie können auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Vorkehrungen treffen, um eingetretene, ernste Störungen oder unmittelbar drohende, ernste Gefahren für Leib und Leben zu beseitigen oder abzuwehren.

Section 2 [Use of Force]
Die Polizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang gegen Sachen und Personen anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen. Sie ist zur Abwehr einer ernsten Gefahr sowie zur Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat berechtigt, Platzverweisung und Aufenthaltsverbote auszusprechen, Personen bis zu 48 Stunden in Gewahrsam zu halten und erkennungsdienstliche Behandlungen vorzunehmen.

Section 3 [Proportionality]
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Behörden diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.


Article V - Final provisions

Section 1 [Statutory ordinances]
Der Governor ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur organisatorische Struktur sowie zur personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu treffen.

Section 2 [Sovereign tasks]
Die Übertragung von Aufgaben und Befugnisse nach diesem Gesetz an private Dienstleister ist unzulässig, soweit Grund- und Bürgerrechte potenziell beeinträchtigt werden können oder eine unmittelbare Kontrolle durch übergeordnete Behörden nicht gewährleistet ist.

Section 3 [Validity]
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

Progressive Republican

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Sonntag, 14. Februar 2010, 23:52

Aye.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

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Montag, 15. Februar 2010, 16:18

Aye.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

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4

Montag, 15. Februar 2010, 21:37

Aye
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

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Montag, 15. Februar 2010, 21:42

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 15th, 2010


Die Abstimmung wird vorzeitig beendet, da alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben.

Abgegebene Stimmen: 3
- davon ungültig: 0

Mit ja haben gestimmt: 3
Mit nein haben gestimmt: 0
Mit Enthaltung haben gestimmt: 0

Ich stelle damit fest, dass die Police and Public Safety Bill von der Popular Assembly einstimmig angenommen wurde.

Signed,

Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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