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Original von Martin Leahy
Gott ist kein Marionettenspieler, sondern ein Schöpfer und Lenker. Dass es nunmal Verirrungen und Versuchungen gibt ist ebenso Teil Gottes unergründlichen Plans, wie dass es Dummheit und Promiskuität gibt, mein Sohn.
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Original von Quinn Michael Wells
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Original von Martin Leahy
Gott ist kein Marionettenspieler, sondern ein Schöpfer und Lenker. Dass es nunmal Verirrungen und Versuchungen gibt ist ebenso Teil Gottes unergründlichen Plans, wie dass es Dummheit und Promiskuität gibt, mein Sohn.
Und SIe kennen diesen "unergründlichen Plan" nun genau woher so genau dass Sie sagen können, Gott [nicht seine ersten selbsternannten Vertreter auf Erden] habe etwas gegen Homosexuelle?
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Original von Quinn Michael Wells
Aber aber. Nicht Gott hat dieses Buch verfasst, sondern nur Menschen wie Sie und ich, die sich selbst dazu berufen fühlten. Das sollten Sie durchaus wissen.
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Original von Martin Leahy
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Original von Quinn Michael Wells
Aber aber. Nicht Gott hat dieses Buch verfasst, sondern nur Menschen wie Sie und ich, die sich selbst dazu berufen fühlten. Das sollten Sie durchaus wissen.
Nun, irgendjemand muss Gottes Worte ja aufschreiben. Gott hat ja keine wandelnde Hand, das sollte man wissen. Aber was erwartet man von jemandem, dessen ganze mentale Rezeptionsfähigkeit in seiner Kanone liegt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin Leahy« (25. Dezember 2009, 18:14)
Es kommt selten genug vor, aber hier muss ich erstmalig einem Geistlichen beipflichten.Zitat
Original von Martin Leahy
Stimmt, Ihre Reden und Gesetzesinitiativen gabs leider gratis.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryan Clarke« (25. Dezember 2009, 18:14)
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Original von Martin Leahy
Stimmt, Ihre Reden und Gesetzesinitiativen gabs leider gratis.
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Original von Darrell Graham Blanchard
"Du darfst mit einem Manne keinen geschlechtlichen Umgang haben wie mit einer Frau; es wäre ein Greuel." - Leviticus 18, 22
"Wenn ein Mann sich mit einem anderen Mann wie mit einer Frau vergeht, haben beide Schändliches begangen. Sie sollen mit dem Tode bestraft werden; es lastet Blutschuld auf ihnen." - Leviticus 20, 13
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Original von Quinn Michael Wells
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Original von Martin Leahy
Stimmt, Ihre Reden und Gesetzesinitiativen gabs leider gratis.
Was heißt da leider? Und meine Reden und Gesetzesinitiativen entstanden nicht im Suff und Drogenrausch so wie es wahrscheinlich die Bibel tat. oder vielleicht waren die Autoren der Bibel auch einfach nur leicht geistig krank. Würde ich jetzt behaupten ich bin der Sohn des Schöpfers der Welt, niemand würde mir glauben.
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Original von Morgan J. Pierpont
Resozialisierung ist schön, aber wie steht es um Straftätet, die nicht resozialisierbar sind? Auch dies ist Realität.
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Und sie sollten vielleicht auch noch erwähnen, dass die positive Spezialprävention nicht der einzige Zweck der Strafe ist. Zweck einer Strafe ist es auch, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen, potenzielle andere Täter abzuschrecken, das Vertrauen in die Rechtsordnung zu schützen - um mal die Hauptargumente der offensichtlich von ihnen zumindest teilweise geteilten relativen Strafzwecktheorien zu . Und wenn man sich auch auf die absoluten Strafzwecktheorien berufen will, dann ist es sogar im Sinne der Vergeltungstheorie sogar gefordert, dass man einen Mörder tötet, um dem Recht genüge zu tun - allerdings ist die Argumentation hier nicht sonderlich gut, aber soweit muss man ja auch gar nicht gehen, die relativen Strafzwecktheorien geben genug Ansatzpunkte für die Legitimität der Todesstrafe.
