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John Salazar

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Samstag, 20. Februar 2010, 21:32

Zum Thema "Barbarei" sei noch angemerkt, dass ich es weit weniger barbarisch finde, gefährliche Straftäter ihrer gerechten Strafe zukommen zu lassen und sicherzustellen, dass sie nie wieder töten, als es den Bürgern unseres Landes zuzumuten, dass sie für die Mörder ihrer Kinder lebenslang zahlen müssen und diese für ihre Verbrechen quasi belohnen.
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42

Samstag, 20. Februar 2010, 21:43

Zum Thema "gerechte Strafe" verweise ich auf meine Redebeiträge in der jüngsten Kongressdebatte - die übrigens auch von der Pro-Todesstrafen-Mehrheit im Senat unbeantwortet blieben, ich freue mich nach wie vor über eine kluge Replik.

Und die Abwägung von Menschenleben gegen Kostenfaktoren halte ich nicht nur für ausgesprochen zynisch, sondern unter Berücksichtigung meiner im Kongress vorgetragenen Argumente sowieso für halbgar ;)
Sienna Athena Jefferson (D)
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Bob O'Neill

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43

Samstag, 20. Februar 2010, 21:45

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Interessant im Repräsentantenhaus ist ja, dass die vertretenen Parteien jeweils geschlossen abgestimmt haben: Demokraten für die Abschaffung, Republikaner und Pöbel-Partei dagegen [...]

Es wäre ja auch außerordentlich verwunderlich, wenn die Demokraten ihr einziges Prestige-Projekt - das dank großer Ignoranz (resp. Abwesenheit; dies haben die Republikaner bekanntlich nicht für sich alleine gepachtet) des damaligen demokratischen Präsidenten McGarry ohne präsidiales Veto Gesetz wurde - der letzten Jahre nicht entsprechend unterstützen würden.

Dass das Ansinnen der Demokraten in der astorischen Bevölkerung nicht einmal ansatzweise die von Ihnen unterstellte Zustimmung findet, zeigt doch bereits die spektakulär gescheiterte Volkspetition von Senator McGarry.

Nunmehr ist der vierte Versuch gescheitert, die Argumente sind allseits ausgelutscht und Ihresgleichen hat immernoch keine Mehrheit bekommen. Wie oft muss eigentlich noch genau das deutlich werden, was die Demokraten nicht wahr haben wollen?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (20. Februar 2010, 21:47)


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44

Samstag, 20. Februar 2010, 21:46

Zitat

Original von Bob O'Neill
Nunmehr ist der vierte Versuch gescheitert, die Argumente sind allseits ausgelutscht und Ihresgleichen hat immernoch keine Mehrheit bekommen. Wie oft muss eigentlich noch genau das deutlich werden, was die Demokraten nicht wahr haben wollen?


So? Ich sehe nach wie vor unbeantwortete Contraargumente, und verweise dazu auf meine Redebeiträge im Kongress zum Thema Todesstrafe ;)
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Gregory Jameson

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45

Samstag, 20. Februar 2010, 21:50

Governor, Sie können doch aber nicht mit einer Stelle der Verfassung ins Gefecht ziehen (dem Recht auf Leben) und mit einer anderen Stelle (der gesamte Senat) Ihrem Unmut Luft machen.
Sie schimpfen die Senatoren als egoistisches karrieregeiles Pack.
Ich kann es natürlich nachvollziehen, wenn Sie als Herrin des Repräsentantenhauses das andere Haus herabzuwürdigen versuchen, doch gerade in dieser Position wäre ein wenig mehr Professionalität und Objektivität sinnvoll und auch geboten.
Eine Runde des Meinungskampfes ist vorüber, Sie und die anderen Todesstrafegegner haben ihn nach den Spielregeln eben verloren. Schlucken Sie es doch einfach oder nerven Sie den Kongress doch einfach solange mit immer demselben Antrag, bis Sie den Meinungskampf endlich mal gewonnen haben.
Davon würde ich allerdings abraten, denn das Gleiche würde wohl die anderen Fraktion als Retour-Kutsche bringen.
Gregory Jameson M.D.
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Bob O'Neill

