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JVF

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101

Sonntag, 13. Dezember 2009, 21:52

Handlung:Verlässt fürs erste den Gerichtssaal.

Herb Saigon

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102

Montag, 14. Dezember 2009, 19:03

Your honor,

ich teile ihnen mit, daß ich die Verhandlung nach Mr. Fillmore's Versetzung ins DoTT als Attorney General übernehme.

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103

Montag, 25. Januar 2010, 21:43

BESCHLUSS

Nach der Übernahme des Vorsitzes des Gerichts durch Chief Justice Schwertfeger ergeht folgender Beschluss:

1. Dem Angeklagten wird letztmalig Gelegenheit gegeben, notwendigenfalls auch schriftlich, bis zum 31.01.2010 das angekündigte umfassendes Geständnis abzulegen.
2. Die Verhandlung wird ab dem 01.02.2010 mit den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung fortgesetzt.

Armin Schwertfeger
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Armin Schwertfeger

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104

Dienstag, 9. Februar 2010, 18:57

Chief Justice Schwertfeger erscheint im Gerichtsaal und geht, während sich die Anwesenden erheben zu seinem Platz, wo er einmal mit dem Hammer schlägt

Bitte setzen Sie sich. Für die Verzögerung bei der Wiederaufnahme des Verfahrens bitte ich alle Beteiligten um Entschuldigung. Ich wollte jedoch der neuen Attorney General Ms. Cunningham erst die Gelegenheit geben, sich in ihrem neuen Amt in die anhängigen Verfahren einzuarbeiten.

Ich rufe erneut auf den Fall das Volk der Vereinigten Staaten versus Julian Dascombe.

Leider hat der Angeklagte von der ihm eingeräumten Möglichkeit, noch ein umfassendes Geständnis abzulegen, keinen Gebrauch gemacht.

Nach der Durchsicht der Verhandlungsprotokolle schließt das Gericht die Beweisaufnahme und bittet nun zuerst die Anklage um ihr Plädoyer.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Samantha Cunningham

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105

Freitag, 12. Februar 2010, 16:43

Handlung:Die oberste Staatsanwältin der Vereinigten Staaten, die Attorney General Samantha Cunningham, erhebt sich und tritt vor den Obersten Bundesrichter.


Your honor,

der 15. April 2009 ist ein dunkler Tag für die Geschichte dieses Landes. Am 15. April 2009 starben die High School Lehrerinnen Denise Richmond, Helen Owen, der Lehrer Miles Waikfield und die Schüler Thomas O’Brien, Frederic Hales, Marie Cutter und Ronald Gaynes.

Sie starben, weil Julian Dascombe, der Angeklagte, an diesem Tag mit seiner Waffe die High School betrat und mit voller Absicht und bei vollem Bewusstsein wahllos auf die dort anwesenden Personen schoss.
Der 15. April wird für immer ein Datum der Trauer für die Familien der Opfer sein. Es wird für immer ein Mahnmal für die Verbrechen darstellen, die der Angeklagte am Nachmittag dieses Tages ausführte.

Julian Dascombe hat sich des Mordes, der schweren Körperverletzung, der versuchten Geiselnahme, dem versuchten Raub und dem Widerstand gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Prozess ausreichend dargelegt, dass der Angeklagte über jeden Zweifel erhaben der Täter – und somit schuldig – ist.

Drei Zeugen, die junge Sarah Willow - Schülerin der High School und eine der Schwerverletzten, Raphael Batista – Schüler der High School und Leo King – Taxifahrer, haben glaubhaft ausgesagt, dass sie den Angeklagten als die Person wiedererkennen, die in der High School geschossen und die versucht hat das Taxi Mr. King‘ zu entführen. Diese Aussagen, Euer Ehren, haben die Zeugen genau so unabhängig voneinander während einer Gegenüberstellung abgegeben.

