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Also in verfassungswidriger Art und Weise, vielen Dank für die Information. Das bestätigt einmal mehr das längst verfestigte Bild vom Vargasmus
Stralien ist eine Nation, deren Souveränität zweifelhaft ist und deren staatliche Organisation sich erst noch finden muss.
Article III, Sec. 2, Ssec. 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten:
"Der Kongress und seine Kammern verhandeln öffentlich, außer es werden Angelegenheiten behandelt, die nach dem Ermessen der Mitglieder Geheimhaltung erfordern."
Es ist bedrückend, wie wenigen dieser Passus bekannt zu sein scheint. Eine nicht-öffentliche Sitzung des Kongresses setzt immer eine vorherige Abstimmung der Kongressmitglieder darüber, ob das konkrete zu behandelnde Thema nun Geheimhaltung erfordert, voraus. So wird ein Minimum an Information des Volkes gewährleistet, denn es wird - nachprüfbar - informiert worüber der Kongress nun genau hinter verschlossenen Türen beraten hat.
Eine nicht-öffentliche Information des Kongresses - und ich bin der Meinung, seinerzeit wurde auf diese Möglichkeiten hingewiesen - könnte auch außerhalb einer Sitzung des Kongresses, etwa per Brief oder durch eine Ladung der Kongressmitglieder an einen anderen Ort als den Kongress erfolgen. Aber eine Sitzung des Kongresses ist qua Verfassung immer öffentlich, wenn der Kongress nicht im Einzelfalle anderes entscheidet.
Stralien ist eine Nation, deren Souveränität zweifelhaft ist und deren staatliche Organisation sich erst noch finden muss.
Denken Sie eigentlich nach, bevor Sie sowas sagen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jerry Cotton« (21. November 2015, 08:39)
Article III, Sec. 2, Ssec. 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten:
"Der Kongress und seine Kammern verhandeln öffentlich, außer es werden Angelegenheiten behandelt, die nach dem Ermessen der Mitglieder Geheimhaltung erfordern."
Es ist bedrückend, wie wenigen dieser Passus bekannt zu sein scheint. Eine nicht-öffentliche Sitzung des Kongresses setzt immer eine vorherige Abstimmung der Kongressmitglieder darüber, ob das konkrete zu behandelnde Thema nun Geheimhaltung erfordert, voraus. So wird ein Minimum an Information des Volkes gewährleistet, denn es wird - nachprüfbar - informiert worüber der Kongress nun genau hinter verschlossenen Türen beraten hat.
Eine nicht-öffentliche Information des Kongresses - und ich bin der Meinung, seinerzeit wurde auf diese Möglichkeiten hingewiesen - könnte auch außerhalb einer Sitzung des Kongresses, etwa per Brief oder durch eine Ladung der Kongressmitglieder an einen anderen Ort als den Kongress erfolgen. Aber eine Sitzung des Kongresses ist qua Verfassung immer öffentlich, wenn der Kongress nicht im Einzelfalle anderes entscheidet.
Ich bin auf ihre Klage gespannt. Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, dass Sie das Leben der Geiseln auf das Spiel setzen wollen.
Sie armer, kranker Mann...
Der Kongress und seine Kammern verhandeln öffentlich, außer es werden Angelegenheiten behandelt, die nach dem Ermessen der Mitglieder Geheimhaltung erfordern.
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