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46

Samstag, 20. Februar 2010, 21:56

Zitat

Original von Sienna Jefferson
So? Ich sehe nach wie vor unbeantwortete Contraargumente, und verweise dazu auf meine Redebeiträge im Kongress zum Thema Todesstrafe ;)

Nicht jeder interpretiert Ihre Redebeiträge als "Argumente", Werteste. Ich las jene in der Kongressdebatte vielmehr als einen persönlichen Apell an - wie Sie es ausdrückten - "Gewissen, Verstand und Menschlichkeit der Todesstrafenbefürworter". Allesamt eher emotionsgetriebene denn sachliche "Argumente".
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47

Samstag, 20. Februar 2010, 22:03

Zitat

Original von Gregory Jameson
Governor, Sie können doch aber nicht mit einer Stelle der Verfassung ins Gefecht ziehen (dem Recht auf Leben) und mit einer anderen Stelle (der gesamte Senat) Ihrem Unmut Luft machen.


Mr. Jameson,

ich ziehe mitnichten mit dem Recht auf Leben ins Gefecht, sondern mit der Logik ;)

Es waren einmal fünf Männer, von denen jeder seine Schwiegermutter mit einem Hammer erschlug.

Der erste wurde zum Tode verurteilt, weil einen Menschen mit einem Hammer zu erschlagen eine besonders grausame Art der Tötung ist und von einer beispiellos brutalen Gesinnung des Täters zeugt.

Der zweite wurde nur zu einer Haftstrafe verurteilt, weil die Wahl eines Hammers anstatt etwa einer Schusswaffe oder eines Messers als Mordwerkzeug belegt, wie fremd ihm Gewalt gegen andere Menschen eigentlich ist, er hat sich ganz offensichtlich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden.

Der dritte wurde auch nur zu einer Haftstrafe verurteilt, er konnte mehrere Zeugen aufbieten, die übereinstimmend aussagten, seine Schwiegermutter sein ein rechter Drachen gewesen und habe ihm das Leben zur Hölle gemacht, ihre Tötung war zwar keinesfalls rechtens, der Hass des Täters auf sie aber irgendwie nachvollziehbar.

Der vierte wiederum erhielt wieder die Todesstrafe, man nahm an, er musste einfach von ihrem Testament gewusst haben, in dem er und seine Frau großzügig bedacht wurden.

Der fünfte kam dann wieder mit einer Haftstrafe davon, er war als Kind von seiner Mutter missbraucht worden, verstand gewisse Kindheitserzählungen seiner Frau falsch und nahm an, diese sei voin ihrer Mutter ebenfalls missbraucht worden, wollte sie aus seiner Sicht also nur beschützen.

Das sind anschauliche und lebensnahe Beispiele für die Strafzumessung in Mordfällen.

Ich frage Sie: wo ist hier die Wiederherstellung irgendeiner kosmischen Gerechtigkeit? Wo ist die Abschreckung? Wo ist die Rücksicht auf den Unwillen der Steuerzahler, für die Inhaftierung verurteilter Mörder aufzukommen? Wo ist irgendein Argument der Todesstrafenlobby?

Ich kann Ihnen leider nur sagen, wo der Wahn und wo die Willkür sind...
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Bob O'Neill

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Samstag, 20. Februar 2010, 22:06

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Das sind anschauliche Beispiele für Urteile aus Gerichtssälen in diesem Land.

Interessant! Zum genaueren Studium bitte ich um Nennung des Gerichts, Datum und Aktenzeichen des Urteils, Mrs. Jefferson.

Zitat

Ich kann Ihnen leider nur sagen, wo der Wahn und wo die Willkür sind...

Die von Ihnen implizierte Unfähigkeit des Supreme Court, angemessen und verhältnismäßig Recht zu sprechen, finde ich außerordentlich irritierend.
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John Salazar

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49

Samstag, 20. Februar 2010, 22:12

Bei jedem Urteil sind die Umstände der Tat zu berücksichtigen - egal, ob es um die Todesstrafe, eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe geht. Dies nun als "Argument" gegen die Todesstrafe heranzuziehen, ist grotesk.