Darüber hinaus hat Lieutenant Christian Camargo ebenfalls glaubhaft ausgesagt, dass er den Angeklagten wiedererkannt hat. Und mehr noch. Der Lieutenant hat den Angeklagten sogar daran gehindert eine Geiselnahme durchzuführen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei verfolgt.
Zu den bereits belastenden Aussagen der Zeugen, kommen erschwerend die Sachbeweise hinzu. So konnten die Forensiker eindeutig beweisen, dass die während der Taten benutzte Waffe dem Angeklagten zugeordnet werden kann. Es fanden sich nicht nur Fingerabdrücke auf der Waffe, sondern auch DNA-Spuren. In Verbindung mit den Berichten der Gerichtsmedizin ist es daher zweifelsfrei gelungen, die Tat dem Angeklagten zuzuordnen.

Durch die Zeugenaussagen, verbunden mit den Beweismitteln der Forensik und der Gerichtsmedizin, ist bewiesen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich begangen hat.

Der Angeklagte hat es bereits zu Beginn des Prozesses an Respekt gegenüber dem Gericht, den Strafverfolgungsbehörden und den Opfern seiner Tat mangeln lassen. Er hat während der gesamten Prozesszeit keine Reue gezeigt. Darüber hinaus versuchte er die minderjährigen Zeugen zu beeinflussen und einzuschüchtern. Sein angekündigtes Geständnis wurde zwar nicht abgelegt, aber allein die durch seine Anwältin unterstütze Bereitschaft ein solches abzulegen, ist als Tateingeständnis zu interpretieren.

Julian Dascombe ist sämtlicher ihn angelasteter Verbrechen schuldig. Er war im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte, als er eine Waffe nahm und wahllos Erwachsene und Kinder tötete. Um der Strafverfolgung zu entgehen, schreckte er auch nicht davor zurück einen völlig unbeteiligten Taxifahrer als Geisel zu nehmen und auf Polizisten zu schießen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt daher:
  • Den Angeklagten Julian Dascombe in allen Anklagepunkten für schuldig zu bekennen.

Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass der Angeklagte rein aus der Lust am Töten die Menschen erschoss. Allein dem Glück ist es zu verdanken, dass nicht mehr Menschen ums Leben kamen. Der Angeklagte hat unter niederen Beweggründen gehandelt und sich damit eine besondere Schwere der Schuld angelastet.

Aus diesen Gründen beantragt die Staatsanwaltschaft daher:
  • Den Angeklagten Julian Dascombe aufgrund der Schwere seiner Schuld zum Tode zu verurteilen.


Ich danke Ihnen.

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Armin Schwertfeger

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106

Freitag, 12. Februar 2010, 17:01

Ich danke Ihnen, Ms. Cunningham.

Handlung:wartet bis die Attorney General wieder Platz genommen hat


Ich erteile nun der Verteidigung für Ihr Plädoyer das Wort. Bitte Ms. Morgan.
Armin Schwertfeger
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Dienstag, 23. Februar 2010, 15:19

Ms. Morgan, das Gericht setzt Ihnen für das Plädoyer der Verteidigung eine Frist bis zum 26.02.2010 24:00 Uhr.
Armin Schwertfeger
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Montag, 1. März 2010, 18:39

Ms. Morgan, in Anbetracht der Schwere der Vorwürfe gegen Ihren Mandanten und die daraus resultierende Strafandrohung möchte ich Sie dringend auffordern, Ihr Plädoyer zur Verteidigung des Angeklagten nun zu halten.

Ich setze Ihnen dafür eine letzte Nachfrist bis 04.03.2010 24:00 Uhr.
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Donnerstag, 11. März 2010, 16:58

Für die Zeit der Gerichtsferien wird die Sitzung unterbrochen.

