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61

Montag, 28. Dezember 2009, 12:34

Wie lautet doch ein altes Sprichwort: Was interessieren mich meine Versprechen vor der Wahl? Hauptsache ich habe gewonnen.
Yours sincerely,
Roger Ebert

What Would Andrej Kapinsky Do?

Morgan J. Pierpont

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62

Montag, 28. Dezember 2009, 12:38

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Dann hoffe ich, dass die Administration sich nicht von Vice President Xanathos vertreten lässt, wenn sie den Fall gewinnen will.

Eigentlich dachte ich, dass der Attorney General oder der Solicitor General für solche Aufgaben zuständig sind?

Und weitergehende Maßnahmen? Das klingt potenziell gefährlich...
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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63

Montag, 28. Dezember 2009, 15:26

Zitat

Original von Morgan J. Pierpont
Mrs Jefferson, ich sehe, dass sich unsere Vorstellungen von den Aufgaben des Supreme Court unterscheiden. Ich sehe den Supreme Court nicht als viertes legislativ wirkendes Organ und sehe seine Aufgabe nicht darin, sich in politischen Fragen einzumischen. Aber da sie bereits zur Todesstrafe eine komplett andere Ansicht haben, werden wir hier wohl nicht auf einen Punkt kommen, Madam, was bedauerlich ist, aber sicherlich die Möglichkeit zu einigen weiteren interessanten Diskussionen.


Die Grenze zwischen Recht und Politik ist in sehr viel mehr Fällen fließend, als es sowohl Juristen als auch Politikern recht ist und eigentlich recht sein kann, ändern lässt es sich aber nun einmal nicht.

Wenn die Verfassung "außergewöhnliche und grausame Strafen" verbietet und sich in der Öffentlichkeit die Meinung bildet, eine vom Gesetzgeber beschlossene Strafe liefe diesem Verbot zuwider, dann ist es Aufgabe des Supreme Court, diese Frage zu entscheiden und auch ein Gesetz für null und nichtig zu erklären, wenn es eben eine außergewöhnliche und grausame Strafe androht.

Denn gewisse fundamentale Prinzipien unseres Gemeinwesens sind, bei aller demokratisch begrüßenswerten und notwendigen Diskussionsfreude, nun einmal der Aufhebung durch den Gesetzgeber entzogen.

Zitat

Aber wo wir gerade beim Supreme Court sind: Ich hoffe, irgendjemand in der Administration bereitet gerade Maßnahmen vor, um unsere Verfassung auch gegen die Legislatur von New Alcantara zu schützen und zumindest das Recht auf Eigentum zu gewährleisten und am besten auch gleich die Kompetentzen des Bundes zu wahren.


Sieh an, sieh an - Sie fordern hier doch wohl kein juristisches Vorgehen gegen eine Entscheidung des Gesetzgebers von New Alcantara, weil sie diese als gegen die Bundesverfassung verstoßend ansehen?

Müsste Ihrer Argumentation zu Folge nicht der an der Todesstrafe festhaltende Bund in Diskussionen auf die Bürger von New Alcantara einwirken, um diese von der Richtigkeit und Notwendigkeit seiner Position zu überzeugen, anstatt den Supreme Court zum Supra-Gesetzgeber des Staates New Alcantara zu machen?
Sienna Athena Jefferson (D)
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Morgan J. Pierpont

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64

Montag, 28. Dezember 2009, 15:48

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Die Grenze zwischen Recht und Politik ist in sehr viel mehr Fällen fließend, als es sowohl Juristen als auch Politikern recht ist und eigentlich recht sein kann, ändern lässt es sich aber nun einmal nicht.

Wenn die Verfassung "außergewöhnliche und grausame Strafen" verbietet und sich in der Öffentlichkeit die Meinung bildet, eine vom Gesetzgeber beschlossene Strafe liefe diesem Verbot zuwider, dann ist es Aufgabe des Supreme Court, diese Frage zu entscheiden und auch ein Gesetz für null und nichtig zu erklären, wenn es eben eine außergewöhnliche und grausame Strafe androht.

Denn gewisse fundamentale Prinzipien unseres Gemeinwesens sind, bei aller demokratisch begrüßenswerten und notwendigen Diskussionsfreude, nun einmal der Aufhebung durch den Gesetzgeber entzogen.

