Nach Art. III Sec. 3 in Verbindung mit Art. VII Sec. 1 der Staatsverfassung sind alle qualifizierten Wähler des Staates Savannah Staatssenatoren (= Mitglieder des Staatsparlamentes) dieses Staates.
Qualifizierter Wähler des Staates Savannah ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Wohnsitz seit nicht weniger als 14 Tagen im Staat Savannah hat.
Nach Art. III Sec. 3 der Staatsverfassung haben die qualifizierten Wähler des Staates Savannah ihr Amt als Staatssenator anzunehmen, indem sie den in Art. X Sec. 1 bestimmten Amtseid leisten, dieser lautet:
"Ich,.........., schwöre (oder bekräftige, wenn ein Schwur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abgelehnt wird) dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten und die Verfassung des Staates Savannah wahren werde, so lange ich deren Bürger bleiben werde, und dass ich die Pflichten des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So wahr mir Gott helfe."
Die Eidesleistung ist ab Erfüllung der Bedigungen der qualifizierten Wählerschaft - also Besitz der US-astorischen Staatsbürgerschaft und mindestens vierzehntägigem Wohnsitz im Staat Savannah - jederzeit bis zu deren Verlust - durch Umzug in einen anderen Bundesstaat oder Verlust der US-astorischen Staatsbürgerschaft - möglich.
Ohne vorherige Eidesleistung besteht auch für qualifizierte Wähler des Staates Savannah keine Mitgliedschaft im Staatssenat, und somit dort kein Rede- und Stimmrecht!
Nach der Eidesleistung tritt die Mitgliedschaft im Staatssenat automatisch, ohne Bestätigung des Präsidiums, in Kraft.