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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nathan S. Abizad« (29. August 2006, 00:28)
Zitat
Original von George W. Hayes
Fakt ist: Dieser Eid ist Gesetz in den Vereinigten Staaten von Astor. Entweder, Sie legen diesen ab oder Sie lassen es sein (niemand zwingt Sie), aber er ist mit dem Beschluss durch den US-Kongress fester Bestandteil des Einbürgerungsprozedere und unumgänglich.
Zitat
Original von Klaus Peter
Zitat
Original von George W. Hayes
Fakt ist: Dieser Eid ist Gesetz in den Vereinigten Staaten von Astor. Entweder, Sie legen diesen ab oder Sie lassen es sein (niemand zwingt Sie), aber er ist mit dem Beschluss durch den US-Kongress fester Bestandteil des Einbürgerungsprozedere und unumgänglich.
leider...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (29. August 2006, 00:41)
Zitat
Original von George W. Hayes
Mr. Abizad, sie können sich echauffieren, sich aufregen oder predigen:
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nathan S. Abizad« (29. August 2006, 00:44)
Zitat
Consitution of the United States of Astor, Art. II, Sec. 5
Die Ausübung der Religion und die Art, in der wir sie praktizieren, können nur durch Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt. Daher sind alle Menschen in gleicher Weise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens. Infolgedessen soll die Etablierung einer Staatsreligion unterbleiben.
Zitat
Original von Nathan S. Abizad
Zitat
Original von George W. Hayes
Mr. Abizad, sie können sich echauffieren, sich aufregen oder predigen:
War ich Ihnen nicht sachlich genug, oder wieso mangelt es Ihnen plötzlich an Respekt? Prüfen Sie verabschiedete Gesetze nicht, wenn Sie Anlass dazu sehen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (29. August 2006, 00:52)
Zitat
@ Wellington: Evtl. kann man sich über diese Punkte streiten. Aber selbst, wenn dem so wäre müßte ein Staatsbürger Klage einreichen. Und ehe das Oberste Bundesgericht den Passus nicht kassiert hat er Geltung und ist als solcher Bestandteil der Einbürgerung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nathan S. Abizad« (29. August 2006, 00:52)
Zitat
Original von George W. Hayes
@ Wellington: Evtl. kann man sich über diese Punkte streiten. Ich halte es allerdings keineswegs für absolut eindeutig. Denn "Gott" in diesem Passus ist nicht auf die Religion des Eidleistenden bezogen, sondern auf eine "Nation unter Gott". Für mich hat das mit dem Eidleistenden nicht viel zu tun - schränkt also auch seine freie Religionswahl nicht ein. Aber selbst, wenn dem so wäre müßte ein Staatsbürger Klage einreichen. Und ehe das Oberste Bundesgericht den Passus nicht kassiert hat er Geltung und ist als solcher Bestandteil der Einbürgerung.
Zitat
Original von Kimberly C. Wellington
Zitat
Wenn der Passus verfassungswidrig ist, war er es schon immer, heißt also: der Supreme Court kassiert ihn ex tunc, bedeutet: wer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, und nur den verfassungswidrigen Eid verweigert hat, war schon Staatsbürger ab dem Zeitpunkt, da er alle verfassungemäßen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat! Wenn so jemand deshalb von Wahlen ausgeschlossen wurde, und seine Stimme in seinem Staat über die Electoral Votes das Gesamtergebnis hätte ändern können - o weia!![]()
Wenn auch nur die leisesten Bedenken bestehen wäre also Ihrer Meinung nach eine äußerst gründliche erneute Aussprache nötig?
Zitat
Original von Kimberly C. Wellington
Wenn der Passus verfassungswidrig ist, war er es schon immer, heißt also: der Supreme Court kassiert ihn ex tunc, bedeutet: wer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, und nur den verfassungswidrigen Eid verweigert hat, war schon Staatsbürger ab dem Zeitpunkt, da er alle verfassungemäßen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat! Wenn so jemand deshalb von Wahlen ausgeschlossen wurde, und seine Stimme in seinem Staat über die Electoral Votes das Gesamtergebnis hätte ändern können - o weia!![]()
Zitat
Original von Nathan S. Abizad
Wenn auch nur die leisesten Bedenken bestehen wäre also Ihrer Meinung nach eine äußerst gründliche erneute Aussprache nötig?
