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The Free State of Freeland The President of the Peoples Council
Honorable Members of the Peoples Council!
Zur Diskussion steht der folgende Antrag des Ratsherren Hodges.
Die Aussprache dauert mindestens bis Donnerstag, den 12.11.2009 – 20:45 Uhr Uhr oder bei Bedarf länger.
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Freeland Social Security Bill / Loi de la sécurité sociale de Frelande
Section 1 [Purpose]
Dieses Gesetz regelt die staatlichen Sozialversicherungssysteme des Freistaates Freeland.
Section 2 [Health insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat einen Anspruch auf eine Krankenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Krankenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von fünf Prozent ihres Einkommens in die Krankenversicherung ein. Von dem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist.
(3) Der Minister of the Interior bzw. der Governor legt fest, welche Leistungen die Krankenversicherung im Krankheitsfall erbringt.
Section 3 [Annuity insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat Anspruch auf eine Rentenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Rentenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von zehn Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Von diesem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Rentenversicherung versichert ist.
(3) Ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr haben Bürger des Freistaates, die mindestens zwanzig Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen, das Recht auf eine monatliche Altersrente, die sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in der Zeit der Einzahlung des Betreffenden richtet und einen bestimmten, vom Minister of the Interior bzw. dem Governor festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.
(4) Verwitwete Ehegatten erhalten, sofern sie in der Zeit der Einzahlung ihres Ehegatten nicht den Hauptteil des Einkommens der Familie eingebracht haben, einen Anteil von fünfundsiebzig Prozent des Rentenbetrags, der dem verstorbenen Ehegatten zusteht.
Section 4 [Unemployment insurance]
(1) Jeder Bürger des Freistaates hat Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung.
(2) Der Freistaat unterhält eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Alle Bürger mit einem Einkommen zahlen einen monatlichen Beitrag von zehn Prozent ihres Einkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Von diesem Beitrag ist befreit, wer bei einer privaten Arbeitslosenversicherung versichert ist.
(3) Wer länger als fünf Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes Anspruch auf einen monatlichen Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Einkommen während der Zeit der Einzahlung richtet. Der Betreffende hat gegenüber dem Freistaat monatlich seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz in Form von mehr als zehn schriftlichen Bewerbungen und mindestens zwei Bewerbungsgesprächen bei privatwirtschaftlichen Unternehmen nachzuweisen. Andernfalls hat er keinen Anspruch mehr auf Mittel aus der Arbeitslosenversicherung.
Section 5 [Budget refillment]
(1) Können die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Fehlbetrag durch Gelder aus dem ordentlichen Haushalt des Freistaates aufzufüllen.
(2) Die gesetzlichen Versicherungen sind verpflichtet, Rücklagen zu bilden.
Section 6 [Entry into force]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat
Original von Bastian Vergnon
Wer übernimmt eigentlich die Verwaltung dieses Systems? Ich meine, wenn ich nun diese Beiträge zahle, wer zieht diese ein und verteilt sie gegebenenfalls?
Zitat
(3) Ab dem fünfundsechzigsten Lebensjahr haben Bürger des Freistaates, die mindestens zwanzig Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen, das Recht auf eine monatliche Altersrente, die sich nach dem durchschnittlichen Einkommen in der Zeit der Einzahlung des Betreffenden richtet und einen bestimmten, vom Minister of the Interior bzw. dem Governor festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.
Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Wenn man das so macht, müsste man aber eine Höchstgrenze für das Renteneintrittsalter festlegen. Dauer der Arbeit schön und gut, aber ein Akademiker, der erst mit 30 in den Beruf einsteigt, wäre dann erst mit 75 rentenberechtigt - das ist zu spät.
Zitat
Original von Norman Howard Hodges
Insofern kann ich Ihnen zustimmen. Eine Beitragszeit von 40 Jahren ist, denke ich, angemessen. Mir ist allerdings gerade ein Finanzierungsproblem aufgefallen:
Nehmen wir an, jemand zahlt 40 Jahre lang jeden Monat 10 Prozent seines Einkommens in die Rentenkasse. Dann zahlt er also in 40 Jahren 10 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens über diese Zeit hinweg ein. Da er auch den durchschnittlichen Lohnanspruch behält, hat er dann für vier Jahre Rente bezahlt.
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Original von Bastian Vergnon
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Original von Norman Howard Hodges
Insofern kann ich Ihnen zustimmen. Eine Beitragszeit von 40 Jahren ist, denke ich, angemessen. Mir ist allerdings gerade ein Finanzierungsproblem aufgefallen:
Nehmen wir an, jemand zahlt 40 Jahre lang jeden Monat 10 Prozent seines Einkommens in die Rentenkasse. Dann zahlt er also in 40 Jahren 10 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens über diese Zeit hinweg ein. Da er auch den durchschnittlichen Lohnanspruch behält, hat er dann für vier Jahre Rente bezahlt.
Ein berechtigter Einwand. Aber wie funktioniert die Finanzierung dann im bisherigen System, wo der gute Mann ja dann nur 35 Jahre einzahlt? Nur durch die Subvention anderer Leute, die sich länger abbuckeln?
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Original von Norman Howard Hodges
Wäre nicht ein System denkbar, in dem die momentan Beschäftigten die Renten zahlen? Es wäre quasi ein Generationenvertrag.
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Nachdem sich doch noch erheblicher Diskussionsbedarf ergeben habe, verlängere ich die Aussprache vorsichtshalber bis Freitag, 13.11. 2009, 20.45 Uhr.
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Original von Bastian Vergnon
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Original von Norman Howard Hodges
Wäre nicht ein System denkbar, in dem die momentan Beschäftigten die Renten zahlen? Es wäre quasi ein Generationenvertrag.
Dann haben wir aber "Probleme", wenn die Demographie "zu gut" läuft.
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Original von Norman Howard Hodges
Also für Kinder Beiträge einziehen, habe ich das richtig verstanden? Damit fördern wir den demographischen Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft aber doch, weil Kinder haben noch teurer wird. Davon halte ich nichts.
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