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Alexander Xanathos

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381

Montag, 5. Oktober 2015, 15:15



- The President of the Senate -


Dear Madam President!

Der Senat hat am heutigen Tage Ms. Livia de Perikleen als Attorney General bestätigt.

Der Senat hat am heutigen Tage Mr. Antony West als Secretary of Defense bestätigt.



(Alexander Xanathos)
President of the Senate

Alexander Xanathos

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382

Freitag, 9. Oktober 2015, 00:23



- The President of the Senate -


Dear Madam President!

Der Senat hat am heutigen Tage Mr. Arjan van de Westplate als Secretary of Commerce bestätigt.



(Alexander Xanathos)
President of the Senate

Alexander Xanathos

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383

Montag, 12. Oktober 2015, 00:23



- The President of the Senate -


Dear Madam President!

Der Senat hat am heutigen Tage Mr. Philemon Bliss als Secretary of State bestätigt.



(Alexander Xanathos)
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384

Freitag, 16. Oktober 2015, 18:26


THE PRESIDENT OF CONGRESS

To the President of the United States:


Madam President,
das Repräsentantenhaus hat per 16.10.15 den Budgetbeschluss

- October & November 2015 Subsidies Special Budget Bill

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Ein Special Budget kann der Präsident ferner zurückweisen, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Sec. 4, Ssc. 3 FBA). Hierüber ist das Repräsentantenhaus unverzüglich zu informieren.







(Clark)
President of Congress







October & November 2015 Subsidies Special Budget Bill

Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Zusatz-Budget für die Monate Oktober und November 2015.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.

Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.
(2) Das Repräsentantenhaus billigt die einmalige Nutzung von zweckgebundenen Mitteln wie in Anhang 2 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.



Appendix 1
DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Zu vergebende Fördermittel

Department of Commerce
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 700
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 700
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................... 200
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 700
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 4,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 1,750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 500
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 5,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 7,500
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 500
Krebsforschung ............................................................. 500
AIDS-Forschung ............................................................. 250
Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 100
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 250
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 100
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 100
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 50
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 50
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
Total ................................................................... 22,975

Department of Defence
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,000
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 500
Total .................................................................... 2,500

Department of Justice
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 500
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100
Total ...................................................................... 600


Appendix 2
DISCRETIONARY SPENDING (NONRECURRING)
Zweckgebundene Einmalausgaben

Department of Commerce
Einrichtung eines Firmenregisters ........................................... 10
Total ....................................................................... 10



David J. Clark (D-NA)

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Daniel N. Smith

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385

Sonntag, 25. Oktober 2015, 19:15



- The President pro Tempore of the Senate -


Dear Madam President!

Der Senat hat am heutigen Tage die Nominierung von Mr. Oliver McDymand als Chief of Staff of the United States Army abgelehnt.

Daniel N. Smith

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Daniel N. Smith (D-AS)

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386

Sonntag, 8. November 2015, 14:45


THE PRESIDENT OF CONGRESS

To the President of the United States:

Madam President,


Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 29.10.15 die

- Transportation Infrastructure Authorities Supervision Update Amendment [Bill] (H.R. 2015-107)

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President of Congress




Transportation Infrastructure Authorities Supervision Update Amendment

Section 1: Corrections
In Article II des Federal Aviation Administration of the Transportation Infrastructure System and Authorities Act sind alle Vorkommen des "Department of the Interior" durch "Department of Commerce" zu ersetzen.

Section 2: Executive Order Passus Removal
In Article II Sec. 1, Sec. 2, Sec. 3 und Sec. 4 des Federal Aviation Administration of the Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist jeweils SSec. 4 ersatzlos zu streichen.

Section 3: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
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387

Sonntag, 8. November 2015, 21:34


THE PRESIDENT OF CONGRESS

To the President of the United States:

Madam President,


Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 08.11.15 die

- Privacy Protection Act Refresh Amendment Bill (H.R. 2015-108)
- Fair Loss of Membership FEA Amendment Bill (H.R. 2015-109)
- Re-Evaluation of Criminal Sentencing Bill (H.R. 2015-110)

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President of Congress



Privacy Protection Act Refresh Amendment Bill

Section 1: Corrections
In Sec. 5 des Privacy Protection Act sind alle Vorkommen des "Secretary of the Interior" durch "Attorney General" zu ersetzen.

Section 1: Removal of Criminal Offense
Sec. 4 des Privacy Protection Acts ist ersatzlos zu streichen.

Section 2: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.




Fair Loss of Membership FEA Amendment Bill
An Act to ensure, that no Member of both House of Congress shall lose his membership under the reason of unexcused inactivity, if there is a valid reason for the situation.