Mrs. Jefferson, hat ihrer Meinung nach der Supreme Court wirklich so zu entscheiden, wie das die Mehrheit des Volkes entscheidet? Der Supreme Court entscheidet anhand juristischer Kriterien, nicht anhand von Umfragewerte. Und offensichtlich hatte er das Einsehen, eine Strafe, die weder ungewöhnlich ist, noch per se grausamer als das Strafen üblicherweise so an sich haben, nicht pauschal zu einer solchen zu erklären sondern sich eine entsprechende Prüfung im Einzelfall vorzubehlten. Das mag ihnen nicht passen, aber das ist so. Und wenn der Öffentlichkeit etwas nicht passt, dann ist es nicht Aufgabe des Supreme Court, hierbei Änderungen zu verlangen, sondern dann hat die Öffentlichkeit ihre Vertreter, also den Kongress, darauf anzusetzen. Und wenn die Mehrheit des Volkes angeblich gegen die Todesstrafe ist, wie sie hier argumentieren, dürfte es ja wohl möglich sein, dass dieses Volk sich seine Volksvertreter so wählt, dass sie die Todesstrafe abschaffen. Offensichtlich ist dies nicht der Fall. Dann ist entweder das Volk doch nicht so Mehrheitlich für die Abschaffung, oder diese Thematik ist der Öffentlichkeit doch nicht so wichtig, wie Sie das gerne hätten.


Zitat

Sieh an, sieh an - Sie fordern hier doch wohl kein juristisches Vorgehen gegen eine Entscheidung des Gesetzgebers von New Alcantara, weil sie diese als gegen die Bundesverfassung verstoßend ansehen?

Müsste Ihrer Argumentation zu Folge nicht der an der Todesstrafe festhaltende Bund in Diskussionen auf die Bürger von New Alcantara einwirken, um diese von der Richtigkeit und Notwendigkeit seiner Position zu überzeugen, anstatt den Supreme Court zum Supra-Gesetzgeber des Staates New Alcantara zu machen?

Nein, weil hier eine ganze Reihe offensichtliche Verfassungsverstöße vorliegen, und der Supreme Court über diese zu Urteilen hat. Ich muss hier keinen windelweichen Rechtsbegriff der Verfassung mit Inhalt füllen und definieren, was eindeutig vorrangige Aufgabe des Gesetzgebers wäre, die das Gericht zu wahren hat. Hier ist ziemlich unübersehbar, dass dieses Gesetz in die Kompetenz des Bundes zur Strafverfolgung und Strafvollzug eingreift, die Eigentumsgarantie aus Art. II Sec. 1 und das Enteignungsverbot nach Art. II Sec. 7 SSec. 5 verletzt, gegen das Gebot der Bundestreue und wahrscheinlich noch einen Strauß anderer Vorschriften verletzt. Und genau hier ist die Aufgabe des Supreme Court: Wahrung der Kompetenzordnung und Schutz der Grundrechte. Das ist eine rein rechtliche Frage, die nun wirklich mit den politischen Dimensionen der Todesstrafe in keinster Weise zu vergleichen ist. Denn wie gesagt: Hätten die Verfassungsväter gewollt, dass die Todesstrafe verboten ist, hätten sie dies in aller Deutlichkeit neben das Folterverbot schreiben können. Nachdem sie das nicht haben, haben sie wohl dem Gesetzgeber in Sachen der "außergewöhnlichen und grausamen Strafen" einen Ermessensspielraum gegeben, in den Einzugreifen der Supreme Court nur in begrenztem Maße befugt ist. Es besteht ein Unterschied, ob ein Gericht einen allgemeinen Rechtsbegriff oder eine feststehende Vorschrift als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen muss.
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Richard Grey

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65

Montag, 28. Dezember 2009, 15:56

Zitat

Original von Morgan J. Pierpont
Denn wie gesagt: Hätten die Verfassungsväter gewollt, dass die Todesstrafe verboten ist, hätten sie dies in aller Deutlichkeit neben das Folterverbot schreiben können. Nachdem sie das nicht haben, haben sie wohl dem Gesetzgeber in Sachen der "außergewöhnlichen und grausamen Strafen" einen Ermessensspielraum gegeben, in den Einzugreifen der Supreme Court nur in begrenztem Maße befugt ist.


