Madam Speaker,
da die Erteilung des Rederechts an amtierende Vizepräsidenten in der letzten Zeit etwas Überhand nimmt, möchte ich dem gegenüber gerne meine Vorbehalte artikulieren.
In der Vergangenheit konnte ich dies - beispielsweise im Bezug auf die damalige Secretary of State McGarry - zum Teil noch nachvollziehen. Dass aber der Vizepräsident qua Amtes und eben nicht als derzeitiger Secretary of Defense das Rederecht erteilt bekommt, macht mich stutzig. Die Verfassung spart an dieser Stelle eine explizite Regelung aus, ich halte es aber für selbstverständlich, hier Article IV, Section 1, Subsection 8 der U.S. Constitution entsprechend anzuwenden. Der Vizepräsident ist Stellvertreter des Präsidenten und führt die Amtsgeschäfte in dessen Abwesenheit. Wann diese Vertretungsregel greift, ist öffentlich nur in seltenen Fällen nachvollziehbar. Tritt der Vizepräsident also vor den Kongress, weil er das Rederecht erteilt bekommt, ist aber mindestens einen Teil davon Acting President, so wäre vorgenannte Regelung der Verfassung widerrechtlich verletzt.
Ich möchte deshalb anregen, dass die Erteilung des Rederechts an einen amtierenden Vizepräsidenten künftig unter dem Vorbehalt der Billigung des Kongresses erfolgt, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Vielen Dank.
[Edit: Formulierung überarbeitet.]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard D. Templeton« (9. Mai 2009, 15:26)