Honorable State Senators,
Chapter II, Art. 3, Sec. 4 wird wie folgt geändert:
Article 3 - State elections
[...]
Section 4 - Inauguration into office
(1) Der neugewählte Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Tages mit der Leistung des Amtseides vor dem Staatssenat an.
(2) Im Falle einer notwendig gewordenen Nachwahl des Gouverneurs, eines verzögerten Wahlbeginns wegen Nichtbekanntgabe von Kandidaturen binnen der bestimmten Frist, einer nach dem ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Monats geendeten Stichwahl oder einer notwendigen Neuwahl wegen gescheiterter Stichwahl tritt der neugewählte Gouverneur sein Amt nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit der Leistung des Amtseides vor dem Staatssenat bis zur nächsten regulären Wahl an.
Die Aussprache dauert 96 Stunden bis zum 13.02.2010.