Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beiträge: 32

Beruf: Historikerin

Wohnort: Anniston (Hybertina)

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

41

Dienstag, 29. August 2006, 01:17

Zitat

Original von Nathan S. Abizad
Und damit sollte auch klargestellt werden, dass es egal ist, wie das Gesetz interpretiert wird, denn als letzte Instanz bei der Interpretation zählt der genaue Wortlaut, der eben dies nicht vollständig gewährleistet.


Die Verfassung ist eindeutig: Staat und Religion sind getrennt, und jeder Mensch hat das recht, frei nach seinem Gewissen zu entscheiden, ob er sich einer Religionsgemeinschaft anschließt, und wie er seine Religion ausübt. Das steht nicht zur Disposition des Kongresses, der eben gerade auch nicht das Recht hat, Gesetze einzuführen, die in diese Rechte eingreifen, indem sie Menschen z. B. verpflichten, vor ihrer Einbürgerung religiöse Eide abzulegen!

Im Bedarfsfall kann ich Ihnen eine gute Rechtsanwältin vermitteln, die nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern als engagierte Baptistin auch persönlich von der Trennung zwischen Staat und Religion überzeugt ist ;)
Kimberly Carolyn Wellington
Historikerin - Milliardenerbin - Gr¸nderin der Wellington Foundation for US History

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

42

Dienstag, 29. August 2006, 01:18

Zitat

Original von Kimberly C. Wellington
Ich sehe das genau so wie Sie: die Verfassung der Vereinigten Staaten trennt Staat und Religion strikt voneinander, und gewährleistet die Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen. Die Einbürgerung kann und darf unmöglich davon abhängig gemacht werden, dass jemand einen religiösen Eid ablegt!


Der Eid lautet, ich zitiere:

Zitat


"Die Staatsbürgerschaft wird 14 Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 4 Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt:'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.'"


... eine Nation unter Gott ...

Ich bin kein Jurist, aber das ist für mich kein religiöser Eid. Es wird doch der Eid nicht religiös, weil dort das Wort "Gott" vorkommt. Wenn da jetzt stehen würde "ich gelobe Treue dem christlichen Glauben" oder "ich gelobe Gott Treue" - dann wäre das richtig.

Aber zum einen bezieht sich "Gott" in diesem Eid nicht auf den Eidleistenden, sondern auf Astor. Es hat mit dem Eidleistenden wenig bis gar nichts zu tun und kann so also auch seine Religionsfreiheit nicht einschränken.

Hinzu kommt "unter Gott", da steht nicht "christlicher Gott" oder sonstwas, sondern "unter Gott". Auch das schränkt für mich die Religionsfreiheit also nicht ein. Denn ein jüdischer, muslimischer oder idigener Gott kann damit genauso gemeint sein.

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

43

Dienstag, 29. August 2006, 01:22

Zitat

Original von Kimberly C. Wellington
Im Bedarfsfall kann ich Ihnen eine gute Rechtsanwältin vermitteln, die nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern als engagierte Baptistin auch persönlich von der Trennung zwischen Staat und Religion überzeugt ist ;)


Als Nicht-Jurist mal aus Interesse und Doofheit gefragt: Kann Mr. Abizad denn als nicht-Bürger dagegen eigentlich klagen? Dürfte ja eigentlich nicht sein, oder? Würde ja bedeuten, ich könnte auch durch die Welt ziehen und munter gegen irgendwelche Gesetze anderer Staaten klagen.

Beiträge: 32

Beruf: Historikerin

Wohnort: Anniston (Hybertina)

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

44

Dienstag, 29. August 2006, 01:22

Zitat

Original von George W. Hayes
So lange dies nicht geschieht - tja, so lange gilt dieser Gesetzeszusatz.


Aber denken Sie daran: wenn der Supreme Court entscheidet, dass dieser Eid verfassungswidirg ist, dann war es es schon immer, nicht erst ab dieser Entscheidung! Und nicht der, der ihn verweigert hat, hat Unrecht getan, sondern der, der demjenigen, der ihn verweigert hat, z. B. die Einbürgerung verwehrt hat! Das kann verheerende Konsequezen haben, Stichwort: Wahlrecht...
Kimberly Carolyn Wellington
Historikerin - Milliardenerbin - Gr¸nderin der Wellington Foundation for US History

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

45

Dienstag, 29. August 2006, 01:25

Zitat

Original von George W. Hayes

Aber zum einen bezieht sich "Gott" in diesem Eid nicht auf den Eidleistenden, sondern auf Astor. Es hat mit dem Eidleistenden wenig bis gar nichts zu tun und kann so also auch seine Religionsfreiheit nicht einschränken.


