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Hybertina Firefighting Act
''Audemus jura nostra defendere''
The Commonwealth of Hybertina
- The Governor -
Port Virginia | December 20th, 2009
Honorable Assembly Members,
Zur Debatte steht mein Entwurf zum "Hybertina Firefighting Act".
Die Aussprache dauert 96 Stunden und endet am 24.12.2009.
Sincerely yours
Andrew Walcott
Governor of the Commonwealth of Hybertina
HYBERTINA FIREFIGHTING ACT
ARTICLE I - FIRE FIGHTERS
Sec. 1. Definitions.
(1) Als Firefighter / Feuerwehrmann/ -Frau darf sich bezeichnen, wer in ehren- oder hauptamtlicher Tätigkeit für ein Fire Department tätig ist.
(2) Es gibt Volunteer Fire Departments und hauptamtliche Fire Departments. Statt Department ist auch die Bezeichnung "Fire Brigade" zulässig.
(3) In Volunteer Fire Departments dienen nur ehrenamtliche Helfer, bei Fire Departments können sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Feuerwehrleute arbeiten.
(4) Hautpamtliche Feuerwehrangehörige stehen in einem Beamtenverhältnis und sind dem Commonwealth of Hybertina direkt verpflichtet.
Sec. 2. Duties of Fire Departments.
Fire Departments haben Aufgaben im Bereich Brandbekämpfung, -verhütung, Personenbergung, -rettung sowie Katastrophenprävention und Rescue Services.
Sec. 3. Duties of Firefighters.
(1) Jeder Feuerwehrmann ist verpflichtet zu jedem Zeitpunkt bereit zu sein andere Tätigkeiten zu unterbrechen um Personen in Gefahr zu helfen.
(2) Hauptamtliche Feuerwehrleute sind verpflichtet an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen und mindestens 40 Stunden pro Woche Dienst zu tun.
(3) Ehrenamtliche Feuerwehrleute sind zur Grundausbildung verpflichtet, weitere Aus- und Weiterbildungen bleiben freiwillig
ARTICLE II - Equipment
Sec. 1. Fire Department.
(1) Jedes Fire Department hat einen Anspruch auf ein Gerätehaus, welches in Größe und Ausstattung den Ansprüchen des Fire Departments anzupassen ist.
(2) Die Kosten für das Gerätehaus hat die kommunale Verwaltung zu tragen, gegebenenfalls gefördert durch den Staat.
(3) Ein Ausbau innerhalb der ersten 25 Jahre muss zu mindestens 30 % vom Fire Department getragen werden, außer er ist durch Fahrzeugbeschaffung gegeben.
Sec. 2. Vehicles.
(1) Jedes Fire Department hat Anspruch auf mindestens 1 Löschfahrzeug, welches von Staatsseiten zu stellen ist.
(2) Pro weitere 5000 Einwohner hat die Kommunalverwaltung ein Kleinfahrzeug, pro weitere 20000 Einwohner ein Löschfahrzeug zu stellen.
(3) Die Fahrzeuge bleiben Staatseigentum.
(4) Für Reperaturen hat die Kommunalverwaltung aufzukommen.
Sec. 3. Technical Equipment.
(1) Notwendige technische Ausrüstung wie Funksysteme und Sicherheitskleidung hat von kommunaler Seite beschafft zu werden.
(2) Zusatzausrüstung wie Helmlampen und Notfallrucksäcke können bezuschusst werden, müssen jedoch zu mindestens 10 % von den Feuerwehrleuten getragen werden.
ARTICLE III - ORGANISATION
Sec. 1. Volunteer Fire Department.
(1) Dem Department steht ein von den Feuerwehrleuten alle 6 Monate gewählter Kommandant vor.
(2) Dem Kommandanten steht ein von ihm auszuwählender Stellvertreter zur Seite.
(3) Alle anderen Feuerwehrleute sind gleichberechtigt sofern nicht in Art. 3 Sec. 3 anders geregelt.
Sec. 2. Compulsory Fire Department.
(1) Dem hauptamtlichen Fire Department steht ein von der Staatsregierung zu bestimmender Feuerwehrkommandant vor.
(1.1) Die Amtszeit dieses Kommandanten ist unbegrenzt.
(2) Der Feuerwehrkommandant kann eine interne Hierarchie festlegen.
(3) Ein hauptamtliches Fire Department ist in Städten ab 100.000 Einwohnern einzurichten. Die Bezahlung der hauptamtlichen Mitarbeiter übernimmt die Staatsregierung.
Sec. 3. In Action.
