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Die zu erlassenen Bestimmungen könnten zum Beispiel Themen wie Verträge und Rechtsformen abhandeln. Auf Dauer sollte aber auf jeden Fall der Weg der Rechtsvereinheitlichung gegangen werden und dem Bund der Vorrang für das Privatrecht gegeben werden. Da das Privatrecht ja zur Vereinfachung und Sicherheit des Rechtsverkehrs dienen sollte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charet« (29. August 2006, 13:25)
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Ich kenne Grundzüge des Vertragsrechts und des Deliktsrechts ("torts"), aber auch nur dank einer zweistündigen einsemestrigen Vorlesung "Introduction to English Law". Es gibt gute Bücher für deutsche Jurastudenten, die in das englische Recht einführen. Aber ich denke, für die im mikronationalen Bereich erforderlichen Grundlagen dürfte es reichen.
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Ich glaube, dass eine Abstimmung der Staaten untereinander für das interlokale Privatrecht nicht erforderlich ist, weil ich denke, dass das der Bund durch Gesetz regeln kann. Aber das ist meine persönliche Auffassung; wie der Supreme Court das sieht, ist eine andere Frage.
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