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Mit Verlaub, aber das ist schlicht Unsinn. Eine Strafe ist willkürlich, wenn sie als solche nicht im Verhältnis zur Tat steht - keineswegs aber, wenn sie nicht "individuell an den Täter anpassbar" ist. Ein Täter hat nicht das Recht, dass die Strafe an ihn angepasst wird, sondern nur, dass seine Strafe im Verhältnis zur Tatschuld steht. Und es gibt nunmal fälle, wo eine Freiheitsstrafe nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Tatschuld steht.
Zitat
Mit Verlaub, Madam, aber ihr Argument und der daraus gezogene Schluss gehen in meinen Augen nicht zusammen. Gerade weil die Rechtsordnung allein um den Menschen Willen da ist, muss sie die Menschen, die gezwungen sind, sich ihr zu unterwerfen angemessen schützen. Nach außen sieht sie vor, dass Angestellte des Staates in großem Stile andere Menschen töten dürfen (man nennt diese Angestellten Soldaten und dieses "töten" Krieg oder kriegsähnliche Zustände), um das Leben möglichst vieler eigener Bürger zu schützen. Dies geschieht, ohne dass der Einzelne getötete sich etwas zu schulden kommen ließ, verhört, befragt oder in einem fairen Verfahren abgeurteilt wurde. Er darf, muss und soll geötet werden, weil er auf der anderen Seite ist. Und wie sie selbst sagen, stört Sie genau das kein bischen. Wenn aber nun diese Rechtsordnung zum Schutz der eigenen Bürger einen Schwerstkriminellen - und über alles weitere reden wir hier nicht - nach Ermittlung und fairem Verfahren wegen Verstoß gegen eine fundamentale Regel des menschlichen Zusammenlebens, die dieser ebenso wie jeder anderen Person dieser Gesellschaft vorher bekannt war, hinrichtet, soll das plötzlich nicht mehr zu rechtfertigen sein, obwohl hier eine deutlich genauere Einzelfallprüfung und viel stärkere Regeln anliegen? Es ist also gerechtfertigt, viele pauschal zu töten, um viele zu schützen, nicht aber, einen speziell zu töten, um viele zu schützen? Mit Verlaub, aber dieser Argumentation kann und will ich nicht folgen.
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Ich denke, Justice Finnegan, der die Verfassung selbst mitgeschrieben hat, konnte ihren Geist recht gut beurteilen. Zumal im "Geist der Verfassung§ ja nun jeder etwas anderes sehen will. Ich persönlich denke nämlich, dass die Verfassungsväter, wären sie der Meinung, dass die Todesstrafe kein Mittel ist, dessen sich der Staat bedienen sollte, dies auch in einem schlichten Satz in die Verfassung geschrieben hätten: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Das steht dort aber nicht. Aber für die "weniger weitreichenden" Folgen der Folter ist ausdrücklich ein Folterverbot statuiert. In meinen Augen will diese Verfassung ausdrücklich nicht die Todesstrafe verbieten, sondern mit ihr das machen, was der Supreme Court in seiner Entscheidung getan hat: Sie zur Disposition des Gesetzgebers stellen.
Natürlich kann der Supreme Court nie zur Zufriedenheit aller entscheiden, aber ich denke, er hat hier genau das getan, was seine Aufgabe ist: Er hat die Verfassung darauf überprüft, ob die Todesstrafe durch sie verboten ist, oder nicht. Offensichtlich ist sie das nicht.
Damit hat der Supreme Court jedoch nicht gesagt, ob sie auch angewandt werden sollte, sondern, ich zitiere:
"12. Das Gericht kann zur Todesstrafe abschließend feststellen, dass es zwar viele Bedenken gegen die Todesstrafe und um das für und wieder ihrer Anwendung gibt, welche das Gericht jedoch als Bestandteil des politischen Diskurses sieht. Die Todesstrafe ist nach der derzeitigen gesetzlichen Lage verfassungsgemäß. Alle weiteren Entscheidungen obliegen der Politik."
Der Supreme Court hat die politische Entscheidung, ob die Todesstrafe angewendet werden sollte oder nicht, in das Ermessen der Politik gestellt, und ich halte das für sehr gut so - denn der Supreme Court mag das oberste Gericht dieses Landes sein, und die Richter dort sind qua Amt die besseren Juristen, aber sicher nicht die besseren Politiker als die Members of Congress, der Präsident und die Regierungsmitglieder. In diesem Urteil hat der Supreme Court das deutlich gemacht.
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Original von Alexander Xanathos
Ach, Miss McGarry,
Maßnahmen umfassen mehr als Klagen ...
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