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Ich habe nunmehr Klage gegen das Electoral Office eingereicht. Die Klage ist nicht Audruck der Unterstellung, dass der Attorney General aus parteipolitischen Motiven heraus einem Bürger das Wahlrecht nicht gewähren will, sondern Ausdruck des Bemühens um Rechtssicherheit in einer Frage, in der es offenkundig verschiedene Auffassungen gibt. Ich hoffe nun, dass der Attorney General bzw. das Electoral Office und Justizia schnell handeln werden.
Sie haben da eine Popularklage eingereicht, die mangels persönlichen Einschlages bei Ihnen ohne jede weitere Prüfung abzuweisen ist. Sie haben keinen subjektiven Rechtsnachteil. Sie können nicht ohne Vollmacht die Rechte eines anderen erstreiten, nur weil Sie Jurist sind. Das sollte Ihnen bekannt sein. Herr Kollege, wollen Sie wirklich Attorney General werden?
Habe nur ich den Eindruck oder ist noch jemand der Auffassung, dass sich Justice Libertas in dieser Frage für befangen erklären muss? Immerhin wäre der selbsternannte Acting President als tatsächlicher solcher Oberster Dienstherr des Beklagten und zudem noch Federal-ID des besagten Justice.
Sie hatte gewiss den Lehrfall, dass ein Tierfreund Gewalt gegen einen Hundeführer übt, der seinen Hund nach den allgemeinen Regeln der Hundeerziehung für ein Fehlverhalten züchtigt. Er begründet dies nicht einmal mit Nothilfe für den Hund, sondern mit Notwehr gegen einem Angriff des Hundeführers auf sein eigenes moralisches Wohlbefinden ...
Für Sie ist die Wahl allgemein, für Sie auch auch frei, für Sie auch gleich, für Sie auch geheim. Ihre Befindlichkeiten spielen hier keine Rolle. Jedes Gericht wird Ihnen diese Argumentation um die Ohren hauen.
Justice Libertas hat diese Sache gar nicht zu entscheiden. Der Weg zum Supreme Court ist bei weitem noch nicht eröffnet. Wenn Mr. Hashkey eine eigene Verfassungsbeschwerde vorbrächte, würde er die Körperschaft verklagen, nicht die Behörde. Eine Klage gegen das USEO gehört für ein einfaches Bezirksgericht.
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Das gilt auch für Kandidaten.
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