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Honorable Commoners,
Ich bin als Bürger von Astoria ebenfalls Mitglied der Assembly.
Mr. Speaker,
die Fetstsellung von Mr. Deville ist nicht korrekt. Aber wen wundert es, dass er es bei seiner seltenden Anwesenheit unterlässt, unsere geltenden Gesetze zu lesen.
Des Weiteren Mr. Speaker, sind nach meiner Kenntnis (derart ermittelt, wie von Commoner Johnson zutreffend erläutert) die folgenden Personen momentan Mitglied der Assemlby:
Arthur Biggins
Ben Kingston
Kathleen Johnson
Monty Bracewell
Um hier an dieser Stelle jedoch die Kandidatensuche abzuschließen, schlage ich vor, dass wir diese Debatte in der Morning Business Debate weiterführen, sofern weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Mr. Speaker,
auf Ihren Salmon hinsichtlich der Auslegung der Bundesverfassung gehe ich nicht weiter ein, da er durch meinen vorherigen Wortbeitrag vollständig widerlegt worden ist. Ich habe auch kein Verständnis für Ihren dortigen Wortschwall, der jeden davon abschrecken muss, Ihnen zuzuhören oder die Protokolle nachzulesen. Allerdings:
Um hier an dieser Stelle jedoch die Kandidatensuche abzuschließen, schlage ich vor, dass wir diese Debatte in der Morning Business Debate weiterführen, sofern weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Die Ankündigung, weiter debattieren zu wollen, ist sehr löblich. Dann sollten Sie, Mr. Speaker, aber ganz sicher nicht - und wir haben den Begriff dazu bereits gehört: par ordere du mufti - ** Abstimmungen eröffnen, die das falsche Debattenergebnis aufgreifen und eine verfassungswidrige Zweidrittelmehrheit ankündigen.
Wie dem auch sei, für mich ist die Sache klar: Ergibt sich eine Mehrheit für einen oder beide Verfassungszusätze, werde ich den Kongress entsprechend persönlich davon in Kenntnis setzen. Dann ermuntere ich Sie auch, den Rechtsweg zu bestreiten, Mr. Speaker, weil man das ja offensichtlich so macht.
Mr Speaker,
ich bin schlicht und einfach sprachlos, welche abwegigen juristischen Theorien hier verfolgt zu werden scheinen. Die Bundesverfassung schreibt für die Ratifizierung von Amendments durch die Staaten gerade keine Mehrheit vor, sondern nur die "Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften". Beschlüsse fasst die gesetzgebende Körperschaft Assembly nach Art. III Sec. 1 Ssc. 2 ASConst. "soweit nicht anders vorgesehen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.".
An welcher Stelle durch welchen Rechtsatz etwas anderes vorgesehen sein soll, hat der Speaker in seiner ausführlichen Darlegung nicht erwähnt, stattdessen von einer Regelungslücke gesprochen. Diese Regelungslücke ist schlicht nicht existent: Die Zuständigkeit für das Verfahren wird durch die Bundesverfassung bestimmt, sie liegt bei der Assembly als gesetzgebender Körperschaft ohne Mitwirkung des Governors. Die Regeln zur Durchführung des Verfahrens sind in unserer Verfassung und den Standing Rules hinreichend bestimmt - Aussprache und Abstimmung, Beschlussfassung mit der einfachen Mehrheit der angegebenen Stimmen, wie jede andere Vorlage an die Assembly auch zu behandeln ist, für die nicht die Verfassung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmen.
Ich protestiere gegen Ihre selbstherrliche und unbelehrbare Entscheidung! Meine Stimmabgabe erfolgt daher einzig und allein aus der Notwendigkeit der Sicherung meiner Rechte als Commoner, nicht in Anerkennung der von Ihnen zusätzlich zum Aufruf getroffenen Feststellungen.
Mr. Biggins,
selbstverständlich kann Mr. Bracewell beide Ämter gleichermaßen ausüben — ich selbst habe es über ein Jahr so gehandhabt.
Mr. Biggins,
selbstverständlich kann Mr. Bracewell beide Ämter gleichermaßen ausüben — ich selbst habe es über ein Jahr so gehandhabt.
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