Eben doch, denn damit soll ein Neubürger bekunden, dass er sich dieser Nation zugehörig fühlt, was nicht falsch ist. Damit sagt er auch, dass er unter diesem Gott steht, denn der Bürger ist der Nation verpflichtet. "Eine Nation unter Gott", bedeutet, dass deren Bürger ebenfalls unter diesem Gott stehen. Und ich bitte Sie... verlangen Sie beispielsweise von einem Agnostiker oder gar Atheisten, dass er diese Worte sprechen soll. Auch er darf sich auf die Religionsfreiheit berufen!

Zitat

Hinzu kommt "unter Gott", da steht nicht "christlicher Gott" oder sonstwas, sondern "unter Gott". Auch das schränkt für mich die Religionsfreiheit also nicht ein. Denn ein jüdischer, muslimischer oder idigener Gott kann damit genauso gemeint sein.


Spielt doch gar keien Rolle. Es gibt außer diesen drei Offenbarungsreligionen durchaus andere Religionsgemeinschaften. "Eine Nation unter Gott" stellt meiner Meinung nach eine Nation dar, die es nicht ganz schafft Staat und Religion voneinander zu trennen. Gerade, wenn dies in einer Norm ausgedrückt wird.
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

46

Dienstag, 29. August 2006, 01:26

Zitat

Original von Kimberly C. Wellington

Zitat

Original von George W. Hayes
So lange dies nicht geschieht - tja, so lange gilt dieser Gesetzeszusatz.


Aber denken Sie daran: wenn der Supreme Court entscheidet, dass dieser Eid verfassungswidirg ist, dann war es es schon immer, nicht erst ab dieser Entscheidung! Und nicht der, der ihn verweigert hat, hat Unrecht getan, sondern der, der demjenigen, der ihn verweigert hat, z. B. die Einbürgerung verwehrt hat! Das kann verheerende Konsequezen haben, Stichwort: Wahlrecht...


Tja, aber was wollen Sie machen? Nun gilt dieser Passus. Ob man dies jetzt gut findet oder nicht. Und ehe das Gericht nicht entscheidet bleibt es auch dabei. Wenn es dann das Ganze revidiert, dann kann man tatsächlich ein Problem bekommen. Ich würde behaupten, dann müßte das Gericht gleich wieder entscheiden, ob und wie mit denjenigen, die den Eid verweigert haben in Bezug auf das Wahlrecht verfahren wird.

Und was sehen wir daraus. Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet. :D ;)

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

47

Dienstag, 29. August 2006, 01:27

Zitat


Als Nicht-Jurist mal aus Interesse und Doofheit gefragt: Kann Mr. Abizad denn als nicht-Bürger dagegen eigentlich klagen? Dürfte ja eigentlich nicht sein, oder? Würde ja bedeuten, ich könnte auch durch die Welt ziehen und munter gegen irgendwelche Gesetze anderer Staaten klagen.


Ich bitte Sie nochmals Mr. Hayes mir keine bösen Absichten zu unterstellen. Habe ich nicht gesagt, dass ich genau dieses respektiere und einsehe? Nichts dergleichen habe ich vor...

Dennoch darf ich hier doch meine Meinung kundtun und um Unterstützung bitten. Es wäre fatal, wenn ein potentieller Neubürger dies nicht dürfte, da es ihn doch ganau wie seine Nachfolger angeht!
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

48

Dienstag, 29. August 2006, 01:28

Zitat

Original von Nathan S. Abizad
...


Ich glaube nicht, dass wir beide bei diesem Thema noch auf einen grünen Zweig kommen. Ich kann und werde Ihre Ansicht nicht teilen. Ich halte sie vermutlich für genauso falsch, wie Sie meine.

Aber sei es drum. Noch gilt das Gesetz. Und solange niemand dagegen klagt, wird sich daran auch nichts ändern.

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

49

Dienstag, 29. August 2006, 01:28

Zitat

Original von George W. Hayes
Und was sehen wir daraus. Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet. :D ;)


... sprach der Republikaner und sagte: AMEN! :D
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

50

Dienstag, 29. August 2006, 01:29

Zitat

Original von Nathan S. Abizad

Zitat

Original von George W. Hayes
Und was sehen wir daraus. Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet. :D ;)


... sprach der Republikaner und sagte: AMEN! :D


Mr. Abizad, freundlich aber bestimmt darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich trotz meines Avatars kein Republikaner bin. ;) Recht haben Sie trotzdem :D.