Section 1
In Art. V, Sec. 1, Ssc. 2, Sen. 1 FEA wird das Wort "unangekündigten" ersetzt durch "unentschuldigten". Ferner wird an den Wortlaut angefügt: "Als Entschuldigung im Sinne dieser Vorschrift ist nur eine schriftliche Meldung an das Präsidium des Kongresses zu werten, die einen Grund und die Dauer der Abwesenheit eindeutig bezeichnet. Ist es einem Mitglied aus wichtigen Gründen unmöglich, sich fristgerecht zu entschuldigen, kann das Präsidium des Kongresses ausnahmsweise eine nachträgliche Entschuldigung anerkennen."

Section 2
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.




RE-EVALUATION OF CRIMINAL SENTENCING BILL
An act to bring the durations of criminal sentencing up to todays standards.


Section 1: Purpose
(1) Diese Gesetzesnovelle reformiert die Dauer von zu verhängenden Gefängnisstrafen sowie die zugehörigen Bewährungs- und Karteiauflagen.
(2) Alle Änderungen beziehen sich auf Ch. 1 Art. II des Federal Penal Code.


Section 2: Amending the types of offenses
(1) Sec. 1 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 1 Felonies
Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
    Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
    Klasse B - Neun Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
    Klasse C - Sechs bis neun Jahre;
    Klasse D - Drei bis sechs Jahre.

(2) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 2 Misdemeanors
Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
    Klasse A - Ein bis drei Jahre;
    Klasse B - Sechs Monate bis ein Jahr;
    Klasse C - Drei bis sechs Monate;
    Klasse D - Eine Woche bis drei Monate.


Section 3: Amending probation and parole conditions
(1) In Sec. 5 SSec. 1 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen drei Monaten und sechs Jahren" geändert werden.
(2) In Sec. 5 SSec. 2 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen sechs und neun Jahren" geändert werden.
(3) In Sec. 6 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(4) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der maximalen Verurteilungsdauer für eine möglichen Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(5) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
(6) In Sec. 6 SSec. 5 soll die Dauer der Bewährung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf "mindestens neun und höchstens achtzehn Jahre" geändert werden.
(7) In Sec. 8 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.


Section 4: Amending the Federal Felon Index rules
In Sec. 7 SSec. 3 soll die Frist für die Streichung einer Eintragung in der Verbrecherkartei je wie folgt geändert werden:
    Klasse B - Neun Jahre
    Klasse C - Sechs Jahre
    Klasse D - Drei Jahre





David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

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388

Dienstag, 24. November 2015, 16:54


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF THE SENATE

To the President of the United States:

Madam President,


Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 23.11.15 die

- Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill (H.R. 2015-112)
- First Addition to the Median and Astorian Cooperation Ratification Bill (H.R. 2015-113)

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Jonathan Whitestone)
Vice-President pro Tempore of Congress





Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill


Section 1: Ratification
(1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Kooperationsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und Dreibürgen vom 22. Juli 2015 in angehängter Fassung.
(2) Mit Inkrafttreten werden die Ratifizierungen aller bisherigen Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und Dreibürgen aufgehoben.

Section 2: Documentation
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.





Kooperationsvertrag
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen

IM BESTREBEN, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu verbessern,
IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.

Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.
(2) Staatlich anerkannte Kulturschaffende aus den Vertragsstaaten sind bei der Vergabe von Visa mit Priorität zu behandeln.
(3) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrément des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.

Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
(1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
(4) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.

Artikel 5 - Konfliktlösung
(1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
(2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
(3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspolitische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
(4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.

Artikel 6 - Wirtschaftliches
(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.

Artikel 7 - Kulturelle Zusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner wollen Stellen schaffen um staatlich anerkannte Kulturschaffende aus dem jeweils anderen Vertragsstaat bei einem Aufenthalt und dem Nachgehen einer künstlerischen, öffentlich zugänglichen Tätigkeit im eigenen Land besser behördlich zu unterstützen.
(2) Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Ausstellungen wird gefördert.
(3) Zur Förderung von beidseitigem Verständnis streben die Vertragspartner die Gründung und Unterstützung einer dreibürgisch-astorischen Gesellschaft an, die zum Ziel hat die kulturellen und politischen Verbindungen zwischen den beiden Nationen und ihren Bürgern zu stärken.
(4) Schüler und Studenten der Vertragspartner, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, sind bei erfolgtem Nachweis als solche anzuerkennen. Sie erlangen somit die Berechtigung auf Vergünstigungen für solche Gruppen, insbesondere in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtung.

Artikel 8 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer dreimonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.
(4) Nach beidseitiger Inkraftsetzung des Vertrages werden der "Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 7. Juli 2009 und der "Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 1. Februar 2015 einstimmig außer Kraft gesetzt.


For the United States of Astor

Béatrice Laval
____________________
Béatrice Laval
Secretary of State
On behalf of President Adam Denton
July 22nd, 2015



Für das Kaiserreich Dreibürgen


____________________
Karl von Guldener
Außenminister
7. September 2015





First Addition to the Median and Astorian Cooperation Ratification Bill


Section 1: Ratification
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Änderungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Medianischen Imperium vom 30. September 2015 in angehängter Fassung.

