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Romy C. Lanter-Davis

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1

Freitag, 19. Juni 2009, 16:08

Gespräche mit der Delegation aus Tolanica

Handlung:Im Green Room des Weißen Hauses wurde alles für die Ankunft des Staatsbesuches aus Tolanica vorbereitet.
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

Luiz Quesada

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2

Freitag, 19. Juni 2009, 16:42

Handlung:Die Gäste folgen der Señora in den Green Room
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

3

Freitag, 19. Juni 2009, 16:58

Handlung:Der Präsident kommt etwas verspätet hinzu, nachdem er ein wichtiges Telefonat beendet hat.


Gentlemen, herzlich Willkommen in den Vereinigten Staaten und dem White House.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Luiz Quesada

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4

Freitag, 19. Juni 2009, 17:12

Señor Scriptatore, vielen Dank. Es ist mir eine Freude, Sie kennenzulernen.

Handlung:Reicht auch dem President freundlich die Hand
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

5

Freitag, 19. Juni 2009, 17:14

Die Freude ist ganz meinerseits. Bitte nehmen Sie doch Platz. Möchten Sie etwas trinken?

13th and 24th President of the United States of Astor

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Luiz Quesada

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6

Samstag, 20. Juni 2009, 19:47

Aber sehr gerne, vielen Dank.

Handlung:Setzt sich hin


Nachträglich möchten wir Ihnen noch zu Ihrer Wahl gratulieren, Señor Scriptatore. Sind Sie zufrieden mit Ihrem Amt?
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

7

Sonntag, 21. Juni 2009, 15:02

Herzlichen Dank.

Handlung:Er winkt einem Bediensteten, der verschiedene Getränke auf den Tisch stellt.


Es ist nicht die Frage ob ich mit dem Amt zufrieden bin, sondern ob das Amt mit mir zufrieden ist. In unserem Land genießt das Amt des Präsidenten einen hohen Stellenwert - dabei sollte es aber meist nicht um die Person gehen, sondern das Amt welches diese Person repräsentiert. Ich hoffe, dass ich in den kommenden Monaten alles dafür tun werde dem Amt Ehre zu erweisen und die Vereinigten Staaten in eine blühende Zukunft zu führen.

Aber genug davon, Señor. Vielleicht beginnen wir mit dem "geschäftlichen"? Ich denke, wir haben beide den Wunsch dieses Treffen zum bestmöglichen Ergebnis unser beider Staaten zu bringen.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Luiz Quesada

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8

Sonntag, 21. Juni 2009, 21:03

Wunderbar - da sieht man, dass wir hier mit einem Mann verhandeln, dessen Ansichten wir voll und ganz teilen können. Alles Gute auf diesem Wege.

Unser Anliegen ist es, zukünftige diplomatische Beziehungen mit Astor durch einen Grundlagenvertrag, auch durch den Austausch von ständigen Vertretungen, zu fundieren. Wir erhoffen uns damit auch den Ausbau des Handels zwischen unseren Staaten. Können Sie dies soweit unterstützen?
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

9

Sonntag, 21. Juni 2009, 22:05

Ich halte einen Grundlagenvertrag, der eine solide Basis für zukünftige Zusammenarbeiten schaffen wird für einen guten ersten Schritt. In diesem Sinne gehe ich vollkommen mit Ihnen d'accord.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Luiz Quesada

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10

Montag, 22. Juni 2009, 20:41

Sehr gut. Ich habe einen Entwurf dabei, Sie können ihn gerne umändern oder aber auch einen eigenen vorschlagen, wenn Ihnen das lieber ist, Señor.

Handlung:Holt ein Blatt Papier aus seinem Aktenkoffer hervor


Zitat

Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic

Contrato Base entre los Estados Unidos de Astoria y la República Tolanica



§1 Allgemeines
a) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
b) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

§2 Botschaften
(1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§3 Frieden und Konfliktlösung
a) Die Vertragsstaaten haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
b) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
c) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.

§4 Schlussbestimmungen
a) Dieser Vertrag hat ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung eine unbefristete Laufzeit, außer er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
b) Nach der Kündigung des Vertrages durch einen Vertragspartner bleiben 3 Wochen Zeit, bis dieser Vertrag endgültig verfällt. In dieser Zeit ist es möglich, die Kündigung wieder aufzuheben. Die Zeit sollte außerdem dazu genutzt werden, Missverständnisse oder Konflikte zu klären.
c) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
d) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.


