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Ich würde rein "ausgestalterische" doppelte Staatsbürgerschaften allerdings auch so weit einengen, als dass ich sagen würde, diese sind nur solchen IDs erlaubt, die auf Grund ihrer virtuellen Biografie qua Geburt Anrecht auf die astorische und eine weitere Staatsbürgerschaft haben - also z. B. im Ausland geborene Kinder astorischer Eltern, oder in Astor geborene Kinder ausländischer Eltern.
Wer hingegen einen herkömmlichen Einwanderer simuliert, der soll sich schon entscheiden müssen, ob Hopp oder Topp.
Sookie Stackhouse (D)
@Wells: Du kennt den Begriff der juristischen Sekunde? Im Moment der Beantragung, sogar im Moment der Verleihung der astorischen Staatsbürgerschaft wäre er noch Bürger Irkaniens. Ergo wäre die Staatsbürgerschaft (derzeit) zu Unrecht erteilt worden.
Aber wir schweifen ab und Silbermann hat Recht: Wir diskutieren dieses Problem jetzt ausschließlich im Simoff und lassen so die mögliche Aktivität SimOn verpuffen...
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States
Er muss sie aber angeben, solange er die US-StaBü nicht bekommen hat. Danach ist es irrelevant, wenn er die irkanische ohnehin verliert.
In anderen Staaten gibt es solche Klauseln aber nicht.
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal
Ich würde rein "ausgestalterische" doppelte Staatsbürgerschaften allerdings auch so weit einengen, als dass ich sagen würde, diese sind nur solchen IDs erlaubt, die auf Grund ihrer virtuellen Biografie qua Geburt Anrecht auf die astorische und eine weitere Staatsbürgerschaft haben - also z. B. im Ausland geborene Kinder astorischer Eltern, oder in Astor geborene Kinder ausländischer Eltern.
Wer hingegen einen herkömmlichen Einwanderer simuliert, der soll sich schon entscheiden müssen, ob Hopp oder Topp.
Damit wiederum könnte ich wohl, wenn es passend formuliert ist, leben. Das würde meiner damaligen Idee einer Annahme der Staatsbürgerschaft durch Abstammung auch einen handfesten Sinn geben.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States
Du kennst den Ausspruch "ein bisschen schwanger"? Ebenso wenig wie man das sein kann, kann man nicht "pro forma" woanders Staatsbürger sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht.
Da muss ich zustimmen. Meiner Meinung nach lässt man doppelte Staatsbürgerschaften mit kleinen Einschränkungen wie etwa dem Verbot ein Amt in einer anderen MN auszuführen zu, oder man behält den Status Quo bei. Ich denke nicht dass sich eine rein "simulatorische" Staatsbürgerschaft irgendwie gesetzlich durchsetzen lässt.