Section 2: Documentation
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


First Addition to the Median and Astorian Cooperation


Um den Austausch zwischen den Völkern des Medianischen Imperiums und der Vereinigten Staaten zu fördern,
das Verständnis der jeweils anderen Kultur und Sprachen zu stärken sowie die zivile Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu unterstützen,
wird die Gesellschaft der Medianischen und Astorischen Völker gegründet:




Article I - Additions
Dieser Vertrag ergänzt den Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor.
Part Five wird als Part Six neu nummeriert.
Der folgende Text wird als Part Five neu eingefügt:

    Part Five: The Society of the Media and Astorian Peoples


    Article I - Fundamentials
    Die Society of the Median and Astorian Peoples (SMAP) ist eine unabhängige zwischenstaatliche Organisation.

    Article II - Agenda
    Die SMAP regelt ihre Aufgaben selbstständig, gemäß der in der Preamble dargelegten Ziele. Dazu soll der Vorstand den Regierungen Vorschläge und Projekte unterbreiten, die der Erreichung dieser Ziele dienen.

    Article III - Financing
    Die SMAP finanziert sich durch Spenden sowie durch Zuschüsse der Regierungen beider Länder - bevorzugt für spezielle Projekte oder Vorhaben. Über die Verwendung von Regierungsmitteln ist der jeweiligen Regierung jederzeit auf Verlangen Auskunft zu geben.

    Article IV - Leadership
    Die SMAP soll von einem Vorstand geleitet werden, dem zumindest die offiziellen Botschafter beider Länder angehören. Der Vorstand kann selbstständig weitere Mitglieder berufen und soll für beide Länder je einen Vorsitzenden bestimmen. Die Vorstandsmitglieder erhalten von beiden Staaten diplomatische Immunität.

    Article V - Seat
    Sitz der SMAP sind Astoria City und Mediana gleichermaßen.


Article II - Final Provisions
Diese Ergänzung soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.





For the United States of Astor


____________________
Adam Denton
President of the United States
September 30th, 2015



For the Median Empire


____________________
Mehregaan al Talib
Emperor of the Median Empire
September 30th, 2015




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Donnerstag, 3. Dezember 2015, 14:59


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS

To the President of the United States:

Madam President,


Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 03.12.15 die

- Federal Election Act Amendment Bill (fixing the Election Dates and Substitution of Representatives Abrogation) (H.R. 2015-114)

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President pro tempore of Congress




Federal Election Act Amendment Bill (fixing the Election Dates and Substitution of Representatives Abrogation)

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz fixiert die Daten an denen Wahlen auf Bundesebene durchgeführt werden.

Section 2 - Amendments to the Federal Election Act
Art. I Sec. 5 Ssec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
(2) Das Wählerverzeichnis soll jeweils am 13. Tag des Wahlmonats ausgelegt und zum Ende des 18. Tages des Wahlmonats geschlossen werden.

Art. I Sec. 6 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Section 6 Date of Elections
(1) Bundesweite Wahlen finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
(2) Sie sind spätestens am 13. Tag des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
(3) Die Wahllokale öffnen am 20. Tag des Wahlmonats und schliessen am 25. Tag des Wahlmonats. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
(4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
(5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäss der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
(6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
(4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von zwei Tagen nach der Schliessung der Wahllokale öffentlich verkündet.


Art. II Sec. 1 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 1. Candidacies.
(1) Ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Ticket) für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ist spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort durch einen der beiden Kandidaten einzureichen.
(2) Tritt ein Präsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert er das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag ungültig sein.
(3) Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Präsidentschaftskandidat die Möglichkeit haben, bis zum Ablauf des Tages vor dem Beginn der Wahl öffentlich einen Ersatz für den zurückgetretenen Kandidaten zu benennen. Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat erst nach Beginn der Wahl zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag dennoch gültig bleiben und im Falle der Wahl das Amt des Vizepräsidenten gemäss dem II. Verfassungszusatz besetzt werden.

Art. III Sec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 2. Candidacies
Kandidaturen zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde durch den jeweiligen Kandidaten spätestens am 18. Tag des Wahlmonats an dem von der Behörde zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.


Art. III Sec. 4 und Art. III Sec. 5 Ssec. 3 werden ersatzlos gestrichen. Die nachfolgende Subsection sinkt entsprechend in der Nummerierung.

Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:
(2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.

Art. IV Sec. 1 Ssec. 1 wird wie folgt neugefasst:
(1) Kandidaturen für das Amt eines Senators sind spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekanntzugeben.

Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.



David J. Clark (D-NA)

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Freitag, 18. Dezember 2015, 19:24



- The President of the Senate -


Dear Madam President!

Der Senat hat am heutigen Tage Ms. Kelly McTomson als Secretary of State bestätigt.