Zitat
Original von Nathan S. Abizad
Zitat
Original von Kimberly C. Wellington
Zitat
Wenn der Passus verfassungswidrig ist, war er es schon immer, heißt also: der Supreme Court kassiert ihn ex tunc, bedeutet: wer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, und nur den verfassungswidrigen Eid verweigert hat, war schon Staatsbürger ab dem Zeitpunkt, da er alle verfassungemäßen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat! Wenn so jemand deshalb von Wahlen ausgeschlossen wurde, und seine Stimme in seinem Staat über die Electoral Votes das Gesamtergebnis hätte ändern können - o weia!![]()
Wenn auch nur die leisesten Bedenken bestehen wäre also Ihrer Meinung nach eine äußerst gründliche erneute Aussprache nötig?
Nein. Wäre Sie nicht. Jeder Bürger - oder fast jeder Bürger - dieses Landes hat ein Problem mit irgendeinem Teil eines Gesetzes, der Verfassung oder ähnlichem. Oder Zweifel bzw. persönliche oder prinzipielle Bedenken.
Aber deshalb kann der Kongress nicht jedesmal wieder erneut Aussprachen abhalten. Die Mehrheit hat die Gesetze verabschiedet - das ist im Normalfall nicht nach Jedermanns Geschmack. Aber Demokratie ist die Entscheidung der Mehrheit über die Minderheit. Und Gesetze, die alle zurfrieden stellen wären wohl auch utopisch.
Aber noch einmal: Der Kongress hat das Gesetz gerade verabschiedet. Es hab dort auch kritische Stimmen (die m.E. genau ihre Argumentation aufgegriffen haben) und dennoch hat die Mehrheit diesen Zusatz beschlossen. Eine erneute Aussprache mit den gleichen Argumenten wird wohl kaum ein neues Ergebnis bringen.
Zitat
Ja, unbedingt! Ein Gerichtsurteil über diesen Eid könnte die Vereinigten Staaten in Teufels Küche bringen und eine Staats- und Regierungskrise auslösen, wenn der Supreme Court feststellt, dass er gegen die Verfassung vestößt, aber zuvor wegen Verweigerung des verfassungswidrigen Eides Einbürgerungswillige vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden!
Zitat
Aber noch einmal: Der Kongress hat das Gesetz gerade verabschiedet. Es hab dort auch kritische Stimmen (die m.E. genau ihre Argumentation aufgegriffen haben) und dennoch hat die Mehrheit diesen Zusatz beschlossen. Eine erneute Aussprache mit den gleichen Argumenten wird wohl kaum ein neues Ergebnis bringen.
Zitat
Original von Kimberly C. Wellington
Ich sehe das genau so wie Sie: die Verfassung der Vereinigten Staaten trennt Staat und Religion strikt voneinander, und gewährleistet die Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen. Die Einbürgerung kann und darf unmöglich davon abhängig gemacht werden, dass jemand einen religiösen Eid ablegt!
Zitat
Original von Nathan S. Abizad
Zitat
Aber noch einmal: Der Kongress hat das Gesetz gerade verabschiedet. Es hab dort auch kritische Stimmen (die m.E. genau ihre Argumentation aufgegriffen haben) und dennoch hat die Mehrheit diesen Zusatz beschlossen. Eine erneute Aussprache mit den gleichen Argumenten wird wohl kaum ein neues Ergebnis bringen.
Lieber Mr. Hayes, da gebe ich Ihnen sogar Recht. Diese Sache stellt deswegen hohe Anforderungen an den Supreme Court. Sollte jemand auf die Idee kommen eine Klage einzureichen, so würde man genau beobachten, wie sich der Supreme Court verhält. Sehen Sie das als eine Art Test für die Demokratie. Der Supreme Court ist nicht umsonst da. Er hat die Aufgabe sicherzustellen, dass Eingriffe in die verfassungsmäßigen Schranken konform mit eben dieser Verfassung sind.
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