Zitat

Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen angeborene Rechte, welche ihnen keine Gewalt rauben oder entziehen kann. Dazu zählen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, der Erwerb und der Besitz von Eigentum sowie die freie Entfaltung zum Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.


Geht es noch genauer, als so, Mr. Pierpont?
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Charlotte McGarry

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66

Montag, 28. Dezember 2009, 16:35

Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung es bisher nicht geschafft hat, gegen ein nahezu gleichlautendes Gesetz in Freeland juristische Schritte einzuleiten. Man muss sich also fragen, wie ernst sie es mit der Ankündigung des Vice President meint.
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Morgan J. Pierpont

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67

Montag, 28. Dezember 2009, 17:19

Zitat

Original von Richard Grey

Zitat

Original von Morgan J. Pierpont
Denn wie gesagt: Hätten die Verfassungsväter gewollt, dass die Todesstrafe verboten ist, hätten sie dies in aller Deutlichkeit neben das Folterverbot schreiben können. Nachdem sie das nicht haben, haben sie wohl dem Gesetzgeber in Sachen der "außergewöhnlichen und grausamen Strafen" einen Ermessensspielraum gegeben, in den Einzugreifen der Supreme Court nur in begrenztem Maße befugt ist.


Zitat

Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen angeborene Rechte, welche ihnen keine Gewalt rauben oder entziehen kann. Dazu zählen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, der Erwerb und der Besitz von Eigentum sowie die freie Entfaltung zum Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.


Geht es noch genauer, als so, Mr. Pierpont?

Nun Sir, würde man ihrer Argumentation folgen, dann sollte der Free State of New Alcantara schleunigst auch Schritte gegen Haftstrafen für Verbrecher, Strafgesetze gegen Körperverletzung und Steuern einleiten - denn die behindern die freie Entfaltung Ihrer Bürger, Governor, finden Sie nicht? Denn wenn ich Steuern zahlen muss, kann mein Geld nicht frei zur Entfaltung meines Glücks einsetzen, und mit Waffengesetze und Haftstrafen hindern mich daran, die Leute, von denen ich mich bedroht fühle, nieder zu schießen - und das wöre zum Erlangen meiner Sicherheit in vielen Fällen durchaus angebracht. Und schließlich steht auch das in der von Ihnen zitierten Section (ich hab es mal grün markiert). Oder wollen Sie dafür etwa andere Maßstäbe anlegen, gelten diese Rechte Ihrer Meinung nach nicht absolut? Ich hoffe doch nicht, denn das könnte mir die Möglichkeit geben, ihre Argumentation zu untergraben.

Im übrigen ist es interessant, das von einem Mann zu hören, der gerade ein Gesetz verkündet hat, dass Enteignungen ohne Gegenleistung vorsieht, und damit nicht nur, aber auch und vor allem gegen den rot markierten Teil der soeben zitierten Section verstößt. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht zu sehr mit Steinen werfen, Mr. Governor. Ich respektiere Ihr Eintreten gegen die Todesstrafe, aber versuchen sie bitte nicht, mich mit so einer löchrigen Argumentation anhand der Verfassung zu überzeugen, denn da steht, egal was sie sagen, ein Supreme Court-Urteil in Sachen Schwertfeger vs. USA entgegen.
Sagen Sie einfach, dass sie dagegen sind, weil sie sie für grausam und unmenschlich Halten, und sie abgeschafft haben wollen, und ich liege vielleicht nicht damit auf Ihrer Linie, aber ich respektiere das.


Zitat

Original von Charlotte McGarry
Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung es bisher nicht geschafft hat, gegen ein nahezu gleichlautendes Gesetz in Freeland juristische Schritte einzuleiten. Man muss sich also fragen, wie ernst sie es mit der Ankündigung des Vice President meint.