Wenn ein Beklagter vor Gericht glaubhaft machen kann, dass eine mildere Strafe gerechtfertigt ist, dann ist das völlig ok. Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass eine Hinrichtung angemessen ist, dann ist das ebenso ok. Das Gesetz ersetzt doch nicht die Verhandlung.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:12

Zitat

Original von Bob O'Neill
Interessant! Zum genaueren Studium bitte ich um Nennung des Gerichts, Datum und Aktenzeichen des Urteils, Mrs. Jefferson.


Ich habe diese unglückliche Formulierung zwischenzeitlich korrigiert in: Das sind anschauliche und lebensnahe Beispiele für die Strafzumessung in Mordfällen, was ich eigentlich aussagen wollte.

Denn das werden Sie nicht leugnen können: die Todesstrafe hat in der Praxis nichts mit "ein Leben für ein Leben" zu tun, sondern ist ein perverses Feilschen um noch so kleine und feine Details der Tat, die letztlich über Leben und Tod entscheiden - und nicht, dass der Täter selbst ein Menschenleben genommen hat.

Zitat

Die von Ihnen implizierte Unfähigkeit des Supreme Court, angemessen und verhältnismäßig Recht zu sprechen, finde ich außerordentlich irritierend.


Es ist ganz einfach: spricht der Supreme Court angemessen und verhältnismäßig Recht, verhängt er auch keine Todesurteile! Eine Abschaffung der Todesstrafe auf dem Wege der justiziellen Nichtanwendung soll mir ebenso recht und billig sein.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:12

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Es waren einmal fünf Männer, von denen jeder seine Schwiegermutter mit einem Hammer erschlug.
[...]
Das sind anschauliche und lebensnahe Beispiele für die Strafzumessung in Mordfällen.


Was denn nun: erschlagen oder ermordet? Eine absichtliche Tötung muss ja nicht gleich Mord sein.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:14

Wenn man ganz böse formuliert, verhängt der Supreme Court die Todesstrafe gar nicht, sondern empfiehlt sie dem Staatsoberhaupt, welcher darüber zu entscheiden hat:

Art. II Sec. 3. (2) "Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten."
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:15

Zitat

Original von Sienna Jefferson

Zitat

Die von Ihnen implizierte Unfähigkeit des Supreme Court, angemessen und verhältnismäßig Recht zu sprechen, finde ich außerordentlich irritierend.


Es ist ganz einfach: spricht der Supreme Court angemessen und verhältnismäßig Recht, verhängt er auch keine Todesurteile! Eine Abschaffung der Todesstrafe auf dem Wege der justiziellen Nichtanwendung soll mir ebenso recht und billig sein.


Sie behaupten also jeder Richter der anders Recht spricht als Sie das täten urteilt unangemessen und unverhältnismäßig?

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Samstag, 20. Februar 2010, 22:16

Bei den "feinen Details" geht es nicht um die Todesstrafe, sondern um den Unterschied zwischen Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung und Notwehr. In nur einem Fall ist die Todesstrafe gerechtfertigt.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:17

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Es ist ganz einfach: spricht der Supreme Court angemessen und verhältnismäßig Recht, verhängt er auch keine Todesurteile! Eine Abschaffung der Todesstrafe auf dem Wege der justiziellen Nichtanwendung soll mir ebenso recht und billig sein.

Dann verstehe ich das Tohuwabohu, dass Sie hier veranstalten, nicht. Wenn Sie nach Festlegung der Todesstrafe als Strafmaß in einem Prozess der Ansicht sein sollten, die urteilenden Supreme Court Justices würden nicht angemessen und verhältnismäßig Recht sprechen, können Sie diese wegen Rechtsbeugung nach dem Strafrecht anzeigen.

