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Original von Georges Laval
Madam, bei allem was recht ist, aber nur wegen einer Verzögerung, gleich so einen Aufstand (siehe unten) zu machen, anstatt freundlich sich nocheinmal zu erkundigen und dann mit so einem Kommentar wie eben geschehen abzureisen, was soll ich da sagen? Nunja ich muss mir sorgen um Ihr Rückgrat und unserer Nation machen, sollten Sie diesem Subjekt hinterherfliegen und buckeln.
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Original von Armin Schwertfeger
Wenn dies jedoch die Exekutive offiziell gegenüber der Legislative in der hier geschehenen Weise tut, hat das einen äußerst bitteren Beigeschmack. Erweckt es doch den Eindruck, als wolle die Administration die verfassungsmäßigen Rechte des Senats, die in meinen Augen gut und richtig sind, in Frage stellen oder gar in ihrem Sinne verändern.
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Original von Charlotte McGarry
Letzten Endes haben Sie ja gerade als Vertreter der einen Gewalt eine andere kritisiert. Dabei war, wenn ich mich recht erinnere, es in den letzten Jahren (vor allem unter Chief Justice Finnegan) in erster Linie die Judikative, die ihre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit dadurch unterstrichen hat, dass sie sich in der Öffentlichkeit mit politischer Kritik zurückgehalten hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mike McDrough« (3. Februar 2009, 14:18)
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Original von Mike McDrough
Und wegen der Unabhängigkeit der Justiz darf sich der Chief Justice nicht gegen eine Handlung stellen, die schon fast gegen die (von der Justiz geschützte) verfassungsmäßige Ordnung geht?
Wo möchten sie denn die Grenze zwischen den Gewalten ziehen? Die Richter sollen ruhig sein, ihre Fälle entscheiden und dürfen sich sonst nicht einmischen? Und die Politik darf solange mit der Verfassung alles machen, was ihr beliebt, solange es politisch bleibt und nicht vor den Gerichten landet?
Möchten sie zuletzt noch Chief Justic Schwertfeger seine Meinungsfreiheit so beschneiden, dass er sich nicht mehr zu politischen Themen äußern darf?
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Original von Charlotte McGarry
Nein, das wollte ich nicht einmal im Ansatz, da haben Sie mich offenbar falsch verstanden. Selbstverständlich hat der Chief Justice das Recht, sich zu politischen Angelegenheiten zu äußern, wenn er das für richtig und/oder notwendig hält. Nur genießt auch er keine Immunität, sondern kann für diese Meinungsäußerungen kritisiert werden.
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Die Kritik des Weißen Hauses an der Abstimmungshaltung von Senatoren steht in keinem Widerspruch mit der verfassungsmäßigen Ordnung, im Gegenteil: Es ist das gelebte Prinzip der Meinungsfreiheit und damit die Ausübung des Grundwertes der astorischen Demokratie. Ich verwehre mich dagegen, dass dieses Recht der Administration bestritten wird. Wie bereits erwähnt: Das System der Checks and Balances ist keine Einbahnstraße. Auch der Senat und seine Mitglieder sind nicht vor Kritik geschützt.
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Inhaltlich kann man darüber sicher diskutieren, aber dann tun Sie das auch und unterstellen Sie der Administration keinen Verfassungsbruch, wenn sie Verfassungsrechte ausübt.
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Original von Mike McDrough
Aber ihre Kritik bezog sich inhaltlich darauf, dass er sich nicht mit politischer Kritik zurückhält!
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Das nicht, aber sie haben den Senatsmitgliedern vorgeworfen, dass sie ihre verfassungsmäßiges Rechte ausüben. Diese Kritik steht schon sehr am Rande der verfassungsmäßigen Ordnung.
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Und offenbar sind sie, zumindest in Hinsicht auf den ehrenwerten Chief Justice ebenfalls nicht in der Lage inhaltlich zu diskutieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (3. Februar 2009, 15:32)
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Original von Charlotte McGarry
Nein. Meine Kritik bezog sich auf die Kritik des Chief Justice an der Kritik des Weißen Hauses an Teilen des Senats, die der Chief Justice als ungewöhnlich und unzutreffend kritisiert habe, woraufhin ich ihn wiederum für diese Kritik kritisiert habe, weil ich seine ungewöhnliche Kritik an der gewönhlichen und zutreffenden Kritik des Weißen Hauses für unzutreffend halte.
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Das Weiße Haus hat nicht die Wahrnehmung der Rechte beschränkt, sondern explizit deutlich gemacht, dass Gewissensentscheidungen legitim sind, und sich stattdessen auf Kritik an der Art und Weise der Ausübung kritisiert.
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Doch, sehr, wenn er sich politisch äußert. Zu seinen juristischen Entscheidungen würde ich mir zu keiner Zeit ein negatives Urteil erlauben - teils aus einem Mangel an Sachkenntnis, den ich gar nicht beschönigen will, vor allem aber wegen der Institution und Person des Chief Justice.
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Sie sagen Nein und begründen dann das Ja. Sehr interessante Redeweise. Im Übrigen darf ich ihre Aussage von oben zitieren: "Letzten Endes haben Sie ja gerade als Vertreter der einen Gewalt eine andere kritisiert."
Das war ihr Vorwurf an Chief Justice Schwertfeger.
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Woher wollen sie denn wissen, dass dies keine Gewissensentscheidungen waren? Weil sie nicht mit Aye gestimmt haben? Oder weil es Republikaner waren?
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Und wieder: Sie argumentieren für meine Aussage. Sie kritisieren ihn nicht inhaltlich sondern weil er als Vertreter der Judikative negative Aussagen über die Exekutive getroffen hat. Wo ist das bitte inhaltlich?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (3. Februar 2009, 16:25)
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Original von Charlotte McGarry
Das ist vielleicht nicht ausreichend deutlich geworden.
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Ich denke, Gewissensentscheidungen sollte man begründen können. Insbesondere Senator Howell hat dazu gar nicht erst den Versuch unternommen; ja, er ist den Hearings ganz fern geblieben, jedenfalls habe ich ihn in den Fernsehaufzeichnungen nicht entdecken können.
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Sie sehen, was Sie sehen wollen, Sir.
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Ich kritisiere ihn nicht dafür, dass er als Chief Justice Kritik geäußert hat. Im Gegenteil bin ich der Auffassung, dass jede Gewalt das Recht hat, an einer anderen Kritik zu üben - das Weiße Haus am Senat, der Chief Justice an der Administration und in all den anderen Formen, in denen gegenseitige Kritik vorstellbar ist. Das ist für mich das Verwirklichen der "Checks and Balances".
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mike McDrough« (3. Februar 2009, 17:37)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard D. Templeton« (3. Februar 2009, 17:42)
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