Handlung:Chief Justice Schwertfeger schlägt einmal mit dem Hammer und verlässt den Sitzungssaal
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110

Mittwoch, 31. März 2010, 21:16

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Wiederufnahme der mündlichen Verhandlung ab 02.04.2010

Vorsitz:
Chief Justice Armin Schwertfeger
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Freitag, 2. April 2010, 22:53

Handlung:Chief Justice Schwertfeger erscheint im Geichtssaal, geht zu seinem Platz, setzt sich und schlägt zweimal mit dem Hammer

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ms. Morgan, auf Grund der Unterbrechung der Verhandlung wegen der abgelaufenen Gerichtsferien räumt Ihnen das Gericht noch eine allerletzte und endgültige Nachfrist für das Plädoyer der Verteidigung bis zum 12.04.2010 ein. Danach wird das Gericht unwiderruflich in dem Verfahren gegen Ihren Mandanten in der Hauptsache entscheiden.
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Dienstag, 13. April 2010, 12:18

Da die gesetzte Frist für das Plädoyer der Verteidigung ungenutzt verstrichen ist, erteile ich nun dem Angeklagten vor dem Ende der mündlichen Verhandlung das letzte Wort. Der Angeklagte kann darauf durch Erklärung verzichten. Dafür setze ich eine Frist bis spätestens zum 18.04.2010.
Armin Schwertfeger
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113

Donnerstag, 22. April 2010, 21:47

Handlung:Fragt sich, ob das Gericht noch weitere zwei Monate warten will..

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Freitag, 23. April 2010, 18:08

Da weder die Vertreterin der Anklage von ihrem Recht auf ein Schlussplädoyer noch der Angeklagte von seinem Recht auf ein letztes Wort inerhalb der gesetzten Fristen Gebrauch gemacht haben, wird die mündliche Verhandlung hiermit geschlossen. Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil wird an dieser Stelle verkündet. Der Verkündungstermin wird öffentlich bekannt gegeben.

Mit diesen Worten wird die Sitzung beendet. Nach drei Hammerschlägen erheben sich die Anwesenden, während Chief Justice Schwertfeger den Verhandlungssaal verlässt.
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Freitag, 23. April 2010, 18:12

Your honor,
ich habe von meinem Recht auf ein Schlussplädoyer gebrauch gemacht.

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Freitag, 23. April 2010, 18:26

Oh, Ms. Cunningham, selbstverständlich meinte ich die Vertreterin der Verteidigung. Ich danke Ihnen für den Hinweis. Das Protokoll der Sitzung wird in diesem Punkt korrigiert.
Armin Schwertfeger
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Donnerstag, 6. Mai 2010, 16:40

Your honor?

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Dienstag, 11. Mai 2010, 22:54



Im Strafverfahren
gegen

Julian Dascombe

wurde vom Gericht der Termin für die Urteilsverkündung bestimmt auf

Sonntag, 16.05.2010 ab 15:00 Uhr


Armin Schwertfeger
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Montag, 17. Mai 2010, 21:00

Chief Justice Schwertfeger erscheint im Gerichtssal, geht während sich die Anwesenden im Gerichtssaal rheben zu seinem Platz und bleibt dort stehen

Im Verfahren das Volk der Vereinigten Staaten gegen Julian Dascombe ergeht folgendes Urteil:

1. Zum Tatvorwurf des siebenfachen Mordes gemäß Chapter II Article III Section 1 Uited States Penalty Codes erkennt das Gericht den Angeklagten für schuldig. Gleichzeitig stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

2. Zum Tatvorwurf der dreifachen schweren Körperverletzung gemäß Chapter II Article III Section 1 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig. Es erkennt den Angeklagten dagegen für schuldig des dreifachen versuchten Mordes gemäß Chapter II Article III Section 1 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 2 Subsection 2 United States Penalty Code. Auch hier stellt das gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

3. Zum Tatvorwurf der versuchten Geiselnahme gemäß Chapter II Article III Section 4 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 3 Subsection 2 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

4. Zum Tatvorwurf des versuchten Raubes gemäß Chapter II Article III Section 5 Subsection 1 in Verbindung mit Chapter I Article I Section 3 Subsection 2 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

5. Zum Tatvorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt gemäß Chapter II Article I Section 3 Subsection 1 United States Penalty Code erkennt das Gericht den Angeklagten für nicht schuldig.