Der Senat hat am heutigen Tage Mr. Mikail Hadžisulejmanović als Secretary of Defense bestätigt.



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Freitag, 18. Dezember 2015, 19:33


THE PRESIDENT OF CONGRESS

To the President of the United States:

Madam President,

der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben Ihnen per 17.12.15 gemäß Ihres Antrages die Erlaubnis nach Sec. 2, Ssc. 3 SotURA erteilt. Sie haben damit das Recht, zur State of the Union Address vor den Kongress zu treten.



(Clark)
President of Congress


David J. Clark (D-NA)

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Donnerstag, 31. Dezember 2015, 02:24


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS

To the President of the United States:

Madam President,


Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 30.12.15 die

- 1st Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill (S. 2015-116)

gebilligt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President pro tempore of Congress




1st Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


Article I - Revisiting Standing Committee Basics

Section 1 - Grammar Corrections
Punkt II/1/1/b wird wie folgt neu gefasst:
b. Defense & Intelligence Affairs;


Section 2 - Rules of Procedure
Section I/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(3) Für alle Vorgänge nach diesem Act soll das Kongresspräsidium, oder der Kongress durch seine Geschäftsordnung, angemessene Rahmenbedingungen und Fristen setzen, sofern solche nicht explizit angegeben sind.

Section 3 - Simplifying Re-Elections
Section II/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(4) Ein direkt wiedergewähltes Kongressmitglied übernimmt seine Ausschuss(vor)sitze in die neue Amtszeit, sofern die Kammer nicht gewechselt wurde und sofern das Mitglied zum Amtsantritt nicht explizit darauf verzichtet.

Section 4 - Simplifying Committee Formation
Section II/2 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Kein Kongressmitglied soll mehr als zwei Ausschüssen gleichzeitig angehören.
(2) Kein Ausschuss soll aus mehr als vier Mitgliedern gleichzeitig bestehen.
(3) Bewerben sich mehr als die erlaubte Anzahl an Kongressmitgliedern um einen Sitz in einem Ausschuss, sollen die dienstältesten den Vorzug bekommen.
(4) Zu seinem Amtsantritt kann jedes Mitglied des Kongresses für sich bis zu zwei Ausschüsse wählen, denen es angehören möchte.
(5) Jedes Kongressmitglied kann sich zu jeder Zeit für einen freien Ausschussitz bewerben.

Section 5 - Replacement of Committee Chairs
Section II/3 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(5) Der Vorsitz soll neu vergeben werden, sobald er vakant fällt, oder - falls das Präsidium den Vorsitz führt - auf Antrag eines Ausschussmitglieds.



Article II - Revisiting Questioning Rights and Responsibilities

Only Section - Restrictions of further Questions
Subsection III/3/10 wird durch Nachfolgendes ersetzt:
Der Vorsitzende soll Fragen begründet zurückweisen, falls diese nicht mit der Arbeit des befragten Organs zu tun haben.



Article III - Revisiting Committee Investigations

Section 1 - Premature End of Investigation
(1) Section IV/1 wird um Nachfolgendes erweitert:
(7) Zum Beginn einer Legislaturperiode des Repräsentantenhauses soll jeder Ausschuss darüber abstimmen, ob eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung fortgesetzt wird.

(2) Subsection IV/2/4 wird wie folgt neu gefasst:
Der Ausschuss soll zum Ende der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses einen Zwischenbericht vorlegen, der vom Vorsitzenden verfasst sein soll und nicht der Zustimmung des Ausschusses bedarf. Liegt kein solcher Zwischenbericht vor, gilt die Untersuchung als ergebnislos abgebrochen.

Section 2 - Tools of an Investigation
(1) Section IV/3 wird in "Witnesses" umbenannt.
(2) Unter Article IV wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
Section 4 - Ways of Investigation
Ein Untersuchungsausschuss kann
a) einen Sonderermittler, der nicht Mitglied des Kongresses sein muss, berufen und ihm Aufträge innerhalb seiner Zuständigkeiten erteilen;
b) Beweismittel zum Gegenstand seiner Untersuchung machen und die Vorlage von Dokumente von jedermann verlangen, dazu kann es eine Anordnung erlassen. Sec. 3 gilt sinngemäß;
c) Untersuchungen in Bundesbehörden der Vereinigten Staaten vornehmen, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Administration nicht gefährdet;
d) weitere Maßnahmen durchführen, zu denen es durch den Untersuchungsauftrag ermächtigt wird;
e) die Durchsetzung seiner Untersuchungsrechte vor den zuständigen Gerichten der Vereinigten Staaten erwirken.





David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 5. Januar 2016, 14:47




The President of Congress

To the President of the United States:

Madam President,

I.

Das Repräsentantenhaus hat per 05.01.16 die

December 2015 & January 2016 Subsidies Special Budget Act

gebilligt, die als Budgetangelegenheit der alleinigen Zustimmung des Repräsentantenhauses bedarf.


Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President of Congress





December 2015 & January 2016 Subsidies Special Budget Act

Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Zusatz-Budget für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.

Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.




Appendix 1


Newman Building, Astoria City | November 23th, 2015


Publication of Federal Income and Outgoings December 2015 & January 2016




INCOME
___________________________________________________________________________________________
Federal Income Tax Act (December) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Federal Income Tax Act (Janurary) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......


OUTGOINGS
(in Million Dollar)

MANDATORY SPENDING
_________________________________________________________________________ TARGET
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
Overall ................................................................. 13,302

DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
_________________________________________________________________________ TARGET
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office ............................................... 0
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100
Overall ................................................................. 55,135

DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)

Department of Commerce
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 3,000
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
Krebsforschung ............................................................. 250
AIDS-Forschung ............................................................. 125
Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 195
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 12
Overall .................................................................. 9,082

Department of Defence
_________________________________________________________________________ TARGET
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200
Overall .................................................................... 700

Department of Justice
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50
Overall .................................................................... 275



OVERALL
(in Million Dollar)
_____________________________________________________________________ TARGET
Overall Income: ................................................... + 83,000
Overall Outgoins: ................................................. - 78,494
Overall ............................................................ + 4,506





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Montag, 11. Januar 2016, 16:48




OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
Capitol Hill, Astoria City on the 11th of January, 2016



To the President of the United States:


Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am heutigen Tage der

Election Support FEA Amendment Bill

zugestimmt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




_____________________
Zoey Voerman
Acting President of the Senate





Election Support FEA Amendment Act
An Act to support elections in the States.

Section 1 - Amending the FEA
(1) Article VI FEA erhält die Überschrift "CONDUCT OF STATE ELECTIONS BY THE ELECTORAL OFFICE"
(2) Es wird eine Sec. 3 eingefügt:
Sec. 3. Other elections
(1) Andere Wahlen und Abstimmungen, die nach den Gesetzen eines Staates oder aufgrund dieser Gesetze stattzufinden haben oder angeordnet werden, werden auf Ersuchen der Regierung dieses Bundesstaates entsprechend seiner Bestimmungen durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde durchgeführt, sofern die Durchführung der Behörde zuzumuten ist, ohne dass andere Pflichten nach diesem Gesetz nicht mehr ausreichend erfüllt werden können.
(2) Die zuständigen Behörden eines Bundesstaates können vom Wahlamt technische Unterstützung beantragen, soweit eine Durchführung nach Ssc. 1 nicht möglich oder gewünscht ist. Die Unterstützung soll nur aus wichtigen Gründen versagt werden.
(3) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch, muss die ansuchende Regierung alle notwendigen Informationen, inklusive Wahlberechtigter, Wahlzeitraum und Wahloptionen, bereit stellen. Andernfalls ist das Ansuchen abzulehnen.
(4) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch oder bietet der Behörde eines Bundesstaates technische Unterstützung nach SSec. 2, muss sich die betroffene Regierung des Bundesstaates mit 50% an den entstehenden Kosten beteiligen.

Zoey Voerman

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Montag, 11. Januar 2016, 22:45




OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
Capitol Hill, Astoria City on the 11th of January, 2016



To the President of the United States:


I hereby inform you, that your nomination of

Mr. Oliver Harris

for the office of

Director of the Federal Reserve Bank

was

APPROVED

by the United States Senate as of today.




_____________________
Zoey Voerman
President of the Senate



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396

Montag, 18. Januar 2016, 10:29




OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
Capitol Hill, Astoria City on the 18th of January, 2016



To the President of the United States:


I hereby inform you, that

Mr. Arjan van de Westplate

was

ELECTED

to the office of

Vice President of the United States

by the United States Senate as of today.




_____________________
Zoey Voerman
President of the Senate



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397

Dienstag, 19. Januar 2016, 10:37




OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
Capitol Hill, Astoria City on the 19th of January, 2016



To the President of the United States:


Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am heutigen Tage der

Disaster Early Warning Bill

zugestimmt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




_____________________
Zoey Voerman
Vice President of Congress




Disaster Early Warning Act
An Act to establish disaster early warning on a federal scale.

Section 1 - Amending the Federal Disaster Relief Act
(1) Article VI erhält die Nummerierung VII.
(2) Es wird ein Article VI eingefügt:
Disaster Early Warning
(1)Beim Office of Homeland Security wird ein National Disaster Early Warning System eingerichtet und vom Bund finanziert.
(2)Der Bund errichtet in allen Bundesstaaten Datensammelstellen ein und nutzt weiterhin vorhandene Ressourcen und Messstationen, welche die notwendigen Umweltdaten erheben. Dazu gehören seismographische und klimatische Daten.
(3) Diese Daten laufen im zentralen Rechnungszentrum des Office of Homeland Security zusammen.
(4) Darüber hinaus schult das Office of Homeland Security nach eigenem Ermessen und im Rahmen seines Budgets regelmäßig die Bevölkerung der Vereinigten Staaten in Angelegenheiten des Zivilschutzes und Verhaltensregeln im Katastrophenfall.