Für die Vereinigten Staaten von Astor


Für die Tolanische Republik



Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

11

Dienstag, 23. Juni 2009, 17:10

Vielen Dank, ich werde den Vertrag durchgehen.

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Luiz Quesada

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12

Montag, 6. Juli 2009, 17:14

Señor Scriptatore, konnten Sie bereits zu einem Ergebnis kommen?
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

13

Montag, 6. Juli 2009, 17:58

Ich stelle morgen meinen Gegenvorschlag vor.

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14

Dienstag, 7. Juli 2009, 17:12

Señor, ich habe kleine Anpassungen vorgenommen.

Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic

Contrato Base entre los Estados Unidos de Astoria y la República Tolanica



§1 Allgemeines
a) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
b) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

§2 Botschaften
(1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§3 Frieden und Konfliktlösung
a) Die Vertragsstaaten garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
b) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
c) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.

§4 Schlussbestimmungen
a) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
b) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
c) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.
d) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.


Astoria City, XX.XX.XXXX

Für die Vereinigten Staaten von Astor


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Luiz Quesada

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15

Mittwoch, 8. Juli 2009, 14:32

Die Formulierung von §4d) ist so nicht möglich, da die tolanische Legislative garkeinen Einfluss auf die Außenpolitik hat. Der Vertrag wird also allein durch die Ratifikation von Señor Costa oder von mir gültig. Deshalb würde ich vorschlagen, "Ratifizierung der Legislativorgane" durch "Ratifizierung der zuständigen Staatsorgane" zu ersetzen.
Daneben würde ich gerne auch die alphabetische Aufzählung durch eine nummerierte, also (1), (2) etc., ersetzen, wenn Ihnen das recht ist. Bei meinem Entwurf habe ich das übersehen.

Ansonsten bin ich mit Ihren Änderungen vollkommen einverstanden.
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

16

Mittwoch, 8. Juli 2009, 17:30

Ich habe Ihre Wünsche berücksichtig. Wenn Sie dann keine weiteren Punkte haben, würde ich Sie um Ihre Unterschrift bitten.

Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic

Contrato Base entre los Estados Unidos de Astoria y la República Tolanica



§1 Allgemeines
(1) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

§2 Botschaften
(1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§3 Frieden und Konfliktlösung
(1) Die Vertragsstaaten garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
(3) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.

§4 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.
(4) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der zuständigen Staatsorgane in Kraft.


Astoria City, XX.XX.XXXX

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17

Mittwoch, 8. Juli 2009, 21:12

Bestens, vielen Dank.

Handlung:zückt seinen Stift und unterschreibt den Vertrag


Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic

Contrato Base entre los Estados Unidos de Astoria y la República Tolanica



§1 Allgemeines
(1) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

§2 Botschaften
(1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§3 Frieden und Konfliktlösung
(1) Die Vertragsstaaten garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
(3) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.

§4 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.
(4) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der zuständigen Staatsorgane in Kraft.


Astoria City, XX.XX.XXXX

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Für die Tolanische Republik


el Ministro de Asuntos Exteriores



Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica

18

Mittwoch, 8. Juli 2009, 21:37

Handlung:Unterzeichnet seinerseits den Vertrag.


Ich danke Ihnen, Señor. Ich bin sicher, dass die zukünftigen Beziehungen unser beider Nationen damit auf eine gute Basis gestellt wurden. Ich werde die Ratifzierung sofort veranlassen.

Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic

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§1 Allgemeines
(1) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

§2 Botschaften
(1) Die Vertragspartner stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Terretorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.

§3 Frieden und Konfliktlösung
(1) Die Vertragsstaaten garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
(3) Konflikte werden auf diplomatischer Ebene oder durch beidseitig anerkannte Drittstaaten gelöst.

§4 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann zu einem Freundschafts- oder Bündnisvertragvertrag aufgewertet und ergänzt werden, so beide Vertragspartner dies ausdrücklich wünschen.
(4) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der zuständigen Staatsorgane in Kraft.


Astoria City, 08.07.2009

Für die Vereinigten Staaten von Astor


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Luiz Quesada

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Beiträge: 13

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19

Donnerstag, 9. Juli 2009, 07:20

Wir haben ebenso zu danken.

Ich hätte noch eine Frage an Sie bezügliches des Rats der Nationen. Können Sie mir bitte darlegen, welche Erfahrungen Astor bis jetzt mit dieser Organisation gemacht hat?
Teniente General Luiz Quesada
Ministro de Asuntos Exteriores de la República Tolanica