Madame Speaker,
um das nochmal vorweg zu schicken: Meine Meinung ist lediglich ein Standpunkt. Wenn der Kongress hier anders denkt, dann steht es ihm frei, ein Amendment zusätzlich einzubringen. Mir geht es einzig und allein um die Sache, nämlich die Reform des Berechnungsmodus. Dafür ist in jedem Fall das hier behandelte Gesetz und möglicherweise zusätzlich ein Amendment nötig. Wenn jemand so etwas einbringen möchte, so sei z.B. auf
folgenden Entwurf der Madison Administration verwiesen, der entsprechend abgeändert und eingebracht werden könnte.
Mein Vorgehen orientierte sich an dem letzten Entwurf von Mr Fitch. In der Tat hatte auch hier Senator Jackson den verfassungstechnischen Einwand, hat diesen jedoch nicht näher erläutert und das Gesetz erhielt die einstimmige Zustimmung des HoR, inklusive der Stimme von Mr. Templeton.
Es steht daher natürlich Senator Jackson frei, die Vereinbarkeit mit der Verfassung anzuzweifeln, aber ich halte es für vermessen, wenn er dies bereits ohne weitere Prüfung als erwiesen ansieht, v.a. wenn ich nochmal darauf verweisen darf, daß dann auch die derzeitige Regelung in Zweifel gezogen werden könnte.
Ich stimme Senator Jackson jedoch in einem wichtigen Punkt zu: Auch ich würde gerne über den Inhalt des Entwurfs und seine Vor- und Nachteile reden. Die Frage, ob ein Amendment nötig ist oder nicht ist dabei sekundär, denn auch im Falle eines Amendments müsste zusätzlich die hier vorgeschlagene Änderung des Presidential Election Act vorgenommen werden. Worum es bei dem Für und Wider DIESES Entwurfs geht ist daher lediglich der Berechnungsmodus.
Dementsprechend will ich mich zu diesem nun gerne inhaltlich äußern:
Schon seit geraumer Zeit wird in Astor über das Präsidentschaftswahlrecht diskutiert. Dabei herrscht in einem wichtigen Punkt Konsens:
In Astor wurde bewußt ein System gewählt, daß von der direkten Volkswahl abweicht. Damit soll das politische System der USA simuliert werden, aber es hat sich auch gezeigt, daß die Wahl durch Elektoren die Spannung erhöht und auch in der Simulation positiv aufgenommen wird. Es gibt daher von keiner Seite Interesse das System grundsätzlich zu verändern (etwa hin zu einer direkten Volkswahl oder weg vom "The Winner takes ist all" Prinzip). Ein Entwurf für ein neues Wahlrecht hat diesem Konsens Rechnung getragen.
Abweichend von diesem Konsens wäre es leicht möglich auch einer engen Auslegung der Verfassung Rechnung zu tragen, wenn man die EVs auf Grundlage der abgegebenen Stimmen proportional
ermittelt, aber Regeln zur Verteilung einführt, nach denen die Wahlvorschläge anteilig beteiligt werden. Dies wäre mit der verfassungsmäßigen Bestimmung in jedem Fall vereinbar, hätte aber simulatorische Schwächen, die der grundsätzlichen Idee widersprechen. Der neue Berechnungsmodus versucht daher, dies zu internalisieren.
Warum überhaupt eine Reform?
Ich denke die Kritik an dem bestehenden System ist mittlerweile hinreichend bekannt. Bei der Etablierung des Systems wurde nicht bedacht, daß die reine Orientierung an den abgegebenen Stimmen dazu führt, daß man mit der Abgabe seiner Stimme für einen bestimmten Wahlvorschlag diesem schadet, sofern er nicht gewinnt. Ich denke wir alle können aus simulatorischen Gründen damit leben, daß ein Präsident nach der Logik eines EV Systems die Wahl gewinnt, auch wenn er weniger Stimmen erhalten hat, aber z.B. die Wahl von Präsident McGarry zeigte in sehr krasser Weise, daß sein Konkurrent ganz konkret dadurch benachteiligt wurde, daß er in einem Staat eine Stimme zu viel hatte. Dies ist mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar. (
Ohne ins simoff abzugleiten, möchte ich zur Begründung auf folgendes RL Urteil verweisen).