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Samstag, 30. Januar 2016, 20:29




The President of Congress

To the President of the United States:

Madam President,

I.

Das Repräsentantenhaus hat per 05.01.16 die

February & March 2016 Budget Bill

gebilligt, die als Budgetangelegenheit der alleinigen Zustimmung des Repräsentantenhauses bedarf.


Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



(Clark)
President of Congress





February & March 2016 Budget Act

Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Februar und März 2016.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht kaufmännisch gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.

Section 2: Discretionary Spending
(1) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 1 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.




Appendix 1


Newman Building, Astoria City | January 20th, 2016


Publication of Federal Income and Outgoings february & March 2016




INCOME
___________________________________________________________________________________________
Federal Income Tax Act (February) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Federal Income Tax Act (March) ....................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......


OUTGOINGS
(in Million Dollar)

MANDATORY SPENDING
_________________________________________________________________________ TARGET
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
Overall ................................................................. 13,302

DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
_________________________________________________________________________ TARGET
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office ............................................... 0
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100
Overall ................................................................. 55,135

DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)

Department of Commerce
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 3,000
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
Krebsforschung ............................................................. 250
AIDS-Forschung ............................................................. 125
Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 195
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 12
Overall .................................................................. 9,082

Department of Defence
_________________________________________________________________________ TARGET
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200
Overall .................................................................... 700

Department of Justice
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50
Overall .................................................................... 275



OVERALL
(in Million Dollar)
_____________________________________________________________________ TARGET
Overall Income: ................................................... + 83,000
Overall Outgoins: ................................................. - 78,494
Overall ............................................................ + 4,506





David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

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Sonntag, 31. Januar 2016, 13:09




OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
Capitol Hill, Astoria City on the 31st of January, 2016



To the President of the United States:


Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am heutigen Tage der

Third Federal Judiciary Revision Bill

zugestimmt.

Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




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Zoey Voerman
Vice President of Congress




Third Federal Judiciary Revision Bill
An Act to continue the reform of the Federal Justice System

Section 1 – Federal Criminal Laws to be executed by the States; Federal Review
(1) In Section 3a Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act wird eine Subsection 4 eingefügt:

(4) Die Bestimmungen der Subsections 1 und 2 finden auch Anwendung, wenn die Staaten nach Sec. 3, Ssc. 2 dieses Gesetzes Bundesrecht als eigene Angelegenheit ausführen.

(2) Es wird eine Section 3b Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act angefügt:
Section 3b - Federal Review
(1) Ein Antrag auf Aufhebung einer staatsgerichtlichen Entscheidung an einen sachlich und örtlich zuständigen Federal District Court ist ausnahmsweise zulässig, wenn er sich auf die Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung oder des Bundesrechts, von dem die Staaten nicht abweichen dürfen, stützt. Eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Urteils oder der Rechtsgrundlage mit der Staatsverfassung findet auf diesem Wege nicht statt, insoweit die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts dieses Staates oder des Supreme Court of the United States als ebensolches gegeben ist.
(2) Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn gegen die Entscheidung des Staatsgerichts kein innerstaatliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. Er ist gegen den Bundesstaat zu richten, dessen Gericht entschieden hat.
(3) Das befasste Bundesgericht kann die Entscheidung entweder für rechtmäßig erklären und den Antrag abweisen oder sie für unrechtmäßig erklären und das Verfahren an das zuständige Staatsgericht zurückverweisen. Gegen die Entscheidung ist der bundesrechtlich vorgesehene Rechtsweg eröffnet.
(4) Das Verfahren kann in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit überführt werden, wenn das befasste Bundesgericht es anordnet, weil eine Rückverweisung erfolgen müsste, aber absehbar ist, dass das zuständige Staatsgericht nicht in der Lage oder Willens ist, eine mit Bundesrecht vereinbare Entscheidung zu treffen. In diesem Falle ist das Wiederholungsverfahren durch die Bundesgerichte so durchzuführen, als würde keine Staatsgerichtsbarkeit bestehen, eine erneute Befassung der Staatsgerichte ist unzulässig.


Section 2 - Jurisdiction in special cases
(1) In Chp. 2, Art. II FJA wird eine Sec. 7 eingefügt:
Sec. 7 Transferred Jurisdiction
Auf begründeten Antrag einer Partei auf Befassung des Obersten Gerichtshofes wegen der Klärung grundlegender Rechtsfragen, Eilbedürftigkeit oder eines besonderen Interesses der Rechtsprechung, kann das zuständige Bundesgericht ein laufendes Verfahren nach Anhörung der anderen Partei dem Obersten Gerichtshof vorzulegen. Nimmt der Oberste Gerichtshof durch Writ of Mandamus an, obliegt ihm die alleinige Entscheidung über das Verfahren, ansonsten bleibt die Zuständigkeit des ursprünglichen Gerichts bestehen. Ein weiterer Antrag kann nicht auf die gleiche Begründung gestützt werden.