Nun, vielleicht beabsichtigt die Administration, die Gesetze zu sammeln, bevor sie klagt ;) ... oder sie ist anderweitig beschäftigt - Panik vermeiden, Exit-Strategien vorbereiten, oder ähnliches.
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68

Montag, 28. Dezember 2009, 17:51

Ich bin sicher, dass die Administration hinter den Kulissen emsig arbeitet und sich selbst beschäftigt, ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas mitbekommt. Wie die letzten drei Monate auch.
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69

Montag, 28. Dezember 2009, 18:32

Zitat

Original von Morgan J. Pierpont
Mrs. Jefferson, hat ihrer Meinung nach der Supreme Court wirklich so zu entscheiden, wie das die Mehrheit des Volkes entscheidet? Der Supreme Court entscheidet anhand juristischer Kriterien, nicht anhand von Umfragewerte. Und offensichtlich hatte er das Einsehen, eine Strafe, die weder ungewöhnlich ist, noch per se grausamer als das Strafen üblicherweise so an sich haben, nicht pauschal zu einer solchen zu erklären sondern sich eine entsprechende Prüfung im Einzelfall vorzubehlten. Das mag ihnen nicht passen, aber das ist so. Und wenn der Öffentlichkeit etwas nicht passt, dann ist es nicht Aufgabe des Supreme Court, hierbei Änderungen zu verlangen, sondern dann hat die Öffentlichkeit ihre Vertreter, also den Kongress, darauf anzusetzen. Und wenn die Mehrheit des Volkes angeblich gegen die Todesstrafe ist, wie sie hier argumentieren, dürfte es ja wohl möglich sein, dass dieses Volk sich seine Volksvertreter so wählt, dass sie die Todesstrafe abschaffen. Offensichtlich ist dies nicht der Fall. Dann ist entweder das Volk doch nicht so Mehrheitlich für die Abschaffung, oder diese Thematik ist der Öffentlichkeit doch nicht so wichtig, wie Sie das gerne hätten.


Der Supreme Court hat nach den Bestimmungen der Verfassung zu entscheiden, die außergewöhnliche und grausame Strafen verbietet. Ob eine Mehr- oder Minderheit in der Bevölkerung eine bestimmte Strafe unter diese Begriffe subsummiert oder nicht, ist unerheblich.

Wie ich Ihnen bereits ausführlich dargelegt habe - und das, wie Sie hoffentlich bemerkt haben anhand anderer Argumente als sie z. B. Governor Grey vertritt - ist die Todesstrafe eine außergewöhnliche und grausame Strafe. Der Supreme Court hat dies mit juristisch völlig unzureichenden Argumenten bestritten und suggeriert, es handele es sich um eine rein politische Fragestellung.

Zudem ist Ihre Darstellung, die Todesstrafe könnte bzw. ja sofort wieder abgeschafft werden, wenn die Mehrheit der Menschen dies will, schlicht falsch. Ein solcher Mechanismus scheitert z. B. schon am zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Bürgern und Budesstaaten sowie deren Verteilung auf diese. Es ist durch die praktische Unmöglichkeit selbst einer gegen die Todesstrafe aufgestellten Mehrheit, in jedem Bundesstaat einen ihrer Linie folgenden Kandidaten für den Senat ins Rennen zu schicken, absolut kein Gradmesser für den Willen der Mehrheit, dass der Senat die Abschaffung der Todesstrafe blockiert.

Ebenso falsch ist übrigens auch Ihr Schluss, wenn die Verfassung Folter ausdrücklich verbitet, hätte sie auch die Todesstrafe ausdrücklich verboten, wenn sie dies wollte. Indem die Verfassung "außergewöhnliche und grausame Strafen" verbietet, verbietet sie sowohl die Todestrafe, als auch körperliche oder seelische Misshandlungen als Strafen. Indem sie die Folter verbietet, verbietet die deren Anwendung als Mittel prozessualen Erkenntnisgewinns, was etwas ganz anderes ist.

Ein weiterer Beleg dafür, dass Sie - mit Verlaub - juristisch nicht allzu versiert erscheinen.

