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Es sei denn, wir ignorieren einfach, wann der eigentliche Post gesetzt wird, und sagen: Eidesleistung ist unabhängig vom Post immer um 12h Ortszeit von AC.
Zum Datum der Amtsenthebung steht im Antrag, dass dem Gericht die genau Determination obliegt.
Zur Wertung von "den Amtsgeschäften fernbleiben" verstehe ich natürlich deinen Punkt. Aber das könnte im Extremfall dazu führen, dass ein Präsident ausschließlich intern aktiv ist, nur durch seine Pressesprecher Verlautbarungen kundtun lässt, kein Normalbürger ihn jemals zu Gesicht bekommt, er dann sogar seine Staatsbürgerschaft verliert und damit auch sein Präsidentenamt, obwohl er vielleicht jeden Tag intern gepostet hat. Ist das ein billiges Ergebnis?
Ob das Ergebnis billig ist oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle, denn hier geht es um eine wenig zweideutige Clause der Verfassung. Es wäre in jedem Falle ein von der Verfassung so vorgesehenes Ergebnis. Denn es ist nicht unsere Aufgabe, einen Präsidenten zu impeachen, der seine Amtsgeschäfte auf merkwürdige oder unpopuläre Art und Weise führt (das Volk bekommt den Präsidenten, den es sich wählt), sondern nur einen Präsidenten, der seine Amtsgeschäfte nicht führt. Für die inhaltliche Kontrolle ist der Kongress zuständig, nicht der Supreme Court. Wie er also seine Amtsgeschäfte führt und ob er damit möglicherweise in Konflikt mit anderen gesetzlichen Regelungen kommt und im Extremfall dann wegen Entzugs der Staatsbürgerschaft aus dem Amt scheidet, ist ein völlig anderer Aspekt, der in meinen Augen für die Court Impeachment-Clause keine Rolle spielen kann und darf.
Es ist ja umgekehrt nicht anders: Ein Präsident, der zwar regelmäßig anwesend ist, sich aber - z.B. - nur im Sport-Bereich äußert, dem würde zwar seine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, da er die rein formellen Anforderungen des Citizenship Act erfüllt, aber er wäre tauglicher Gegner eines Impeachment-Antrags, denn die materiellen Anforderungen der Court Impeachment-Clause würde er nicht erfüllen.
Zitat
Zum Verständnis von Amtsantritt und Eidesleistung finde ich einen früheren Beitrag leider grad nicht mehr, also muss ich es neu zusammenstellen:
Art. VII Sec. 2 (Oath to the Constitution)
"Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, alle anderen Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger sowie die Mitglieder des Kongresses sollen am Tage ihres Amtsantritts den folgenden Eid auf die Verfassung ablegen [...]"
Ich mache gern den großen Bogen dazu auf:
Jedes Staatsamt reiht sich in eine irgendwie geartete Hierarchie ein. Daraus folgt, dass jeder Amtsträger einen irgendwie einflussreichen Vorgesetzten hat. In Astor ist die Erlangungung des Amtes in Bezug auf die Urkunde und die Ernennung und den obersten Vorgesetzen eindeutig geregelt in Art. IV Sec. 1 Ssec. 6 U.S.C.:
"Der Präsident ernennt, soweit durch die Verfassung oder die Gesetze nichts Abweichendes bestimmt ist, alle Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger, und fertigt deren Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus. Er kann von jedem Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger des Bundes jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen."
Ich könnte auch annehmen, dass die Norm auch für Kongressmitglieder gilt, weil ich beim Überfliegen gerade keine anderslautende Regelung gefunden habe und insbesondere Art. VI Sec. 6. Ssec. 1 S. 1 eindeutig klarstellt, dass Kongressmitglieder Amtsträger der Vereinigten Staaten sind.
M.M. nach erlangt ein Amt, wer dazu berufen ist und wer durch Eidleistung das Amt übernommen hat.
Ernennung und Wahl reichen nicht aus, es kommt auf den Eid an. Z.B. ist deswegen die Rücknahme einer Ernennung nur vor der Eidesleistung des Betroffenen möglich, danach nur die Entlassung.
Ob man konstruiert, dass das Amt mit der Verleihung (Ernennung) bereits schwebend und mit der erfolgten Eidesleisten rückwirkend vollumfänglich erlangt wird, ist dabei belanglos, da eine Rücknahme vor Eidesleistung den Rechtsgrund für das Amt vernichtet und eine anschließende Eidesleistung quasi einer Wortmeldung auf dem Marktplatz gleicht, von der kein Mensch Ahnung hat, welchem Zweck sie dienen soll, da der Grund schon vorher weggefallen ist.
Und in einer Republik wird jeder Amtsträger ernannt, mit einer Ausnahme, weil jener von keinem anderen über ihm ernannt werden kann: Der Präsident. Natürlich schließt sich daran die Frage an: Was ist ein Präsident? Ein Präsident ist jemand, der zum entsprechenden Amt gewählt ist und den Amtseid abgelegt hat.
Aus der Tatsache, dass der Vizepräsident vor dem Präsidenten vereidigt wird, kann man eine extrem lange und interessante dogmatische Diskussion machen. Aber im Ergebnis gilt: Wer ohne Ernennung durch einen Vorgesetzten aufgrund einer Wahl (durch Wahlmännerkollegium oder Kongress) den Eid auf die Verfassung leistet, ist Präsident der Vereinigten Staaten. De lege ist der Vizepräsident, sobald er vereidigt ist, vollwertiges Staatsoberhaupt und der Präsident löst ihn mit seiner eigenen (aber absolut rechtmäßigen) Eidesleistung ab.
Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, weshalb ein Vizepräsident, der unter der Existenz eines Präsidenten nachgewählt wird, erst durch Ernennung durch den Präsidenten die Berechtigung zur Eidesleistung als Vizepräsident erhält.