(2) In Chp. 3, Art. I, Sec. 2 FJA wird eine Ssc. 5 angefügt:
(5) Ist ein Bundesberufungsgericht
a) mit mehreren Verfahren befasst, die auf das gleiche Ausgangsverfahren zurückgehen,
b) mit mehreren Verfahren befasst, die identische oder so ähnliche Rechtsfragen aufwerfen, dass eine gemeinsame Entscheidung möglich ist,
c) mit einem Verfahren befasst, das identische oder so ähnliche Rechtsfragen zu einem Verfahren vor einem anderen Berufungsgericht aufwerfen, dass eine gemeinsame Entscheidung möglich ist,
kann auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters der Chief Judge diese Verfahren nach Anhörung der Parteien durch Verfügung verbinden und es einem zuständigen Gericht übertragen. Durch Verfügung auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien kann durch Verfügung der Chief Judge nach Anhörung der Parteien und der beteiligten Richter wiederum die Trennung von verbundenen Verfahren anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.


(3) In Chp. 3, Art. II, Sec. 5 FJA wird eine Ssc. 5 angefügt:
(5) Bei Verfahren mehrerer Angeklagter, deren Taten in einem Zusammenhang stehen oder Verfahren gegen einen Angeklagten vor mehreren Bundesgerichten können, auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters, durch den Chief Judge diese Verfahren nach Anhörung der Parteien durch Verfügung verbunden und einem der zuständigen Gericht übertragen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien, kann der Chief Judge, nach Anhörung der Parteien und des Vorsitzenden Bundesrichters, die Trennung von verbundenen Verfahren durch Verfügung anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.


(4) In Chp. 3, Art. II, Sec. 6 FJA wird eine Ssc. 7 angefügt
(7) Sind mehrere Verfahren gegen einen Beklagten bei einem oder mehreren Bundesgerichten anhängig, die in Zusammenhang miteinander stehen, kann auf Antrag eines Vorsitzenden Bundesrichters der Chief Judge diese Verfahren, nach Anhörung der Parteien, durch Verfügung verbinden und es einem zuständigen Gericht übertragen. Auf Antrag des Vorsitzenden Bundesrichters oder der Parteien, kann der Chief Judge, nach Anhörung der Parteien und des Vorsitzenden Bundesrichters, die Trennung von verbundenen Verfahren durch Verfügung anordnen.
Auf Verfügungen nach dieser Subsection kann eine Berufung nicht gestützt werden.


Section 3 - Jurisdiction extended
(1) In Chp. 3, Art. II, Sec. 2, Ssc. 1 FJA wird angefügt:
Sie entscheiden auch über Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind und diesbezüglich auch auf Anträge, die bei einem tatsächlichen Streit die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung begehren, sofern und soweit keine andere Abhilfe möglich ist.

(2) In Chp. 3, Art. II, Sec. 2, Ssc. 3 FJA wird angefügt:
Sie erstreckt sich auf auch Anträge, die bei einem tatsächlichen Streit die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung begehren, sofern und soweit keine andere Abhilfe möglich ist.


Section 4 - Jury Reform
(1) In Chp. 3, Art. II, Sec. 7, Ssc. 1 FJA wird "vier" durch "drei" ersetzt.
(2) Chp. 3, Art. II, Sec. 7, Ssc. 2 erhält folgende Fassung:
Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Strafsachen durch den vorsitzenden Bundesrichter als Einzelrichter, wenn
a) der Angeklagte wegen einer Übertretung oder eines Vergehen angeklagt ist, wobei die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns erhobene Anklage für den Rest des Verfahrens maßgeblich sein soll,
b) der Angeklagte die ihm zu Last gelegte Tat gesteht,
c) der Angeklagte auf einen Geschworenen-Prozess durch unwiderrufliche Erklärung verzichtet.

(3) Chp. 3, Art. II, Sec. 8, Ssc. 1 erhält folgende Fassung:
Zum Geschworenen kann berufen werden, wer das Wahlrecht auf Ebene des Bundes oder eines Bundesstaates ausübt oder sich zur Ausübung dieses Rechtes registrieren hat lassen, soweit das erforderlich ist. Das Department of Justice führt eine Geschworenenliste, in alphabetischer Sortierung der Nachnamen.