Zitat

Nein, weil hier eine ganze Reihe offensichtliche Verfassungsverstöße vorliegen, und der Supreme Court über diese zu Urteilen hat. Ich muss hier keinen windelweichen Rechtsbegriff der Verfassung mit Inhalt füllen und definieren, was eindeutig vorrangige Aufgabe des Gesetzgebers wäre, die das Gericht zu wahren hat. Hier ist ziemlich unübersehbar, dass dieses Gesetz in die Kompetenz des Bundes zur Strafverfolgung und Strafvollzug eingreift, die Eigentumsgarantie aus Art. II Sec. 1 und das Enteignungsverbot nach Art. II Sec. 7 SSec. 5 verletzt, gegen das Gebot der Bundestreue und wahrscheinlich noch einen Strauß anderer Vorschriften verletzt. Und genau hier ist die Aufgabe des Supreme Court: Wahrung der Kompetenzordnung und Schutz der Grundrechte. Das ist eine rein rechtliche Frage, die nun wirklich mit den politischen Dimensionen der Todesstrafe in keinster Weise zu vergleichen ist. Denn wie gesagt: Hätten die Verfassungsväter gewollt, dass die Todesstrafe verboten ist, hätten sie dies in aller Deutlichkeit neben das Folterverbot schreiben können. Nachdem sie das nicht haben, haben sie wohl dem Gesetzgeber in Sachen der "außergewöhnlichen und grausamen Strafen" einen Ermessensspielraum gegeben, in den Einzugreifen der Supreme Court nur in begrenztem Maße befugt ist. Es besteht ein Unterschied, ob ein Gericht einen allgemeinen Rechtsbegriff oder eine feststehende Vorschrift als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen muss.


Aha, plötzlich ist also alles ganz eindeutig, weil Sie die Verfassung auch ohne ein Urteil von Former Chief Justice Finnegan bereits auf Ihrer Seite sehen?

Was wäre nun gewesen, hätte der Kläger gegen die Einführung der Todesstrafe nicht Schwertfeger geheißen, sondern z. B. McGarry, und statt Mr. Finnegan hätte nun Mr. Schwertfeger, der ebenfalls bereits als Chief Justice amtierte, die Sache verhandelt? Mr. Schwertfeger hätte festgestellt, dass die Todesstrafe nicht verfassungskonform ist und ihre Einführung damit aufgehoben.

Wären Sie dann immer noch so zur Gänze davon überzeugt, dass Ihre Ansichten im Einklang mit der Verfassung stehen und der Supreme Court gar keine andere Wahl hat, als in Ihrem Sinne zu entscheiden?

Im Übrigen ist die in der Verfassung niedergelegte Eigentumsgarantie ein Abwehrrecht der Bürger gegen Eingriffe des Staates in ihr Eigentum. Ihre These, diese bürge auch einen Rechtsanspruch des Bundes gegenüber den Staaten ist - nun, sagen wir mal, bemerkenswert. Bemerkenswert, weil außer Ihnen wohl noch niemand je auf diese Idee gekommen ist.

Ein weiterer Beleg dafür, dass Sie offenbar kein kundiger Jurist sind.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Morgan J. Pierpont

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70

Montag, 28. Dezember 2009, 18:54

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Aha, plötzlich ist also alles ganz eindeutig, weil Sie die Verfassung auch ohne ein Urteil von Former Chief Justice Finnegan bereits auf Ihrer Seite sehen?

Was wäre nun gewesen, hätte der Kläger gegen die Einführung der Todesstrafe nicht Schwertfeger geheißen, sondern z. B. McGarry, und statt Mr. Finnegan hätte nun Mr. Schwertfeger, der ebenfalls bereits als Chief Justice amtierte, die Sache verhandelt? Mr. Schwertfeger hätte festgestellt, dass die Todesstrafe nicht verfassungskonform ist und ihre Einführung damit aufgehoben.

Wären Sie dann immer noch so zur Gänze davon überzeugt, dass Ihre Ansichten im Einklang mit der Verfassung stehen und der Supreme Court gar keine andere Wahl hat, als in Ihrem Sinne zu entscheiden?

Wenn der Supreme Court die Todesstrafe aufgehoben hätte, dann würden wir nun nicht darüber diskutieren, weil ich vielleicht das Urteil des Supreme Courts nicht gut heißen würde, ich aber in der Lage bin, auch ein nicht in meine Vorstellung passendes Urteil unseres obersten Gerichtes zu akzeptieren.

Zitat

Im Übrigen ist die in der Verfassung niedergelegte Eigentumsgarantie ein Abwehrrecht der Bürger gegen Eingriffe des Staates in ihr Eigentum. Ihre These, diese bürge auch einen Rechtsanspruch des Bundes gegenüber den Staaten ist - nun, sagen wir mal, bemerkenswert. Bemerkenswert, weil außer Ihnen wohl noch niemand je auf diese Idee gekommen ist.