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

51

Dienstag, 29. August 2006, 01:31

Zitat

Original von George W. Hayes
Ich glaube nicht, dass wir beide bei diesem Thema noch auf einen grünen Zweig kommen. Ich kann und werde Ihre Ansicht nicht teilen. Ich halte sie vermutlich für genauso falsch, wie Sie meine.


Ich teile Ihre Ansicht insofern, dass Sie sich hoffentlich genausoviel Gedanken machen über das Thema wie ich. Wir müssen nicht auf einen grünen Zweig kommen. Das habe ich nicht verlangt. Wir konnten uns austauschen und sind uns hier nicht einig geworden. Aber wenigstens haben wir eine Diskussion darüber anstrengen können. Der Rest, wie Sie sagen, muss sich ergeben...
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

Beiträge: 32

Beruf: Historikerin

Wohnort: Anniston (Hybertina)

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

52

Dienstag, 29. August 2006, 01:31

Zitat

Original von George W. Hayes
... eine Nation unter Gott ...


Enthält mindestens drei religiöse Aussagen:

1. Es gibt überhaupt einen Gott.
2. Es gibt einen Gott.
3. Er greift lenkend in das Weltgeschehen ein.

Für einen säkulären, die Religionsfreiheit seiner Bürger achtenden Staat genau drei Aussagen zuviel ;)

Zitat

Original von George W. Hayes
Als Nicht-Jurist mal aus Interesse und Doofheit gefragt: Kann Mr. Abizad denn als nicht-Bürger dagegen eigentlich klagen? Dürfte ja eigentlich nicht sein, oder? Würde ja bedeuten, ich könnte auch durch die Welt ziehen und munter gegen irgendwelche Gesetze anderer Staaten klagen.


Aus rechtsstaatlicher Sicht kann jeder gegen eine Obrigkeit klagen, gegen die er ein konkretes Rechtsschutzbedürfnis hat. Ich kann nicht einfach herumreisen und jede Regieurng der Welt wegen irgendetwas, das ich meine in ihren Gesetzen gefunden zu haben verklagen, aber wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Landes beantrage, die Verfassung dieses Landes mir Religionsfreiheit gewährt, ich aber zur Erlangung dieser Staatsbürgerschaft einen religiösen (s. o.) Eid ablegen soll, dann habe ich ein Rechtsschutzbedürfnis und kann klagen, ja.
Kimberly Carolyn Wellington
Historikerin - Milliardenerbin - Gr¸nderin der Wellington Foundation for US History

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

53

Dienstag, 29. August 2006, 01:33

Zitat

Original von George W. Hayes
Mr. Abizad, freundlich aber bestimmt darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich trotz meines Avatars kein Republikaner bin. ;) Recht haben Sie trotzdem :D.


Oh... Mr. Hayes, ich habe Sie hoffentlich nicht beleidigt, indem ich Sie einen Republikaner nannte. Das lag und liegt mir fern. Ich bewundere Ihr Engagement und das Eintreten für Ihre in dieser Sache... republikanische... Sichtweise... ;)
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

54

Dienstag, 29. August 2006, 01:34

Zitat


Aus rechtsstaatlicher Sicht kann jeder gegen eine Obrigkeit klagen, gegen die er ein konkretes Rechtsschutzbedürfnis hat. Ich kann nicht einfach herumreisen und jede Regieurng der Welt wegen irgendetwas, das ich meine in ihren Gesetzen gefunden zu haben verklagen, aber wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Landes beantrage, die Verfassung dieses Landes mir Religionsfreiheit gewährt, ich aber zur Erlangung dieser Staatsbürgerschaft einen religiösen (s. o.) Eid ablegen soll, dann habe ich ein Rechtsschutzbedürfnis und kann klagen, ja.


Sie haben Recht, schließlich sollten auch Ausländer durch die Verfassung geschützt sein. Alles andere würde bedeuten, dass sie während ihres Aufenthalts der staatlichen Willkür ausgesetzt sind.
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

55

Dienstag, 29. August 2006, 01:36

Ms. Wellington, regelt das astorische Gesetz bzw. die Verfassung dieses "Rechtsschutzbedürfnis"?