(4) In Chp. 3, Art. II, Sec. 8
a) Ssc. 2 wird "den dritten, siebten, elften und fünfzehnten" ersetzt durch "den dritten, siebten und elften"
b) Ssc. 4 wird "den neunzehnte und dreiundzwanzigsten" ersetzt durch "den fünfzehnten und neunzehnten".
(5) Chp. 3, Art. II, Sec. 8, Ssc. 3 erhält folgende Fassung:
Der zur Entscheidung berufene Bundesrichter, die Parteien und ihre Rechtsbeistände sowie ein für das Verfahren zuständiger Anklagevertreter sind von der Auswahl als Geschworene ausgeschlossen. Soweit ausgewählte Geschworene oder mit ihnen eng verbundene Personen bereits in einem laufenden Verfahren oder in einem erst vor weniger als einer Woche abgeschlossenen Verfahren tätig waren, sollen sie zu Geschworenen nur berufen werden, wenn sie zustimmen oder kein anderer geeigneter Geschworener zur Verfügung steht. Es ist der auf sie folgende auszuwählen.

(6) Chp. 3, Art. II, Sec. 9 erhält folgende Fassung:

Sec. 9 Voir dire
(1) Das Gericht teilt die Namen der als Geschworene und Ersatzgeschworene ausgewählten Bürger unverzüglich den Parteien mit.
(2) Die Parteien haben Einwendungen gegen die Auswahl eines Geschworenen binnen 48 Stunden dem vorsitzenden Bundesrichter anzuzeigen. Einwendungen gegen einen Geschworenen können nur darauf gestützt werden, dass
1. dieser nach den Bestimmungen der Gesetze nicht als Geschworener hätte ausgewählt werden dürfen,
2. aus objektiv nachvollziehbaren Gründen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit bestehen, insbesondere, weil er mit einem Prozessbeteiligten eng verbunden ist,
3. der Ausgewählte auf Grund erkennbarer oder als sicher voraussehbaren Gründen seinen Pflichten als Geschworener voraussichtlich nicht nachkommen wird.
(3) Ein Geschworener ist von der Mitwirkung an einem Verfahren ausgeschlossen, wenn er von den Parteien übereinstimmend abgelehnt wird, es sei denn, das Gericht verwirft die Einwendungen als unbegründet und benennt wichtige Gründe der Rechtspflege, die eine Bestellung unabdingbar machen.
(4) Wird ein Geschworener von nur einer Partei abgelehnt, so entscheidet das Gericht über seinen Ausschluss. Der anderen Partei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Betroffene kann angehört oder befragt werden, wenn das Gericht dies für erforderlich hält.

(7) Chp. 3, Art. III, Sec. 11 erhält folgende Fassung:
Das Gericht benennt einen Obmann aus dem Kreise der Geschworenen, der für die Jury spricht.


Section 5 - Fixing Pre-Trial-Structure
Rule 3, Sub-Rule 2 Federal Rules of Procedure wird wie folgt gefasst:
Wird die Klage zugelassen, hat das Gericht den Beklagten auf die Möglichkeit des Klageanerkenntnises hinzuweisen sowie zu befragen, ob er seine Schuld oder den Anspruch anerkennt. Wird die Klage anerkannt, so hat das Gericht binnen angemessener Frist ein Urteil zu verkünden, ohne ein Hauptverfahren zu eröffnen. Ansonsten erteilt das Gericht einen Writ of Mandamus und eröffnet das Hauptverfahren nach Abschluss des Vorverfahrens.


Section 6 - Court costs
In Chp. 1, Art. II FJA wird eine Sec. 6 eingefügt:

Sec. 6 Costs
(1) Die Kosten für die rechtliche Vertretung, einschließlich solcher Gebühren, die von Sachverständigen zu Lasten dieser Partei in Rechnung gestellt werden, können durch den Bund der durch das Urteil begünstigten Partei ganz oder teilweise erstattet werden.
(2) Die Kosten und Auslagen des Gerichtsverfahrens können der unterlegenen Partei, im Strafverfahren im Falle des Freispruchs von der Staatskasse, auferlegt werden.
(3) Die Erstattung und ihr Verfahren werden durch die Bundesrichterkonferenz geregelt. Die Auferlegung erfolgt zu Gunsten des Haushaltsplanes der Bundesgerichte, die Erstattung aus dem Haushaltsplan der Bundesgerichte. Aus Gründen der Billigkeit kann von der Auferlegung abgesehen werden.


Section 7 - Coming-into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

Zoey Voerman

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Beiträge: 1 210

Beruf: Lawyer

Wohnort: San Quentin

Bundesstaat: Serena

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400

Dienstag, 2. Februar 2016, 16:37




OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
Capitol Hill, Astoria City on the 2nd of February, 2016



To the President of the United States:


I hereby inform you, that your nominations of

Mr. Arjan van de Westplate

for the office of

Secretary of Commerce


aswell as


Ms. Emma Fitzpatrick

for the office of

Secretary of State


were

APPROVED

by the United States Senate as of today.





_____________________
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