Ein weiterer Beleg dafür, dass Sie offenbar kein kundiger Jurist sind.

Nun, wenn Sie diese Streitigkeit offensichtlich auf die persönliche Ebene tragen wollen, werde ich diese Diskussion nun beenden, denn in diesem Falle sehe ich keinen Sinn mehr in dieser Diskussion.

Dabei sei Ihnen aber gesagt, dass Ihre juristischen Fähigkeiten nun offensichtlich auch nicht die besten sind, denn üblicherweise wird Jura-Studenten bereits im ersten Semester klar gemacht, dass man Sachverhalte nicht im Sinne seiner Vorstellungen zu erweitern hat, was sie hier gerade denn. Denn wie sie nun auf die Idee kommen, ich würde dem Bund das Eigentumsrecht zugestehen, ist mir nicht nachvollziehbar. Ich mag es vielleicht zwischen verschiedene andere verfassungsrechtliche Regelungen, die sich auf das Verhältnis Bund und Staaten beziehen, gesetzt haben - aber wie Ihnen klar sein sollte, wenn Sie das Gesetz, aus das ich mich beziehe, gelesen haben, gilt dieses Gesetz für "natürliche und juristische Personen". In der Praxis wird es natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts wohl kaum betreffen, nichts desto trotz eröffnet es die Möglichkeit, diese entschädigungslos zu enteignen, und das ist schlicht verfassungswidrig.

Guten Abend, Mrs Jefferson.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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71

Montag, 28. Dezember 2009, 20:21

Ich trage gar nichts auf die persönliche Ebene, Mr. Piermont, ich stelle schlicht fest, dass Sie hier Urteile fällen und vertreten, die zu fällen Sie sachlich offenkundig nicht qualifiziert sind. Das bedeutet keinerlei Herabsetzung Ihres Intellektes, Bildungsstandes oder Charakters, es ist einfach nur die Feststellung, dass Sie sind kein Jurist sind und darum kaum über die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe urteilen können.

Um es an einem Beispiel anhand eines anderen derzeit hitzig diskutierten Themas zu illustrieren: ich selbst bin z. B. sachlich völlig unqualifiziert, eine Nuklearrakete zu entschärfen. Rückt mich dieses Bekenntnis nun in ein schlechtes Licht? Nein, denn es bezeugt nur, dass ich keine Physikerin bin, so wie sie offenkundig kein Jurist sind.

Denn vor allem weiß ein erfahrener Jurist auch, wann er einem eine andere Meinung vertretenden Kollegen Respekt für dessen Argumentatuion zu zollen hat, und wann er nur noch die Hände über dem Kopf zusammenschlagen kann. So ergeht es mir bei Former Chief Justice Finnegangs Urteil zur Todesstrafe: es ist nicht nur im Ergebnis falsch, es ist auch argumentativ ausnehmend schlecht, dermaßen schlecht, dass selbst ich, unbeschadet meiner tief empfundenen Abscheu gegenüber der Todesstrafe, noch eine bessere Begründung schreiben könnte, warum sie angeblich mit der Verfassung vereinbar sei.

Und zu Ihrem Vorwurf, ich hätte den diskutierten Sachverhalt im Sinne eigener Vorstellungen erweitert: nun, im Gegenteil. Ich habe mich gerade auf jene Teile des Sachverhaltes beschränkt, die für die zu lösende Frage überhaupt relevant sind.

Schließlich diskutieren wir hier ersichtlich nicht darüber, ob die Bundesstaaten befugt sind, strafverfahrensrechtliche Maßnahmen wie die Einziehung gegenüber Bürgern der Vereinigten Staaten zu regeln, bzw. inwiefern solcherlei Maßnahmen überhaupt verfassungsgemäß sind. Die hier interessierende Frage ist allein, ob ein Bundesstaat gesetzlich bestimmen darf, dass im Eigentum des Bundes stehendes Land unter bestimmten Voraussetzungen eingezogen werden kann, wogegen Sie sich gestützt u. a. auf die Eigentumsgarantie der Verfassung wenden. Diesen Einwand verwerfe ich als absurd, weil die Verfassung den Bürgern den Bestand ihres Eigentums gewährleistet, nicht aber dem Bund gegenüber den Staaten.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

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72

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:13

Das war wohl nichts in Peninsula :salut:
Paul T. Franklin
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73

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:23

Wir haben eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Jenson Wakaby

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74

Mittwoch, 6. Januar 2010, 20:35

Handlung:Handlung:
Der chansenesische Gouverneur, Jenson Wakaby hat eine Pressekonferenz im Gouverneurspalast in Hong Nam einberaumt.