*so* Ich meine, RL ist das klar. Die Frage für mich ist - wenn wir so etwas nicht explizit in Astor geregelt haben - können wir dann überhaupt davon ausgehen, dass dieses "Rechtsschutzbedürfnis" überhaupt existent bzw. anwendbar ist. Denn, wenn dies nicht deutlich bezeichnet wurde, worauf kann man dann diese Aussage bauen? *so*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (29. August 2006, 01:36)


Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

56

Dienstag, 29. August 2006, 01:37

*so* Sehe das genauso. Etwas woran ihr... wir? arbeiten müsst/müssen. *so*
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

Beiträge: 32

Beruf: Historikerin

Wohnort: Anniston (Hybertina)

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

57

Dienstag, 29. August 2006, 01:39

Zitat

Original von George W. Hayes
Ich würde behaupten, dann müßte das Gericht gleich wieder entscheiden, ob und wie mit denjenigen, die den Eid verweigert haben in Bezug auf das Wahlrecht verfahren wird.


Was soll es da groß zu entscheiden geben? Wen jemand alle verfassungsgemäßen gesetzlichen Bestimmungen für die Einbürgerung erfüllt, lediglich die Befolgung einer verfasungswidrigen Bestimmung verweigert, und darum z. B. vom Wahlrecht ausgeschlossen wird, wird ihm Unrecht getan, Punkt! Da brauche nicht mal ich als Nichtjuristin ein Gerichrt, um das zu verstehen! Ist mehr Logik als Jura ;)

Zitat

Es wäre einfacher, wenn der Supreme Court das Ganze absegnet. :D ;)


Im RL gibt es das traurigerweise: Gerichte sprechen Unrecht, weil es bequemer ist und den Frieden bewahrt. Ich habe Vertrauen in die astorische Justiz, dass sie nach Recht und Gesetz, und nicht nach Opportunität urteilt! :)
Kimberly Carolyn Wellington
Historikerin - Milliardenerbin - Gr¸nderin der Wellington Foundation for US History

Beiträge: 94

Wohnort: Golden Gate, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

58

Dienstag, 29. August 2006, 01:40

Zitat


Im RL gibt es das traurigerweise: Gerichte sprechen Unrecht, weil es bequemer ist und den Frieden bewahrt. Ich habe Vertrauen in die astorische Justiz, dass sie nach Recht und Gesetz, und nicht nach Opportunität urteilt! :)


Ich teile dieses Vertrauen. Schließlich habe ich mich entschieden ein Teil Astors zu werden.
Ihr
Nathan Shaheen Abizad

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

59

Dienstag, 29. August 2006, 01:42

Zitat

Original von Kimberly C. Wellington
... wird ihm Unrecht getan, Punkt! ...


Sie haben mich missverstanden. Wenn das Gericht so entscheidet, ist das richtig. Aber die Frage ist doch, was macht man anschließend: Annulliert man die Wahlen und lässt neu wählen, behält man das Ergebnis trotzdem bei (wäre inkosequent, aber trotzdem möglich) oder lässt man die Neubürger quasi nachträglich noch wählen. Das meinte ich damit, dass das Gericht erneut entscheiden müsste.

Beiträge: 32

Beruf: Historikerin

Wohnort: Anniston (Hybertina)

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

60

Dienstag, 29. August 2006, 01:47

Zitat

Original von George W. Hayes
*so* Ich meine, RL ist das klar. Die Frage für mich ist - wenn wir so etwas nicht explizit in Astor geregelt haben - können wir dann überhaupt davon ausgehen, dass dieses "Rechtsschutzbedürfnis" überhaupt existent bzw. anwendbar ist. Denn, wenn dies nicht deutlich bezeichnet wurde, worauf kann man dann diese Aussage bauen? *so*


*so*

Darauf, da steht es geschrieben:

Zitat

Constitution of the United States of Astor, Art. I, Sec. 1
Auf dem Gebiet des astorischen Bundes soll das Volk allein durch das Volk zum Besten des Volkes herrschen. Die Vereinigten Staaten konstituieren sich daher als demokratische, rechtstaatliche, freiheitliche und föderale Republik.


Egal ob RL oder VL, Rechtsstaat heißt: die vollziehende Gewalt, also auch die, die Einbürgerungen vollzieht, ist an Gesetz und Recht gebunden, und wer ihr unterworfen ist, genießt ein Rechtsschutzbedürfnis, kann sie also verklagen, um seine Rechte durchzusetzen. Wer das unter Verweis auf "Besonderheiten in den Micronations" abtun will, der sollte nicht in einer Demokratie mitspielen, sondern in der Simulation einer diktatorischen Bananenrepublik - essenziellere Rechtsstaatlichkeit gibt es nämlich nicht ;)

*so*

Edit: BB Code
Kimberly Carolyn Wellington
Historikerin - Milliardenerbin - Gr¸nderin der Wellington Foundation for US History

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kimberly C. Wellington« (29. August 2006, 01:47)