(1) Feuerwehrleute werden im Einsatz in Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen bestehen aus 9 Mann und sind wie folgt gegliedert:
(1.1) Gruppenführer: Dem Gruppenführer obliegt die Koordinierung seiner Gruppe im Einsatzfalle. Er gibt Anweisungen welche zu befolgen sind.
(1.2) Melder: Der Melder ist die rechte Hand des Gruppenführers, assistiert diesem und hält über Funk Kontakt mit anderen Einsatzkräften sowie der Leitstelle.
(1.3) Angriffstrupp: Der Angriffstrupp führt Angriffsoperationen, sprich Löscharbeiten oder gefährliche Bergungseinsätze durch. Bei Einsätzen unter Atemschutz führt der Angriffstrupp den Löschangriff durch.
(1.4) Wassertrupp: Der Wassertrupp stellt die Wasserversorgung her.
(1.5) Schlauchtrupp: Der Schlauchtrupp übernimmt die Absicherung der Einsatzstelle. Bei Einsätzen unter Atemschutz dienst der Schlauchtrupp als Sicherungstrupp.
(1.6) Maschinist: Der Maschinist bedient das Fahrzeug und die Pumpe.
(2) Bei Verkehrsunfällen und anderen Einsatzarten kann von dieser Organisation abgewichen werden.
(3) Jeder Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Truppmann, wobei der Truppführer das Kommando innerhalb des Trupps hat.
(4) Die Trupps sind verpflichtet sich untereinander abzusichern.
Sec. 4. Higher Authorities.
(1) Erreicht eine Feuerwehr Zugstärke (4 Löschfahrzeuge + 2 Sonderfahrzeuge) so ist ein Zugführer zu bestimmen.
(2) Den Feuerwehren eines Counties steht ein County Fire Commissioner vor, welcher vom Governor zu ernennen ist.
(3) Weitere Sonderposten können von Gemeinden, Counties und dem Staat eingerichtet werden.
ARTICLE IV - HIRING
Sec. 1. Application Progress.
(1) Bei Volunteer Fire Departments kann jeder dienen der körperlich und geistig fit ist. Eine ausführliche Bewerbung ist nicht nötig.
(2) Bei Compulsory Fire Departments muss eine Bewerbung an den Kommananten erfolgen. Dieser entscheidet in einem Auswahlverfahren über die Annahme.
Sec. 2. Training.
(1) Jeder Feuerwehrmann absolviert einen Grundlehrgang in dem ihm innerhalb von 7 - 21 Tagen (genaueres regelt das jeweilige Fire Department) die Grundkenntnisse beigebracht werden.
(2) Es gibt weitere Kurse wie Sanitäter, Gruppenführer, Sprechfunker, Zugführer, County Fire Commissioner oder Maschinist.
(3) Die in Art. 4, Sec. 2 (2) genannten Kurse sind freiwillig. Für Berufsfeuerwehrleute können folgende Kurse vom Kommandanten verpflichtet angeordnet werden: Sprechfunker, Gruppenführer, Maschinist, Sanitäter, Atemschutzgeräteträger.
(4) Ausbildungskosten sind von Staatsseiten zu tragen.
(5) Die Grundausbildung findet im Fire Department, alle anderen Ausbildungen an Feuerwehrschulen in den County Capitals statt. Ausnahmeregelungen möglich.
ARTICLE VII - FINAL DECISSIONS
Sec. 1. Validity.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
(2) Dieses Gesetz betrifft das Commonwealth of Hybertina sowie seine Counties und Kommunen.
REPRESENTATIVE Andrew Walcott
Member of the Republican Party
Fighting for an active Astor.
Ask not what your country can do for you, ask what you can do for your country. -- JFK
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andrew Walcott« (20. Dezember 2009, 16:09)
Honorable Assemblypersons,
ich habe mich bei diesem Antrag an dem Gesetz aus Astoria State aus der Feder von Senator Quinn Michael Wells orientiert und nur Kleinigkeiten hinzugefügt. In Astoria State hat das Gesetz in dieser Form bislang gut funktioniert und ich hoffe dass dies auch auf das Commonwealth zutrifft
REPRESENTATIVE Andrew Walcott
Member of the Republican Party
Fighting for an active Astor.
Ask not what your country can do for you, ask what you can do for your country. -- JFK
Honorable Assemblypersons,
ich unterstütze das Ansinnen dieses Entwurfes.
Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States
RE: Hybertina Firefighting Act
''Audemus jura nostra defendere''
The Commonwealth of Hybertina
- The Governor -
Port Virginia | January 16th, 2010
Honorable Assembly Members,
die Debatte ist beendet.
Sincerely yours
Samantha Cunningham
Acting Governor of the Commonwealth of Hybertina
Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samantha Cunningham« (16. Januar 2010, 12:57)