Ladies and Gentlemen,

der Council of Mandarin, das chansenesische Parlament, hat stellvertretend für die Bürger Chan Sen´s folgende Resulotion angenommen.

Mit der Unterzeichnung meinerseits spricht sich die Republik Chan Sen somit mehrheitlich gegen die Todesstrafe aus.



Resolution Against Death Penalty

Die Unterzeichner,


erkennend, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist;

darauf hinweisend, dass in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgelegt wurde;

betonend, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausnahmslos für jeden Menschen gelten muss;

darauf hinweisend, dass ein Unrecht nicht durch ein weiteres Unrecht ausgeglichen werden kann;

1. fordern die Abschaffung der Todesstrafe als anerkanntes Mittel der der Bestrafung von Straftaten,

2. bitten alle politischen Amtsträger, die die Todesstrafe bisher befürworteten, auf, ihre Meinung zu diesem Thema kritisch zu hinterfragen,

3. beschließen, sich weiterhin aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

Für das Volk des Free State of New Alcantara
Acting Governor Richard Grey

Für das chansenesische Volk
Jenson Wakaby
Govenor of the Republic of Chan Sen
sig.
Jenson Wakaby
Shenghei Tigers - ABA-Champions 2007/II and 2008/I
- Winner of the Superbowl III 2008 - Winner of the FBA-Trophy 2008 & 2009

Owner of the "Three Lions" in Shenghei



Georges Laval

Un vieil homme

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Beruf: Schriftsteller

Wohnort: Petite Espoir

Bundesstaat: Freeland

What's Up?
Join the Union.
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75

Freitag, 8. Januar 2010, 15:54

Resolution Against Death Penalty

Die Unterzeichner,


erkennend, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist;

darauf hinweisend, dass in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgelegt wurde;

betonend, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausnahmslos für jeden Menschen gelten muss;

darauf hinweisend, dass ein Unrecht nicht durch ein weiteres Unrecht ausgeglichen werden kann;

1. fordern die Abschaffung der Todesstrafe als anerkanntes Mittel der der Bestrafung von Straftaten,

2. bitten alle politischen Amtsträger, die die Todesstrafe bisher befürworteten, auf, ihre Meinung zu diesem Thema kritisch zu hinterfragen,

3. beschließen, sich weiterhin aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

Für das Volk des Free State of New Alcantara
Acting Governor Richard Grey

Für das chansenesische Volk
Jenson Wakaby
Govenor of the Republic of Chan Sen

Für den Bundesstaat Freeland:




CURRICULUM VITAE
Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

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76

Freitag, 8. Januar 2010, 16:15

:applaus :applaus
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Steve McQueen

THE General!

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Bundesstaat: New Alcantara

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77

Freitag, 8. Januar 2010, 16:28

Kann man die Ausführung der Todesstrafe nicht einfach in den einzelnen Staaten verbieten?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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Wohnort: Gareth, Freeland

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78

Freitag, 8. Januar 2010, 16:49

Zitat

Original von Steve McQueen
Kann man die Ausführung der Todesstrafe nicht einfach in den einzelnen Staaten verbieten?


Das ist in Freeland und New Alcantara ja schon effektiv geschehen.

Richard Grey

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79

Freitag, 8. Januar 2010, 18:46

Zitat

Original von Steve McQueen
Kann man die Ausführung der Todesstrafe nicht einfach in den einzelnen Staaten verbieten?


In diesem Sinne ist das nicht möglich, da Bundesrecht, Staatenrecht aufhebt.

Der Land Acquisition Acts hingegen nutzen hier eine rechtliche Grauzone.
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80

Freitag, 8. Januar 2010, 19:30

Ich habe zwar nichts zu sagen. Doch möchte ich meine Position anhand eines Zitates wiederspiegeln: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Jack Daniels« (8. Januar 2010, 19:35)