Es kann aber natürlich auch sein, dass Sie Ihren eigenen Argumenten eben nicht trauen und deswegen lieber eine emotionale Debatte führen wollen.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:19

Worüber dann wahrscheinlich wieder ein Richter zu entscheiden hat, der natürlich aus richterzünftigen Gründen eine solche Rechtsbeugung nicht feststellen wird.
Gregory Jameson M.D.
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Samstag, 20. Februar 2010, 22:23

Zitat

Original von John Salazar
Bei jedem Urteil sind die Umstände der Tat zu berücksichtigen - egal, ob es um die Todesstrafe, eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe geht. Dies nun als "Argument" gegen die Todesstrafe heranzuziehen, ist grotesk.

Wenn ein Beklagter vor Gericht glaubhaft machen kann, dass eine mildere Strafe gerechtfertigt ist, dann ist das völlig ok. Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass eine Hinrichtung angemessen ist, dann ist das ebenso ok. Das Gesetz ersetzt doch nicht die Verhandlung.


Von den Mitgliedern der Pöbel-Partei etwa erwarte ich sicherlich keine intellektuelle Reflexion der Todesstrafe. Von Ihnen hingegen, nach dem wie ich Sie kennengelernt habe, durchaus.

Es hat, abseits aller ethischen und humanitären Erwägungen sicherlich etwas logisches an sich zu sagen, wer einen Menschen ermordet hat, hat sein Recht auf Leben verwirkt. Aber worin liegt die Logik, über die Verhängung der einzig absoluten und irreversiblen Strafe nicht anhand der objektiven Folge einer Tat zu differenzieren, sondern anhand höchst subjektiver und letztlich zu einem gewissen Grad stets spekulativer Umstände der Tat zu entscheiden?

Ich lehne die Forderung nach "einem Leben für ein Leben" aus ethischen Gründen zwar ab, erkenne sie aber immerhin als logisch an. Die Forderung nach "ein Leben für gewisse subjektive und spekulative Umstände, unter denen ein Leben genommen wurde, für andere aber eben nicht" ist restlos irrational und jeder Vernunft entrückt.

Zitat

Original von Gregory Jameson
Was denn nun: erschlagen oder ermordet? Eine absichtliche Tötung muss ja nicht gleich Mord sein.


Ein Mörder kann sein Opfer ebenso erschlagen, wie ein Totschläger sein Opfer erschießen, erstechen, erdrosseln, ertränken oder sonstwie ins Jenseits befördern kann.

Der Begriff "Totschlag" hat nichts mit dem physischen Vorgang des Erschlagens zu tun ;)
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Samstag, 20. Februar 2010, 23:02

Zitat

Original von Sienna Jefferson
Aber worin liegt die Logik, über die Verhängung der einzig absoluten und irreversiblen Strafe nicht anhand der objektiven Folge einer Tat zu differenzieren, sondern anhand höchst subjektiver und letztlich zu einem gewissen Grad stets spekulativer Umstände der Tat zu entscheiden?


Demnach ist es für Sie auch nicht logisch, einen stark Alkoholisierten mit weniger, wenn nicht gar ungeschoren davon kommen zu lassen?
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Samstag, 20. Februar 2010, 23:10

Wie wäre es denn, wenn mal jemand der dafür Zuständigen eine Änderung des USPC in die Wege leitet, welche sich um folgende Strafrahmen kümmert:

Sec. 3. Coercion.
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten bestraft.

Sec. 4. Deprivation of Liberty.
Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft.


3 Monate ist ungewöhnlich, es ist die einzige Stelle, wo eine ungerade Anzahl Höchstmaß ist.
Und dass die Freiheit in Astor hochgeschätzt wird, ist klar, aber 4 Jahre?
Gregory Jameson M.D.
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Samstag, 20. Februar 2010, 23:10

Nein, ich halte in der Tat nichts von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen als Ausrede oder Entschuldigung. Meinetwegen kann sich jeder damit zudröhnen bis zum Gehtnichtmehr, aber wenn er in diesem Zustand Straftaten begeht, ist er für diese auch vollen Umfanges zur Rechenschaft zu ziehen. Schließlich hat er seine "Enthemmung" ja aus eigenem Entschluss herbeigeführt.
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