[Ich gehe damit in absolute Opposition zur h.M. im deutschen Recht, wonach Vereidigung und Amtsantritt nicht zusammenfallen, weshalb dieses Hickhack um die Bundesversammlung, den 23. Mai und den 18. märz überhaupt erst ermöglicht wird.]
Ich sehe einige Punkte, die du hier genannt hat, anders:
Zum einen denke ich, dass beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten die Appointment-Clause nicht gelten kann, denn beide Amtsträger werden nicht genannt, sondern in jedem Falle gewählt oder rücken kraft Gesetzes nach. Auch der Vizepräsident wird weder vom Präsidenten ernannt noch vereidigt (auch wenn es solche unsäglichen Zeremonien hier schon gab) - die Verfassung sieht ausdrücklich (im Gegensatz zu anderen Amtsträgern) in jedem Falle eine Wahl vor, bei der in einigen Fällen eben nur der Präsident ein Vorschlagsrecht hat. In jedem Falle brauchen beide Ämter keine Ernennung, weswegen Art. IV.1.6 schon mal unanwendbar ist.
Zum anderen sehe ich hier einen Konflikt zwischen dem von dir bereits zitierten Art. VII.2 und den Amtsantrittsvorschriften. Die sagen nämlich ausdrücklich:
Art. IV.4.4
Der neugewählte Präsident und der neugewählte Vizepräsident sollen ihr Amt stets am ersten Tage des Monats antreten, der auf den Monat ihrer Wahl folgt, und die Amtszeit des bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten soll stets an diesem Tag enden.
Art. IV.5.1
Scheidet der Präsident der Vereinigten Staaten vorzeitig aus seinem Amte aus, sei es durch Rücktritt, Amtsenthebung, Tod oder aus sonstigen Gründen, so soll der Vizepräsident Präsident werden, und er soll die Amtszeit des Ausgeschiedenen zuende führen.
Nach unserer Verfassung ist vorgesehen, dass es immer einen Präsidenten gibt, für den auch genaue Antrittsvorschriften gelten, die Kraft Gesetz festgelegt sind. Würde unsere Verfassung den Amtszeitenbeginn flexibel ansetzen, so würde es keinen Sinn machen, ein festes Ende der Amtszeit des Amtsvorgängers vorzusehen. Das würde ja den Bemühungen der Verfassung, in garantiert jedem Falle das Amt des Präsidenten irgendwie besetzt zu haben, komplett entgegen laufen. Dann wäre der bisherige Präsident um 0:00 aus dem Amt geschieden, in der Zeit zwischen 0:00 und der Ableistung des Amtseides gäbe es aber keinen Präsidenten - womit wir sofort im Falle einer Acting Presidency wären. Diese sieht die Verfassung aber für den Amtsantritt nicht vor, sagt sie doch in Art. IV.5.3
Ist aus welchen Gründen auch immer am letzten Amtstag eines scheidenden Präsidenten noch kein neuer Präsident gewählt, so soll zunächst der neugewählte Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten führen. [...] Jeder der genannten Amtsträger soll die Geschäfte des Präsidenten so lange kommissarisch führen, bis ein Präsident gewählt ist und sein Amt angetreten hat.
Es gibt genau einen Fall, in dem für den Tag des Amtsantritts eine Acting Presidency vorgesehen ist: Wenn kein Präsident gewählt ist. Wäre aber ein Präsident bis zum Ableisten des Amtseides noch nicht im Amt, so müsste auch in diesem Fall eine Acting Presidency vorgesehen werden. Ist sie aber nicht, was für mich dafür spricht, dass der Präsident an diesem Tage schon im Amt ist - womit die Acting Presidency nach dem dritten Satz dieser Subsection auch unmöglich ist, denn der Präsident hat sein Amt ja bereits angetreten (denn die Verfassung bestimmt, dass er das zum Monatsersten um 0:00 tut). Er hat bloß den Amtseid noch nicht abgelegt.
Ich leite genau das im übrigen auch - mit einem völlig gegensätzlichen Ergebnis wie Du - aus der Oath Clause her, die nämlich besagt:
Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, alle anderen Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger sowie die Mitglieder des Kongresses sollen am Tage ihres Amtsantritts den folgenden Eid auf die Verfassung ablegen:
Ich habe die maßgebliche Passage mal markiert: Die Verfassung spricht von "Am Tage ihres Amtsantritts" (und verwendet damit den u.a. in Art. IV.4.4. verwendeten Wortlaut). Sie sagt aber eben nicht: "Vor dem Amtsantritt". Wäre das Ablegen des Eides eine Voraussetzung, um das Amt antreten zu können, so müsste der Eid geleistet werden, bevor das Amt angetreten wird. Ist der Eid hingegen nur eine Voraussetzung für die Ausübung der Amtsbefugnisse, wie von mir postuliert, dann passt dieses Ergebnis.
Fazit: Nachdem ich nicht davon ausgehe, Gaius von meiner Meinung zu überzeugen (und es umgekehrt auch nicht geklappt hat ) ist es Tamaras Meinung, die zählt - die Meinung, für die sie sich entscheidet, ist die Majority Opinion. Es sei denn, sie will uns jetzt hier auch noch eine eigene Ansicht vorschlagen.
Da kann ich dir jetzt wo ich mich ein bisschen in die US-Gesetze eingelesen habe und die Machtstrukturen hier langsam zu überblicken beginne, schon sagen dass sich das bald ändertPS: Das hatte damals echt Spaß gemacht, sich mal unversöhnlich und trotzdem sachlich zu streiten. Sowas gibt es heute nicht mehr. Alle pathologisch harmoniebedürftig ...
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