Zudem hat es m.E. auch simulatorische Nachteile. Sicher ist es auch RL so, daß in bestimmten Hochburgen eine Stimmabgabe für einen Wahlvorschlag in einem Mehrheitswahlsystem zwar immerhin nicht negativ wirkt, aber doch aussichtslos erscheint. Die Option der Enthaltung ist hier also genauso sinnvoll bzw. es ist egal. Doch während RL wohl kaum einer z.B. von Texas in einen "Battleground-State" umzieht, nur um beim nächsten Mal die Stimme "sinnvoller" zugunsten seiner Partei einzusetzen, ist das in Astor durchaus der Fall, da nicht nur die Auswirkungen einzelner Stimmen signifikant sind, sondern die Wahl ohnehin eine zentralere Stelle im "Leben" einnimmt, als das RL der Fall sein dürfte. Hochburgen wird es immer geben, aber das in der Mehrheit unserer Bundesstaaten keinerlei Opposition vorhanden ist, ist auch auf dieses Umstand zurückzuführen und schadet dem Leben in den Staaten. Das eine politische Vielfalt der innerstaatlichen Aktivität sehr nützt zeigt das derzeit einzige Gegenbeispiel Astoria State.
Wer weitere Bergründungen zum Sinn der Änderung des Wahlrechts lesen will, der sei auf die diesbezüglichen Vorstöße von den Präsidenten Madison und Jefferson, die simoff Diskussionen, die Antragsbegründung von Representetive Fitch und nicht zuletzt meine öffentliche Pressekonferenz verwiesen.
Es gab natürlich immer Gegner der Reform, die v.a. fürchten, eine Änderung könnte dem System die Spannung nehmen. Dies ist aber a) m.E. kein ausreichender Grund ein offensichtlich absurdes System bestehen zu lassen, denn nach dieser Theorie könnten wir die spannendsten wahlen durch Auswürfeln generieren und b) nicht hinreichend belegt. Die Spannung bei den Wahlabenden ergab sich immer auch aus den Kommentierungen und teilweise bewußten Verfälschungen der Ergebnisse seitens der übertragenden sender. Zudem glaube ich, daß ein neues System mit höherer Komplexität die Vorhersagbarkeit eher noch mehr erschwert und damit der Simulation dient!
Über die Notwendigkeit der Änderung besteht mittlerweile ein breiter von einer Mehrheit getragener gesellschaftlicher Konsens, der sich an den Diskussionen zeigt, aber auch daran, daß die bisher gescheiterten Entwürfe, wie z.B. von Madison oder auch von Fitch durchaus Mehrheiten erzielen konnten. Die Frage ist daher weniger, OB das System geändert werden sollte, sondern WIE?
Dazu gab es nach dem letzten gescheiterten Anlauf eine breite Debatte, an der sich zahlreiche Persönlichkeiten aller politischen Lager beteiligten. Im Verlauf dieser Diskussion wurde ein konsensfähiger Vorschlag entwickelt, der die Nachteile des geltenden Systems beheben und gleichzeitig an den Grundideen des Wahlrechts festhalten soll. Dies wird durch den neuen Berechnungsmodus gewährleistet. Er belohnt die Sieger im Sinne eines Mehrheitswahlrechts mit dem alleinigen Stimmgewinn, verhindert aber eine negative Stimmgewichtung und begrenzt (da lag ein Kritikpunkt beim Madison-Vorschlag) den Abzug, so daß der Sieger wenigstens die Hälfte der optimal möglichen EVs bekommt.
Gegen diesen Vorschlag gab keinen Widerspruch, sondern vereinte Zustimmung. Das Gesetz ist nichts Anderes als ein Entwurf, wie die entsprechenden Rechenmodelle in einen Gesetzestext "übersetzt" werden könnten. Es steht hier wie betont dem Kongress frei, dies abzuändern, wenn Formulierungen als nicht treffend betrachtet werden.
Ich möchte den Kongress noch einmal einladen, sich ausführlich mit dem Entwurf (und meinetwegen auch mit einem Amendment) zu beschäftigen, ihn anzupassen etc. und so den gesellschaftlichen Konsens Wirklichkeit werden zu lassen.
Ich möchte dazu auch betonen, daß es MIR dabei nicht um einen politischen Vorteil geht. Der Vorschlag greift bewußt erst für die übernächsten Wahlen, so daß Kalkulationen über vor- und nachteilige Ausgänge der nächsten Wahlen keine Rolle spielen. Gerade wenn man weiß, daß ich mich schon lange damit beschäftige (wenn auch die ID Prescott noch keine drei Jahre
), dann sollte klar sein, daß es hier nicht in erster Linie um Parteipolitik geht. Gerade daher war es mir bereits im Vorfeld wichtig, Meinungen einzuholen.