Bitte setzen Sie sich.

Chief Justice Schwertfeger gibt nun die wesentlichen Entscheidungsgründe bekannt

1. Der gewaltsame Tod von sieben Menschen am 15.04.2009 in der High School von Pressly in Savannah ist eine unbestreitbare Tatsache. Auch dass die Menschen durch Schusswunden getötet wurden ist unbestritten. Zu entscheiden war, ob der Angeklagte der Täter ist oder nicht. Nach Überzeugung des Gerichts besteht an der Täterschaft des Angeklagten kein Zweifel. Die Aussagen der Zeugen Willow, Batista und King zur Identität des Täters lassen keinen Raum für Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter vom 15.04.2009 um den Angeklagten handelt.

Des Weiteren war zu entscheiden, ob es sich bei dieser Tat um Mord im Sinne des United States Penalty Code handelt. Auch diese Frage musste das Gericht bejahen, da der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts am 15.04.2009 aus reiner Mordlust mit einer Waffe in eine High School gegangen ist, um dort Menschen zu töten. Andere Gründe für die Tat konnte das Gericht nicht erkennen.

Zum Schluss hatte das Gericht darüber entscheiden, ob es die besondere Schwere der Schuld feststellen musste. Auch dies war durch das Gericht zu bejahen, da sich der Angeklagte für seine Tat eine High School auswählte, in welcher vorrangig Kinder und Jugendliche zu erwarten waren, welche im Normfall unbewaffnet und wehrlos gegenüben einem Täter mit Schusswaffe sind. Dies wissen müssend ging der Angeklagte tatsächlich an einen solchen Ort und tötete 7 wehrlose Schüler und Lehrer.

2. Ebenso wie der Tod von 7 Menschen waren auch die Verletzungen von 3 Menschen durch eine Schusswaffe unbestreitbar. Alle drei haben glücklicherweise überlebt, wurden jedoch teilweise schwer verletzt. Zur Idendität des Täters verweist das Gericht auf seine Ausführungen zum Tatvorwurf des siebenfachen Mordes. Da es sich bei der Tat um Vorsatz handelt, konnte das Gericht dem Antrag der Anklage die 3 Verletzungen als Körperverletzung zu werten nicht folgen. Alle drei Opfer wurden nach Überzeugung des Gerichts mit der Absicht verletzt, sie zu töten. Daher war auf versuchten Mord zu erkennen. Zur besonderen Schwere der Schuld verweist das Gericht wiederum auf die Ausführungen zum Mordvorwurf.

3. Die Tatvorwürfe der versuchten Geiselnahme und des versuchten Raubes sah das Gericht nicht als ausreichend bewiesen an. Die Aussagen des Zeugen King hinterließen für das Gericht erhebliche Zweifel an dem Sachverhalt, dass der Angeklagte den Zeugen King tatsächlich der Freiheit berauben und ihn entführen wollte. Auch der Sachverhalt eines versuchten Raub konnte das Gericht nicht erkennen. Der Angeklagte wollte offenbar vom Tatort flüchten und sich dabei des Taxis inklusive Fahrer bedienen.

4. Der Tatvorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt konnte vom Gericht auch nicht bestätigt werden. Dazu fehlte es nach Überzeugung des Gerichts an der Tatsache, dass der Angeklagte wissen konnte, dass er einen Amtsträger vor sich hatte. Der Zeuge Camargo hat sehr schnell und richtig gehandelt und den Täter überwältigt. Der Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt setzt nach Überzeugung des Gerichts jedoch die Kenntnis von der Amtsträgerfunktion eines Gegenübers voraus.
Armin Schwertfeger
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Montag, 17. Mai 2010, 21:03

Nach der Feststellung der Schuld des Angeklagten für siebenfachen Mord und dreifachen versuchten Mord, beides mit besonderer Schwere der Schuld fordert das Gericht zuerst die Anklage und dann die Verteidigung auf, die Strafmaßanträge zu stellen, damit das Gericht über das Strafmaß entscheiden kann.
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